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Bundesdatenschutzbeauftragter für Verbot von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum

22. Januar 2020

Aufgrund der neuesten Berichte über das US-Unternehmen Clearview, das eine Datenbank mit rund 3 Milliarden frei im Internet verfügbaren Fotos erstellt haben soll und mit dieser nun bei Behörden für einen Gesichtserkennungsdienst wirbt, hat sich Ulrich Kelber, der Bundesdatenschutzbeauftragte, nun klar gegen ein solches Vorgehen in Europa gestellt.

Im Statement gegenüber den Zeitungen des “Redaktionsnetzwerks Deutschland” stellte Kelber klar, dass die biometrische Gesichtserkennung im öffentlichen Raum einen potenziell sehr weitgehenden Grundrechtseingriff darstelle, der auf jeden Fall durch konkrete Vorschriften legitimiert sein müsste, an der es allerdings bislang fehle. Fraglich sei allerdings auch bereits, ob eine solche Rechtsgrundlage überhaupt verfassungskonform ausgestaltet werden könne.

Kelber befürchtet zudem, dass der Einsatz von Gesichtserkennung im öffentlichen Raum das Verhalten der betroffenen Bürger zu sehr beeinträchtigen könnte, die so beispielsweise auf die Teilnahme an Demonstrationen – und damit auf die Ausübung ihrer Freiheitsrechte – verzichten könnten, um so eine Identifizierung durch Gesichtserkennung zu verhindern.

Letztlich liegt es daher nach Aussage Kelbers daran, den Einsatz von Technologie so zu regulieren, dass eine missbräuchliche und sozialschädliche Nutzung ausgeschlossen wird.

Mehr Mitarbeiter für den BfDI

18. November 2019

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat eine personelle Stärkung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beschlossen. Ab nächstem Jahr sollen 67 neue Stellen in der Behörde geschaffen werden. Mit dieser Aufstockung soll der BfDI unter anderem bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen unterstützen und verstärkt in internationalen Gremien auftreten und Themen voranbringen können.

Aktuell sind 250 MitarbeiterInnen bei der Behörde beschäftigt. Die neuen Stellen werden nach Angaben des BfDI Ulrich Kelber genutzt, um das Beratungs- und Informationsangebot für die Regierung, das Parlament und Unternehmen zu erweitern. Auf EU-Ebene will sich der BfDI dafür einsetzen, dass die DSGVO in verständliche und detaillierte Regelungen umgesetzt wird. Außerdem will der BfDI unter anderem gegen das Tracking von Nutzern durch Geräte und Websites vorgehen.

Kelber ruft auch die Landesparlamente dazu auf, die Landesdatenschutzbehörden mit mehr Personal auszustatten, damit diese besser ihren Aufgaben nachkommen können.

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BfDI- personenbezogenes Webtracking nur mit Einwilligung

14. November 2019

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber erklärte in einer Pressemitteilung vom 14.11.19, dass Webtracking nur noch mit expliziter Einwilligung der User möglich ist.

Wenn Website-Betreiber Dritt-Dienste wie z.B. Google Analytics auf ihrer Internet-Seite mit einbinden und diese die personenbezogenen Daten für eigene Zwecke nutzen, benötigen sie eine Einwilligung des Betroffenen. Diese muss datenschutzkonform sein und kann nicht durch Cookie-Banner oder voraktivierte Kästchen ersetzt werden.

Daher rief Ulrich Kelber die Website-Betreiber dazu auf ihre Websites auf Dritt-Dienste zu kontrollieren. Für einen datenschutzkonformen Einsatz dessen sollte der Website-Betreiber die Einwilligung der User einholen. Andernfalls wird zur Löschung der Dritt-Dienste geraten.

Ulrich Kelber stellt Jahresbericht des BfDI vor

9. Mai 2019

Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat gestern den Jahresbericht seiner Behörde für das Jahr 2017/2018 vorgestellt. Insgesamt konnte daraus ein positives Fazit gezogen werden. Er spricht von einer “Zeitenwende im Datenschutz”. Seit dem 25. Mai 2018 wurden 6507 allgemeine Anfragen gestellt und 3108 Beschwerden. Im Jahr 2017 war es noch die Hälfte.

Bei den Informations- und Dokumentationspflichten, die viele Unternehmen belasten, gebe es noch Nachbesserungsbedarf. Aus Angst den Bestimmungen nicht gerecht zu werden, wurden beispielsweise Foren oder Webseiten sicherheitshalber eingestellt. Diese Angst soll durch Hilfestellungen genommen werden.

Kelber warnte jedoch vor Grundrechtseingriffen durch die Sicherheitsbehörden: “Bevor weitergehende Möglichkeiten für Grundrechtseingriffe geschaffen werden, sollten die Sicherheitsbehörden besser erst einmal bereits bestehende Kompetenzen komplett ausschöpfen.”

E-Post: Datenschützer stehen neuem digitalen Angebot der Post skeptisch gegenüber

6. Mai 2019

Bereits seit einigen Jahren bietet die Deutsche Post einen Dienst an, der die Abwicklung des Schriftverkehrs vereinfachen soll. Durch die sogenannte „E-Post“ kann der Kunde einen Brief online erstellen und dieser digitale Brief wird von der Deutschen Post, falls auf der Empfängerseite kein E-Post-Konto besteht, ausgedruckt, kuvertiert und frankiert. Anschließend wird er auf dem normalen Postweg dem gewünschten Empfänger zugestellt. Die Deutsche Post bewirbt ihr Verfahren mit der Zeit-und Geldersparnis ihrer Kunden. Als weiteren Vorteil für die Kunden nennt die Deutsche Post das Versenden von Einschreiben, wenn die Filialen bereits geschlossen sind.

Doch weil sie die Daten für Werbezwecke nutzen will, sind Datenschützer skeptisch.

Die Bundesdatenschutzbehörde prüft das neue Angebot kritisch, insbesondere unter dem Aspekt, ob die Wahrung des Telekommunikations- und Postgeheimnisses sichergestellt ist. Eine „abschließende datenschutzrechtliche Bewertung“ sei bislang nicht erfolgt, teilte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der FAZ auf Anfrage mit. Ebenso erklärte er dieser gegenüber, dass derzeit geprüft werde, „ob und inwieweit es überhaupt zulässig ist, für die werbliche Ansprache von neuen Kunden E-Post-fähige Sendungen auf Mikrozellenebene auszuwerten und die Sendungsempfänger zu kontaktieren”.

Die Post wird vorerst keine Daten zu Werbezwecken verwenden und die Bewertung der Datenschutzbehörde abwarten.

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Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter (BfDI) gewählt

30. November 2018

Neuer Bundesdatenschutzbeauftragter ist Ulrich Kelber, der seit dem Jahr 2000 für die Partei SPD im Bundestag vertreten ist. Mit seiner Wahl, bei der er 444 Stimmen der Abgeordneten bekam, folgt er auf Andrea Voßhoff.

Der neue Leiter der höchsten deutschen Datenschutzbehörde war unter anderem als parlamentarischer Staatssekretär für Verbraucherschutz, Mietrecht und Digitales zuständig. Kelber bringt darüber hinaus einschlägige Berufserfahrung als IT-Experte mit sich.

Interessanter Nebenaspekt ist dabei der in den einschlägigen Fachforen bereits diskutierte Auswahlprozess des neuen Bundesbeauftragten für Datenschutz. In ihrem Art. 53 bestimmt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eigentlich folgendes:
“Die Mitgliedstaaten sehen vor, dass jedes Mitglied ihrer Aufsichtsbehörden im Wege eines transparenten Verfahrens ernannt wird (…).”

Die Wahl Kelbers dagegen verlief, wie bislang üblich, auf Vorschlag der Bundesregierung. Entsprechend gab es keine Ausschreibung, die womöglich die von der DSGVO intendierte Transparenz gefördert hätte. Ob und welche Auswirkungen dies haben könnte, ist dabei unklar.
Über die fachliche und persönliche Qualifikation des IT-erfahrenen Kelber sei damit selbstverständlich keine Aussage getroffen.

Reaktion der BfDI auf Verabschiedung des BDSG-Neu

11. Mai 2017

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI) Andera Voßhoff, hat mit einer kritischen Presseerklärung auf die Verabschiedung des BDSG-Nachfolgers “Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)”, auch BDSG-Neu genannt, reagiert:

Die Datenschutzbeauftragte begrüßt die zügige Anpassung des deutschen Datenschutzrechts an die ab 2018 geltenden EU-Vorgaben. So hat der Bundestag die Rechte der Betroffenen auf Information, Auskunft und Löschung im Vergleich zum Entwurf der Bundesregierung spürbar gestärkt. Die eingeschränkten Kontrollrechte der Datenschutzbehörden sind jedoch kritisch zu sehen.

Ab Mai 2018 gelten europaweit die EU-Datenschutz-Grundverordnung und die EU-Richtlinie für den Datenschutz bei Polizei und Justiz. Das am Donnerstag verabschiedete Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz greift dies auf und wird das bisherige Bundesdatenschutzgesetz ablösen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates, der sich voraussichtlich am 12. Mai 2017 damit befassen wird.

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt, dass das Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann: Das neue Datenschutzgesetz ergänzt die ab Mai 2018 unmittelbar geltende EU-Datenschutz-Grundverordnung. Anpassungs- und Umsetzungsbedarf besteht aber noch in zahlreichen Fachgesetzen, beispielsweise für den Sozialdatenschutz im Sozialgesetzbuch sowie bei den Datenschutzgesetzen der Länder.

Das nun vorliegende Gesetz wurde gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung zugunsten der Bürgerinnen und Bürger verbessert. So enthält das Gesetz nur noch sehr wenige Einschränkungen der Betroffenenrechte, die vor allem kleine Unternehmen mit oftmals noch analoger Datenverarbeitung entlasten. Damit gilt für die Mehrzahl der Datenverarbeitungen in der digitalen Welt der hohe Standard der Datenschutz-Grundverordnung.

Die BfDI kritisiert jedoch, dass der Deutsche Bundestag bei wichtigen Punkten den Gesetzentwurf nicht nachgebessert hat: Die vom Bundesverfassungsgericht eingeforderten wirksamen Kontroll- und Durchsetzungsbefugnisse der BfDI im Bereich Polizei und Justiz und außerhalb des Geltungsbereichs des EU-Rechts sind deutlich beschränkt. Gerade in diesem Bereich ist eine unabhängige Kontrolle und Durchsetzung des Datenschutzes zwingend notwendig. Die BfDI erhält hier jedoch keinerlei Durchsetzungsbefugnisse, möglich sind nur nicht-bindende Beanstandungen. Dies ist europarechtswidrig und auch in der Sache falsch. Laut der EU-Richtlinie sollten Datenschutzaufsichtsbehörden zumindest die Möglichkeit haben, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verarbeitungsvorgänge gerichtlich überprüfen zu lassen. Auch darf die BfDI den Bundestag in Zukunft nicht mehr proaktiv über Kontrollen beim Bundesnachrichtendienst informieren.

Positiv bewertet die BfDI das geplante Verfahren für die effiziente Zusammenarbeit der deutschen Aufsichtsbehörden und deren einheitliche Vertretung in europäischen Angelegenheiten. Dafür erhält die BfDI die Funktion einer Zentralen Anlaufstelle für die Datenschutzbehörden in Bund und Ländern. Die BfDI wird zudem als Gemeinsamer Vertreter im Europäischen Datenschutzausschuss benannt. Als Stellvertreter steht ihr dabei eine vom Bundesrat gewählte Leiterin oder ein Leiter einer Landesdatenschutzbehörde mit Befugnissen in bestimmten Angelegenheiten der Länder zur Seite.

Datenschutz soll in’s Klassenzimmer

9. Februar 2017

Am 07.02.2017 fand in 120 Ländern der Safer Internet Day statt. Dieser findet seit 2008 jährlich auch in Deutschland am zweiten Tag der zweiten Woche des zweiten Monats statt und verfolgt das Ziel, die Internetnutzer, insbesondere Schüler, Eltern und Lehrer für die Chancen und Risiken des Internets zu sensibilisieren.

Kinder und Jugendliche nutzen das Internet im erheblichen Umfang. Bildungspolitiker fordern daher, digitale Medien in den Schulalltag zu integrieren. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, begrüßt diese Initiativen und fordert, dass das Wissen um Datenschutz und Datensicherheit als Bestandteile von Medienkompetenz in den Schulalltag integriert werden.

Bereits jetzt stehen Lehrern online und kostenlos Informationsmaterialien zur Verfügung, mit deren Hilfe den Schülern nahegebracht werden kann, dass sie beim Surfen eine digitale Spur hinterlassen. Gemäß der Pressemitteilung der BfDI, haben laut einer Bitkom-Studie aus dem Jahr 2014 bereits 60 Prozent der Befragten 10 bis 18-jährigen die Privatsphären-Einstellungen ihrer Profile in digitalen Netzwerken so eingestellt, dass ihre Daten besser geschützt werden.

Je eher Kinder und Jugendliche lernen, dass sie den Umfang der Nutzung ihrer eigenen personenbezogenen Daten mitbeeinflussen können, desto sicherer und verantwortungsbewusster können sie sich in der digitalen Welt bewegen.

Datenschutzbeauftragte rügen Kriminalämter des Bundes und der Länder

10. November 2016

Erstmalig haben die Datenschutzbeauftragten der  Länder und des Bundes eine gemeinsame Kontrolle durchgeführt und bundesweit die Handhabung der Falldatei Rauschgift überprüft. Wie die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, mitteilte, bestehe Nachbesserungsbedarf bei der Pflege der bundesweit geführten Datenbank. In der Falldatei Rauschgift speichern das Bundeskriminalamt, das Zollkriminalamt und die Polizeibehörden der Länder Daten von circa 680.000 Personen.

Das Bundeskriminalamtgesetz (BKAG) ermächtigt das Bundeskriminalamt personenbezogene Daten von Beschuldigten und Tatverdächtigen – konkret Informationen zu deren Person sowie Tatort und Tatzeit zu speichern. Dies geschieht vor dem Hintergrund der effektiven Strafverfolgung und Gefahrenabwehr von Drogendelikten. Bei der alltäglichen Ausführung ihres staatlichen Auftrages haben die Sicherheitsbehörden gleichwohl gesetzliche Vorgaben zu beachten. Dies gilt auch für die datenschutzrechtlichen Anforderungen an die Führung einer Verbunddatei wie der Falldatei Rauschgift.

Konkret bemängeln die Datenschutzbeauftragten, dass die nach dem BKAG erforderliche Negativkontrolle in vielen Fällen nicht stattfand. Die Negativkontrolle, die Behörden in jedem Einzelfall durchzuführen haben, soll verhindern, dass Bagatellfälle in die Datenbank eingetragen werden. So kam es laut BfDI vor, dass Daten von Konsumenten eines Joints sowie die Daten eines Apothekers, dessen Kunde rezeptpflichtige Medikamente gestohlen hatte, in der Falldatei Rauschgift gespeichert sind.

Weiterhin rügen die Datenschutzbeauftragten die fehlende Löschung der gespeicherten Daten. Rechtsstaatliche Grundsätze wie die Unschuldsvermutung müssen sich auch in der Führung und Pflege von sicherheitsbehördlichen Datenbanken wiederspiegeln. In Fällen in denen Ermittlungsverfahren eingestellt werden oder das Strafverfahren mit einem Freispruch endet, sind die erhobenen Daten nach dem Ablauf festgelegter Fristen zu löschen. Auf diese Weise entsprechen die Sicherheitsbehörden nicht nur den rechtsstaatlichen Anforderungen, sondern auch den datenschutzrechtlichen.

28. Januar – Europäischer Datenschutztag

29. Januar 2016

Gestern, am 28. Januar 2016, fand zum zehnten Mal der Europäische Datenschutztag statt. Der europäische Datenschutztag geht auf eine Initiative des Europarates zurück und erinnert an die Unterzeichnung der Europäischen Datenschutzkonvention 1981. Seit 2008 begehen auch die USA und Kanada am 28. Januar den Data Privacy Day.

Der Focus des Europäischen Datenschutzes liegt zur Zeit vor allem auf den Änderungen, die sich aus der Datenschutzgrundverordnung ergeben werden. Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, sieht dies so: Der künftige europäische Rechtsrahmen stellt eine historische Chance für die Stärkung des Datenschutzes innerhalb der EU dar. Dies gilt nicht nur für die Rechtsposition der Bürgerinnen und Bürger, sondern auch für die Durchsetzung des Rechts durch die unabhängigen Datenschutzbehörden der EU-Mitgliedstaaten.

 

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