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BMI: 2015 wird ein weichenstellendes Jahr für den Datenschutz!

28. Januar 2015

“Das Jahr 2015 wird ein weichenstellendes Jahr für den Datenschutz. Wir wollen in diesem Jahr die Datenschutz-Grundverordnung im Rat beschließen”, so Bundesinnenminister de Maizière anlässlich des vom Europarat initiierten Europäischen Datenschutztages, der heute zum neunten Mal stattfindet. “Bürgernähe, Rechtssicherheit, Harmonisierung und Modernisierung – das sind die Ziele, die uns leiten, wenn es um die Fortentwicklung des Datenschutzes in einer Zeit rasanter Entwicklung der Informationsgesellschaft geht.”

“Die neue Verordnung wird die seit 20 Jahren geltende europäische Datenschutz-Richtlinie und nationales Recht ersetzen. Sie muss daher auch zukunftsfähig sein und insbesondere den Chancen und Herausforderungen der Kommunikation im Internet gerecht werden. Unser Ziel ist es, dass die Rechte des Einzelnen wirksam geschützt werden und gleichzeitig technische und wirtschaftliche Innovationen möglich bleiben. Das Potenzial großer Datenmengen für gesellschaftliche Vorteile muss genutzt werden können, etwa in den Bereichen Gesundheit und Umwelt.

Zusätzlich passen wir die Europaratskonvention 108, ein völkerrechtlich verbindliches Instrument zum Datenschutz, an die heutige Zeit an. Damit werden die wesentlichen Prinzipien des Datenschutzes nahezu global verankert und außereuropäische Staaten im Prozess unterstützt, nationale Regelungen zum Datenschutz aufzustellen.”

Der Datenschutztag findet jährlich am 28. Januar statt, da die Europaratskonvention 108 zum Datenschutz im Jahr 1981 an diesem Datum zur Unterzeichnung aufgelegt wurde. Mit der Konvention verpflichten sich die beteiligten Staaten, bei der automatisierten Datenverarbeitung insbesondere für die Achtung der Persönlichkeitsrechte Sorge zu tragen. Der Europarat will über den Europäischen Datenschutztag das Bewusstsein für Datenschutz bei den Bürgerinnen und Bürgern in Europa stärken.

BMI: Initiative zur Datenschutz-Grundverordnung gestartet

7. Juli 2014

Nach Angaben von Bundesinnenminister de Maizière (BMI) bietet die europäische Datenschutzreform die große Chance, das Datenschutzrecht in Europa umfassend zu modernisieren und zu harmonisieren. In einem Schreiben an die aktuelle griechische und die zukünftige italienische Ratspräsidentschaft habe man daher Vorschläge gemacht, um die derzeit festgefahrenen Verhandlungen zur Datenschutz-Grundverordnung voranzubringen. Die Vorschläge sollen jeweils Kernfragen, die bislang eine Einigung im Rat verhindert hatten, betreffen. 

Ein wichtiges deutsches Ziel sei etwa die Einführung einer Öffnungsklausel, die es den Mitgliedstaaten ausdrücklich erlaube, bei Bedarf über die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung hinauszugehen und strengere nationale Datenschutzbestimmungen im öffentlichen Bereich vorzusehen. Beim “One-Stop-Shop” setze man auf eine Stärkung der lokalen Datenschutzaufsicht und Bürgernähe. In Bezug auf Drittstaatenübermittlungen benötige man Regelungen zur Datenherausgabe von Unternehmen an Behörden in Drittstaaten. Wichtig sei es außerdem, Privatsphäre und Meinungs- und Informationsfreiheit gleichmäßig zu stärken. Der Europäische Gerichtshof hat uns in seiner Entscheidung zu Internetveröffentlichungen und zum Recht auf Vergessen einen Auftrag erteilt, den wir umsetzen müssen. Die Datenschutz-Grundverordnung müsse zudem auf neue Herausforderungen wie Cloud Computing, Internet der Dinge und Big Data Antworten geben und “internettauglich” sein. 

Ich trete für ein erweitertes Schutzkonzept ein, das international wirksam ist und den Bürgern Rechte gibt, die in der neuen digitalen Welt auch durchsetzbar sind. Hierzu gehört eine nähere Ausgestaltung der Schutzgüter, wie etwa der Schutz der Privatsphäre, der Schutz vor digitaler Diskriminierung, der Schutz eines berechtigten Vertrauens in den Kontext einer Datenverarbeitung sowie der Schutz der eigenen Identität. Um hier entscheidend voranzukommen, werde de Maizière in Kürze in Deutschland Gespräche mit Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft führen und die Ergebnisse dem Rat präsentieren. Dieser solle sich möglichst bald auf eine Roadmap verständigen, um zu den genannten Punkten schnell Ergebnisse zu erzielen. De Maizière möchte damit die Verhandlungen deutlich voranbringen, um eine Einigung mit dem Europäischen Parlament und der neuen Kommission spätestens 2015 sicherzustellen. Auf dieses Ziel hatten sich die Staats- und Regierungschefs im Oktober 2013 geeinigt.

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Bundeskabinett: E-Government-Gesetz beschlossen

27. September 2012

Vergangene Woche hat die Bundesregierung nach Angaben des Bundesministerium des Inneren (BMI) den Gesetzentwurf zur Förderung der elektronischen Verwaltung sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Kabinett beschlossen. Mit Hilfe des Gesetzes sollen Bürger und Unternehmen künftig einfacher und schneller mit der Verwaltung kommunizieren können. Der Gesetzentwurf schafft nach Angaben des BMI die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass die Verwaltung den Auf – bzw. weiteren Ausbau von E-Government-Angeboten voranbringen kann. So regele er beispielsweise, wie die persönliche Unterschrift auf einem Blatt Papier ersetzt werden kann, etwa durch die Einbindung der Onlineausweisfunktion des neuen Personalausweises oder die Verwendung von De-Mail. Elektronische Nachweise müssen danach nicht mehr von den  Bürgern erbracht werden, sondern können von den Behörden abgerufen werden. Durch elektronische Bezahlverfahren werde die Einzahlung vor Ort hinfällig. Zeitaufwendige Behördenbesuche könnten so vermieden werden.

Die elektronischen Dienste ermöglichen es in Zukunft jedem, seine Verwaltungsangelegenheiten im privaten, ehrenamtlichen und beruflichen Alltag rund um die Uhr im Internet zu erledigen. Damit leistet die Bundesregierung einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels, zum Bürokratieabbau sowie zur Modernisierung der Verwaltung”, betonte Bundesinnenminister Friedrich. Mit Hilfe von elektronischen Verwaltungsdiensten werde in ländlichen Räumen schon bald eine für alle leicht zugängliche Verwaltungsinfrastruktur angeboten. Überflüssige Bürokratie werde entfallen

Den Bürgen sollen zeitnah von Bund, Länder und Kommunen nutzerfreundliche und kundenorientierte Verwaltungsdienste angeboten werden. Wert werde dabei auf serviceorientierte, transparente Verfahren gelegt. Es bestehe aber keine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung der elektronischen Kommunikation – jeder soll seine Verwaltungsangelegenheiten weiterhin persönlich oder am Telefon abwickeln können.

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BMI: Studie “Open Government Data Deutschland”

3. August 2012

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat bekannt gegeben, eine Studie “Open Government Data Deutschland”, die rechtliche, technische und organisatorische Fragen rund um die Offenlegung von Datenbeständen der öffentlichen Verwaltung thematisiert, veröffentlicht zu haben. Die Studie beschreibe den Status Quo in Deutschland und gebe zugleich Empfehlungen für das weitere Vorgehen. Ergebnis der Studie sei, dass viele Verwaltungsdaten bereits auf der Basis des geltenden Rechts ohne oder nur mit geringfügigen Änderungen offengelegt werden können. Man plane nun, die Kernempfehlung der Studie aufzugreifen und den Prototypen eines ebenenübergreifenden Online-Portals zu entwickeln und zu testen. Der Prototyp, der frei zugängliche Daten von Behörden aller Verwaltungsebenen verlinken wird, soll bis Anfang 2013 realisiert werden.

“Die Bundesregierung hat sich ein offeneres Regierungs- und Verwaltungshandeln zum Ziel gesetzt. Grundlage hierfür sind frei zugängliche Daten und Informationen, die für Dritte einfach und in standardisierten Formaten verfügbar sein müssen.”, so Bundesinnenminister Friedrich.
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BMI: “Bundes-Cloud”

20. Dezember 2011

Medienberichten zufolge plant Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich den Aufbau eines besonders sicheren nationalen Cloud-Dienstes (“Bundes-Cloud”). Dieser soll strengen Sicherheitsvorschriften unterliegen und zum Speichern vertraulicher Dokumente geeignet sein, also u.a. den potentiellen Zugriff von US-Behörden auf vorgehaltene Daten unterbinden. Anvisiert sei, dass für Regierung, Behörden und Unternehmen das Cloud-Computing insgesamt attraktiver wird. Für die technische Ausgestaltung soll dafür mit der Telekom-Tochter T-Systems und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik kooperiert werden. (sa)

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BMI: Versand von “Stillen SMS”

19. Dezember 2011
Nachdem jüngst die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Auskunft über die Anzahl von versandten “stillen SMS” – also über Mobilfunknetze versandte Ortungsimpulse zur Aufenthaltsbestimmung von Verdächtigen –  gegeben hat, legte nun auch das Bundesministerium des Inneren offizielle Zahlen vor. Danach hat das Bundeskriminalamt bis zum 04.November dieses Jahres 53.337, das Bundesamt für Verfassungsschutz bis zum 31. Oktober dieses Jahres 2011 37.862 und der Zoll bis zum 30. Juni dieses Jahres 227.587 stille SMS an Mobiltelefone Verdächtiger verschickt. Die Bundespolizei und der Militärische Abschirmdienst haben laut Innenressort keine dahingehenden Statistiken geführt bzw. diese bereits gelöscht. Jedenfalls beim Zoll hat sich den veröffentlichten Zahlen zufolge die Nutzung dieser Ermittlungsmethode erheblich ausgebreitet, es wurden im ersten Halbjahr 2011 fast so viele stille SMS zu Ortungszwecken versendet wie insgesamt im Jahr 2010. (sa)
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BMI/BMJ: Zusammenarbeit bei E-Government und E-Justice

8. Dezember 2011

Das Bundesministerium des Inneren (BMI) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben bekannt gegeben, sich auf eine enge Zusammenarbeit in den Bereichen E-Government und E-Justice verständigt zu haben. Ziel sei es, eine anwenderfreundliche Kommunikation mit der Justiz sowohl per De-Mail als auch über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) bundesweit zu ermöglichen und die bisher nahezu ausschließlich papiergebundene Kommunikation dauerhaft abzulösen. Dafür sei u.a. eine grundlegende Modernisierung des Zugangs zu Gerichten und der Justiz unerlässlich, der auch durch den sich derzeit im Entwicklungsstadium befindlichen Entwurf für ein E-Government-Gesetz des Bundes realisiert werden soll.

„Justiz und Verwaltung müssen sich an die moderne Lebenswirklichkeit anpassen. Der elektronische Rechtsverkehr und eine elektronische Aktenführung machen die Kommunikation zwischen Bürgern und Behörden einfacher, effektiver und langfristig kostengünstiger. Dies ist der richtige und wichtige Schritt in die Zukunft.“, so Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger. (sa)

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