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BMVI: Internetbasierte Fahrzeugzulassung ab 01.01.2015

7. Januar 2015

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat bekannt gegeben, dass nun mit der Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung die internetbasierte Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges als 1. Schritt einer internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) ermöglicht wird. Fahrzeughalter können unter Nutzung der ab dem 01.01.2015 bei Zulassung eines Fahrzeuges verwendeten neuen Stempelplaketten und Zulassungsbescheinigungen mit einem jeweils verdeckten Sicherheitscode auf den Portalen der Zulassungsbehörden der Länder oder über ein zentrales Portal, betrieben durch das Kraftfahrt-Bundesamt, den Antrag auf Außerbetriebsetzung, ohne persönliches Erscheinen bei der Zulassungsbehörde, stellen. Dieses Verfahren wird als Ergänzung zum bestehenden Verfahren angeboten.

Die Fahrzeugzulassung soll mittels dieses Verfahrens einfacher, bequemer und effizienter werden. Das ist die zentrale Zielsetzung des Aktionsplans „Deutschland Online“ zum Kfz-Wesen, den Bund und Länder gemeinsam initiiert haben.