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Bundesinnenministerium plant Registrierungspflicht bei Messengern

12. März 2021

Im Rahmen der TKG-Novelle hat das Bundesinnenministerium eine Pflicht zur Verifizierung von Nutzern „nummernunabhängiger interpersoneller Telekommunikationsdienste“ vorgeschlagen. Das soll Sicherheitsbehörden ermöglichen, diese Identifizierungsmerkmale bei Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen im Rahmen einer Bestandsdatenabfrage abfragen zu können.

Den Forderungskatalog hat die Seite Netzpolitik.org hier veröffentlicht.

Das Bundesinnenministerium formuliert dazu folgenden Vorschlag:

„Die Anbieter nummernunabhängiger interpersoneller Telekommunikationsdienste sollen zukünftig verpflichtet werden von den Nutzern bei Anmeldung zu ihrem jeweiligen Telekommunikationsdienst sog. Identifizierungsmerkmale (Name, Anschrift, Geburtsdatum) zu erheben und zu speichern. Nach den aktuellen Vorgaben in § 111 TKG sind Anbieter von Telekommunikationsdiensten, die Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergeben, verpflichtet, konkret benannte Bestandsdaten vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern.“

Da diese nummernunabhängigen Dienste die nummerngebundenen interpersonellen TK-Dienste, also Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse und SMS-Versand, bei denen der Nutzer bereits verifiziert ist, weitgehend abgelöst haben, sollen diese in Bezug auf die Verifizierung gleichbehandelt werden.

Das heißt, dass jeder, der Messenger-Dienste wie WhatsApp, Zoom, Skype, Signal, Threema, Telegram, iMessage, Facebook-Messenger und E-Mail-Dienste verwendet, zukünftig seine Identität bei diesen Anbietern verifizieren muss.

Dies würde dazu führen, dass werbefinanzierte Telekommunikationsdienste neben ihren bereits vorhandenen Daten noch das Geburtsdatum sowie die Anschrift der Nutzer erhalten würden.

Auch würden Personen ohne Ausweis von der Nutzung der Dienste ausgeschlossen werden.

Messenger, die besonders viel Wert auf Anonymität ihrer Nutzer legen, zum Beispiel Signal oder Threema, würden ihres Geschäftsmodells in Deutschland beraubt werden. Allerdings ist nicht klar, wie Nutzer aus Deutschland von ausländischen Nutzern unterschieden werden können.

Das würde auch Journalisten die Arbeit erschweren, da diese oft auf Informationen von unbekannt bleibend wollenden Informanten angewiesen sind.

SMS von Donald Tusk

22. Dezember 2020

Nach einer Entscheidung der Europäischen Bürgerbeauftragten Emely O’Reilly müssen EU-Institutionen künftig auch interne Direktnachrichten archivieren und zugänglich machen.

Regieren via SMS & Co. ist längst Alltag in der Politik des 21. Jahrhunderts. Dies zeigte nicht zuletzt die Kommunikation über den EU-Rettungsschirm im Jahre 2015. Dennoch fiel diese Form der Verständigung nie unter die europäische Verordnung über den Zugang der Öffentlichkeit zu Dokumenten der Europäischen Institutionen. Dies wird sich nun ändern.

Zunächst lehnte der Rat das Auskunftsbegehren des Antragstellers FragDenStaat, welcher Direktnachrichten des ehemaligen EU-Ratspräsidenten Donald Tusk einsehen wollte, ab. Dementgegen stellte die Bürgerbeauftragte O’Reilly in ihrer Entscheidung jedoch grundlegend fest, dass sich die Verordnung auf alle Inhalte, unabhängig von der Form des Datenträgers bezieht.

Diese Entscheidung steht auch im Einklang mit einem vom VG Berlin verkündeten Urteil, nach welchem private Twitter-Direktnachrichten des Bundesinnenministers durch das Ministerium zugänglich gemacht werden müssen. Dagegen hat das Innenmisisterium jedoch eine Sprungrevision beantragt, deren Entscheidung noch aussteht.

Bundesinnenminister Thomas de Maizière für europäischen Datenaustausch

6. April 2016

Nach den Terroranschlägen von Brüssel hat sich Bundesninnenminister Thomas de Maizière (CDU) erneut für eine stärkere Verknüpfung der europäischen Behörden ausgesprochen. “Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten wie diesen hat Sicherheit Vorrang”, konstatierte Bundesinnenminister Thomas de Maizière in den Tagesthemen der ARD. “An den Außengrenzen des Schengenraums sind zu viele Lücken.” so de Maizière weiter, “Wir brauchen ein Ein- und Ausreiseregister für den Schengenraum.” De Maizière reiht sich mit seinen Forderungen in eine traditionelle Riege seiner Amtsvorgänger ein, die mit ähnlichen Aussagen bereits den Datenschutz gegenüber den Sicherheitsaspekten zurück stehen lassen wollten. So hatte etwa Hans-Peter Friedrich (CDU) im Jahr 2013 den Begriff des “Supergrundrechts” für die Sicherheit der Bürger intoniert und sich dabei seinerseits auf seinen Amtsvorgänger Otto Schily (SPD) und dessen Aussagen aus dem Jahr 1997 berufen. Gegenwind bekommt de Maizière unter anderem von Peter Schaar. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte erklärte gegenüber dem Tagesspiegel: “Ich finde es falsch, den Datenschutz hier zum Prügelknaben zu machen”. Schaar konstatierte weiter, dass sofern es bei der Kooperation hapere, dies oft daran liege, dass “das Meldeverhalten der nationalen Behörden an europäische Institutionen, etwa an das Schengen-Informationssystem oder an Europol, von Land zu Land höchst unterschiedlich” sei.

EU-Datenschutzverordnung: Bundesregierung bremst Großreform des europäischen Datenschutzes

13. März 2015

Einem Bericht von Zeit Online zufolge hat die Initiative LobbyPlag nun insgesamt 11.000 Dokumentenseiten aus den Verhandlungen des EU-Ministerrats zur geplanten EU-Datenschutzgrundverordnung veröffentlicht. Aus diesen Seiten gehe insbesondere hervor, wer die Großreform  in den geheimen Runden verwässere. Nach Auswertung der Dokumente sei LobbyPlag zu dem Ergebnis gekommen, dass vor allem die Bundesregierung sich dafür einsetze, das einst so ambitionierte Vorhaben entgegen ihrer öffentlichen Beteuerungen immer weiter abzuschwächen. Das zuständige Bundesinnenministerium lasse sich massiv von Wirtschaftslobbyisten manipulieren und versuche dem entsprechend, die Datenschutzgrundverordnung in deren Sinne zu beeinflussen.

Verdeutlicht werden könne diese “Verwässerung” an folgendem Beispiel für eine Klausel zur Zweckbindung von Daten, wie sie in Artikel 6.4 des Entwurfs vorgesehen ist, die laut Zeit Online Bundesinnenminister Thomas de Maizière besonders gerne geändert sähe. In dem ursprünglichen Entwurf der Datenschutzgrundverordnung sei es vorgesehen gewesen, dass Unternehmen ihre Nutzerdaten nur für den Zweck verwenden dürfen, für den sie erhoben wurden. Die Bundesregierung setze sich hingegen für eine Ergänzung des entsprechenden Passus ein: Daten sollen auch ohne ausdrückliche Genehmigung für andere Zwecke genutzt werden dürfen, wenn das “Berechtigte Interesse” der Unternehmen das der Betroffenen überwiegt. Grundsätzlich sei dies im deutschen Datenschutzrecht nichts Neues. Dort werde das “berechtigte Interesse” der Unternehmen allerdings gegen die Grundrechte der Betroffenen abgewogen und ausbalanciert. In der Verordnung sei das nach derzeitigem Stand hingegen nicht vorgesehen. Aus der Zweckbindung drohe eine Zweckentbindung zu werden.

Im Ergebnis sei LobbyPlag zu dem Schluss gekommen, dass 132 der 151 Änderungsanträge im Rat das Datenschutzniveau senken würden, zum Teil auf ein Niveau von vor 1995, als die bis heute gültige EU-Richtlinie zum Datenschutz verabschiedet worden sei. Auch sei festzustellen gewesen, dass nur vier Länder  – Ungarn, Österreich, Griechenland und die Schweiz – den Verordnungsentwurf ver- und nicht entschärfen wollen.

 

Keine Spinonage in Deutschland durch die NSA?

2. September 2013

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) versicherte am 29.08.2013 in dem Politmagazin “Illner Intensiv”, dass  deutsche Wirtschaftsunternehmen nicht durch die amerikanische NSA ausspioniert worden seien. Auch nach erfolgten Untersuchungen durch das Parlamentarische Kontrollgremium seien die Aussagen von Edward Snowden nicht belegt. Zudem könne er nichts über die Rolle von Edward Snowden sagen, da dieser für ihn ein Unbekannter sei. Zugleich räumte Friedrich aber ein, dass die USA eine Linie überschritten hätten, wenn sich herausstelle, dass die deutsche Wirtschaft ausspioniert worden sei.

Völlig überrascht und verwirrt zeigte sich nach Friedrichs Aussage der SPD-Politiker Thomas Oppermann;  zugleich Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums. Er wandte ein, dass die NSA bereits eingeräumt habe, dass eine Überwachung in Deutschland stattgefunden habe. Lediglich eine flächendeckende Überwachung werde bestritten. Jedoch, so Oppermann, sei unzweifelhaft, dass “die private, die geschäftliche, die politische” Kommunikation in Deutschland mittels Server in den USA und Unterseekabeln überwacht werde. Der Begriff “flächendeckend” sei einer Interpretation zugänglich.

 

BMI: Längere Speicherfristen von Daten über Tatverdächtige

22. November 2011

Der Bundesinnenminister Friedrich sieht Medienangaben zufolge aufgrund der Mordserie der rechtsextremen Vereinigung “Nationalsozialistischer Untergrund” Reformbedarf hinsichtlich der Speicherfristen von Daten über Tatverdächtige durch den Verfassungsschutz. Die derzeitige Speicherfrist von fünf Jahren sei zu kurz. Ferner sei es nicht sachdienlich, zwischen gewalttätigen und anderen Extremisten zu differenzieren. Außerdem könne sich Friedrich vorstellen, die Kompetenzen des Generalbundesanwaltes zu stärken, wenn Ermittlungen in Bezug auf Fälle schwererer Kriminalität die Landesgrenzen überschreiten. Auf diese Weise soll unterbunden werden, dass die Staatsanwaltschaften der Länder größere Zusammenhänge von Verbrechensserien übersehen. (sa)