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WhatsApp sichert Verbraucherschutzbehörden uneingeschränkte Einhaltung von EU-Vorschriften und mehr Transparenz zu

7. März 2023

Nach Gesprächen mit dem Consumer Protection Cooperation Network (CPC) der Europäischen Union (EU) hat sich WhatsApp bereiterklärt, in Zukunft die Änderungen seiner Nutzungsbedingungen transparenter zu gestalten. Zudem bestätigte WhatsApp, „dass personenbezogene Daten der Nutzerinnen und Nutzer nicht zu Werbezwecken an Dritte oder andere Meta-Unternehmen – einschließlich Facebook – weitergegeben werden“.

Intensiver Dialog mit Verbraucherschutzbehörden und Kommission

Das CPC besteht neben der Europäischen Kommission aus EU-Verbraucherschutzbehörden. Den Dialog führten federführend die schwedische Verbraucheragentur und die irische Kommission für Wettbewerb und Verbraucherschutz. Anstoß für die Untersuchung hatte eine Beschwerde der Europäischen Verbraucherverbands (BEUC) und acht seiner nationalen Mitgliedsverbände im Juli 2021 gegeben. Diese hatten Bedenken wegen „mutmaßlicher unlauterer Praktiken des Unternehmens bei der Aktualisierung seiner Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen“ geäußert. Das CPC hatte WhatsApp daraufhin im Januar 2022 und erneut im Juni 2022 angeschrieben.

Bereitschaft „zu uneingeschränkter Einhaltung von EU-Vorschriften, besserer Information für Nutzer und Respektierung ihrer Entscheidungen bei Vertragsanpassungen“

Ergebnis des Dialogs ist eine Liste von Zusagen, die laut CPC WhatsApps Bereitschaft „zu uneingeschränkter Einhaltung von EU-Vorschriften, besserer Information für Nutzer und Respektierung ihrer Entscheidungen bei Vertragsanpassungen“ zeigen. WhatsApp wolle bei künftigen Änderungen seiner Geschäftspolitik geplante Änderungen an den Verträgen und deren Auswirkungen auf die Nutzerschaft erklären, „die Option zur Ablehnung aktualisierter Nutzungsbedingungen so deutlich anbieten wie die Möglichkeit, diese zu akzeptieren“ sowie „gewährleisten, dass Benachrichtigungen mit Update-Informationen ausgeblendet oder die Überprüfungen auf Updates aufgeschoben werden können, die Entscheidungen der Nutzerinnen und Nutzer respektieren und Benachrichtigungen nicht wiederholt versenden.“

Die Umsetzung dieser Zusagen will das CPC aktiv überwachen und falls erforderlich auch mit Bußgeldern durchsetzen.

Enttäuschung vonseiten des Verbraucherschutzverbands

BEUC zeigte sich enttäuscht von den Ergebnissen der Dialoge und bezeichnete sie als „Gelbe Karte“ für WhatsApp. Während EU-Justizkommissar Didier Reynders die Zusagen begrüßte, bedauerte BEUC-Vizedirektorin Ursula Pachl die „schwache Reaktion“ des CIC. Es sei nicht ausreichend, einfach mehr Transparenz und die Möglichkeit, Änderungen der Richtlinien in Zukunft leichter abzulehnen, zu versprechen. Millionen von Nutzerinnen und Nutzern seien aufgrund des aggressiven Verhaltens von WhatsApp 2021 gezwungen worden, die Änderungen zu akzeptieren. Diesen Menschen werde keine Abhilfe verschafft. Die Verbraucherschutzbehörden senden laut Pachl ein „sehr besorgniserregendes Signal aus, indem sie akzeptieren, dass ein Tech-Gigant wie WhatsApp Verbraucherrechte verletzen kann und dann mit dem Versprechen davonkommt, sich in Zukunft zu bessern. Dies zeigt, dass die derzeitige Art und Weise der Durchsetzung des Verbraucherrechts nicht abschreckend genug ist und dass eine dringende Reform erforderlich ist, um eine wirksamere Durchsetzung insbesondere bei EU-weiten Verstößen zu gewährleisten.“

Sprechende Puppe ‘‘My Friend Cayla‘‘ wird vom Markt genommen

24. Februar 2017

Die sprechende Puppe ‘‘My Friend Cayla‘‘ wird von der Bundesnetzagentur wegen Spionagegefahr aus dem Handel genommen. Eltern, die diese Puppe bereits gekauft haben sollen sie eigenhändig unschädlich machen.

Der Präsident der Bundesnetzagentur Jochen Homann sagte dazu: „Gegenstände, die sendefähige Kameras oder Mikrofone verstecken und so Daten unbemerkt weiterleiten können, gefährden die Privatsphäre der Menschen. Das gilt auch und gerade für Kinderspielzeug.“ Die Befürchtungen der Bundesnetzagentur sind nicht unbegründet, funkfähige Spielzeuge können ein Einfalltor für Missbrauch sein, weil Außenstehende darauf zugreifen und mit den Kindern kommunizieren können. Auch der europäische Verbraucherverband (Beuc) hat bereits nach einer ausführlichen Untersuchung im November vor solchem smarten Kinderspielzeug gewarnt.

Die Bundesnetzagentur hat die Eltern, die bereits eine Puppe gekauft haben, dazu aufgefordert diese unschädlich zu machen.

Die deutsche Behörde möchte noch weitere, sogenannte vernetzte Puppen, auf Sicherheitslücken testen. ‘‘My Friend Cayla‘‘ wird also höchstwahrscheinlich nicht die letzte Puppe sein, deren Fehlen zu traurigen Gesichtern in Kinderzimmern führt.