Schlagwort: Bundesamt für Verfassungsschutz

Cyber-Attacken bei der Bundestagswahl

17. August 2017

Aus dem letzten Verfassungsschutzbericht des Bundesamts für Verfassungsschutz geht hervor, dass das Risiko, Opfer von Cyber-Attacken ausländischer Dienste zu werden, stetig steigt. Dabei registriert der Verfassungsschutz unter anderem vermehrt auch Attacken auf die Politik und die Verwaltung. Bei früheren Cyber-Attacken auf verschiedene Parteien und den Bundestag ist es dabei bereits zu größeren Datenabflüssen gekommen.

Im Wahljahr gerät nun auch die im September 2017 anstehende Bundestagswahl in den Fokus. Die Möglichkeit gezielter Cyber-Attacken auf das Verwaltungsnetz sieht auch der Bundeswahlleiter Dieter Sarreither. Man bereite sich auf verschieden Szenarien vor und spiele diese durch. Um einen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten sei die Infrastruktur des Rechenzentrums verdreifacht worden. Darüber hinaus sei man nach Sarreither auch in der Lage, die Standorte und die Rechner zu wechseln. Im Ernstfall könne man außerdem auch auf das Cyber-Abwehrzentrum der Bundesregierung zurückgreifen. Des Weiteren würde das Datennetz der Wahlleitung von Experten des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik überprüft und auf mögliche Schwachstellen hin untersucht. Rund eine Woche vor der Bundestagswahl sollen schließlich noch einmal alle Systeme in einer ausführlichen Generalprobe getestet werden.

Aufgrund all dieser Sicherheitsmaßnahmen sieht sich Sarreither für die Bundestagswahl gut gewappnet: „Eine Attacke könnte die Veröffentlichung des vorläufigen Wahlergebnisses schlimmstenfalls verzögern”.

Antiterrordatei auf dem Prüfstand in Karlsruhe

7. November 2012

Seit dem 06.11.2012 wird in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht  über eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Antiterrordatei verhandelt. Verfassungsbeschwerde wurde von einem pensionierten Richter erhoben. Die Antiterrordatei beinhaltet die personenbezogenen Daten sowie weiterführende Informationen von potentiellen Terroristen. Sie soll den Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden und den Nachrichtendiensten von Bund und Ländern erleichtern. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob ein ungerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Fernmeldegeheimnisses und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Ebenfalls werden die Verfassungsrichter darüber entscheiden, ob die Antiterrordatei gegen den Grundsatz der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten verstößt.

Am ersten Verhandlungstag wurden Datenschutzexperten sowie Vertreter von Behörden und Nachrichtendiensten angehört. Auf Seiten der Bundesregierung kamen neben Innenminister Hans-Peter Friedrich die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts zu Wort. Nach einem Bericht der ZEIT-ONLINE habe die Bundesregierung erklärt, dass es sich bei der Antiterrordatei um ein wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung des “islamistischen Terrorismus” handele.

Die WAZ berichtete zu Verhandlungsbeginn, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifele, dass die Antiterrordatei mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein Urteil wird erst im nächsten Jahr erwartet.

BfDI: Kritik an Aktenvernichtung des Bundesamtes für Verfassungsschutz

19. Juli 2012

Der Bundesdatenschutzbeauftragte für den Datenschutz und die Informations- freiheit (BfDI) Schaar hat Medienangaben zufolge das Bundesamt für Verfassungsschutz wegen der Ende Juni bekannt gewordenen Aktenvernichtung im Zusammenhang mit der Mordserie der rechtsextremen Terrorzelle NSU kritisiert. Die Vernichtung der Akten sei gesetzlich nicht gedeckt. Das Argument, man habe die Akten aus datenschutzrechtlichen Gründen vernichten müssen, sei gleichermaßen nicht legitim und “völlig unverständlich”. Es gebe nur die Vorschrift zur Sperrung von Akten, keine “Aktenvernichtungsverpflichtung”. Außerdem verdiene die Arbeit des Datenschutzbeauftragten beim Bundamt für Verfassungsschutz eine Rüge. Dessen Aufgabe bestünde nicht nur aus der Wahrung des Datenschutzes, sondern auch darin, dass Daten verfügbar seien. Die  entscheidende Aufgabe, dass die Strukturen der Datenhaltung ordentlich sind, weise “offensichtliche Mängel” auf. Auch bei der Schulung der Mitarbeiter gebe es offenbar “erschreckende Wissenslücken”, so Schaar.