Schlagwort: Bundesjustizministerin

Scharfe Kritik am Gesetzesentwurf zur Änderung des TMG

19. Dezember 2019

Am Mittwoch (18.12.19) musste Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) ihren Referentenentwurf für ein Gesetz “zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität” im Bundestag verteidigen. Kritisiert wurde insbesondere die Pflicht der Telemedienanbieter zur Herausgabe von Passwörtern.

Seit letzter Woche steht der Entwurf in der Kritik Bürgerrechte auszuhebeln. Mit dem Gesetzentwurf “zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität”, soll neben dem Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) auch die Strafprozessordnung (StPO) und das Telemediengesetz (TMG) geändert werden. Im Fokus der Kritiker steht ein Auskunftsverfahren, das ins TMG aufgenommen werden soll. Danach müssen Telemedienanbieter wie z.B. E-Mail-Provider, Facebook und Google Bestandsdaten von Nutzern bestimmten Sicherheitsbehörden übermitteln. Dieser Auskunftsanspruch umfasst auch Passwörter der Nutzer.

Problematisch ist allerdings, dass Telemedienanbieter Passwörter ihrer Nutzer nach datenschutzrechtlichen Vorgaben nur verschlüsselt speichern. Im Falle eines solchen Auskunftsverfahrens könnten sie daher keine Klartext-Passwörter an die Behörden herausgeben.

Dieser Vorstoß des Justizministeriums wurde von der Opposition und von Verbänden scharf kritisiert. Der Gesetzesentwurf würde tief in die Privatsphäre der Bürger eingreifen und es den Behörden ermöglichen, eine „Online-Durchsuchung“ durchzuführen.

Die Justizministerin betonte, dass es sich um einen „Referentenentwurf“ handelt. Für sie sei es ganz klar, „dass die Passwortabfrage unter Richtervorbehalt steht“.

Justizministerin Katarina Barley fordert ein Label für KI-Entscheidungen

16. April 2019

Bundesjustizministerin Katarina Barley misst automatisierten Entscheidungsfindungen ein hohes Potenzial bei. Algorithmen können objektiver sein als menschliche Verfahren, so die SPD-Spitzenkandidatin auf der Hub-Konferenz. Dies ließe sich beispielsweise bei der Bewerberauswahl feststellen. Dabei seien manche Arbeitgeber vorurteilsbehaftet, sodass sich bereits die Hautfarbe oder ein Name negativ auswirken könne.

“Automated Decision-Making” (ADM) könne in diesem Falle für ein faires Verfahren sorgen. Jedoch müsse dafür sichergestellt werden, dass die Programmierweise nicht selbst wieder Vorurteile in sich trüge.

Die Bundesjustizministerin plädiert daher für Prüfverfahren der Algorithmen und andere Spielarten der Künstlichen Intelligenz (KI), die zumindest teilweise durch eine öffentliche Einrichtung kontrolliert werden sollten. Dabei müsse gelten: Je größer der Grundrechtseingriff und die Auswirkungen seien, desto höher müssten auch die Standards für Fairness gesetzt werden.

Zudem müsse man wissen wann ein Algorithmus eine Entscheidung fälle. „Deshalb muss Transparenz hergestellt werden, zum Beispiel über ein Icon.“

Zusammenführung der Messenger von Facebook, WhatsApp und Instagram

31. Januar 2019

Auf dem Markt befinden sich derzeit mehrere unterschiedliche Messenger. Die bekanntesten davon sind Facebook, Instagram und WhatsApp. Um mit dem gesamten Bekanntenkreis in Kontakt zu bleiben, ist oft erforderlich, gleich zahlreiche Accounts zu verwenden, da die Kommunikation zwischen den Diensten nicht möglich ist. Dies soll sich jedoch in absehbarer Zeit ändern. Mark Zuckerberg hat nun angeordnet, die Chat-Technik der drei Dienste zu verschmelzen, wie die New York Times zuerst berichtete.

Die geplante Zusammenführung der Messenger würde ein Kommunikationsmonopol errichten und gleichzeitig große Sicherheitsfragen aufwerfen. Insgesamt würden die drei Dienste auf gut 2,6 Milliarden Nutzer kommen. Die Zusammenführung steht zunächst vor der Hürde, eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung für alle Dienste zu implementieren. Dies ist technologisch einfacher gesagt als getan. Selbst wenn die Verschlüsselung zum Standard wird, dürften die User sich der Frage stellen, welche Daten sie nun eigentlich mit welcher Plattform teilen.

Es gibt zwar noch keine Einzelheiten dazu, ob die Nutzerdaten über alle Dienste hinweg geteilt werden. Aus Marketingsicht wäre dieser Schritt jedoch nur logisch. Für Nutzer, die ihre Daten auf einen Dienst beschränken wollen, wäre dies jedoch ein Problem. Bundesjustizministerin Katarina Barley kritisiert das Vorhaben des Internetkonzerns Facebook, seine sozialen Netzwerke und Sofortnachrichten zu verknüpfen. “Die EU hat ein scharfes Wettbewerbsrecht und seit einem halben Jahr auch ein starkes Datenschutzrecht.” Beide sähen Sanktionen vor. “Dieses Recht werden wir gegenüber Datenmonopolisten konsequent durchsetzen”, sagte Barley gegenüber der WirtschaftsWoche.

Bundesjustizministerin nimmt Stellung zum „Vorschlag einer EU-Datenschutzverordnung im Lichte des Grundrechtsschutzes“

9. November 2012

Die Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger  bezieht Stellung zu dem Vorschlag der EU-Justizkommissarin Reding  bzgl. der  Stärkung des Datenschutzrechtes in Europa. Nach Ansicht der Bundesjustizministerin sei es unabdinglich, dass Deutschland intensiv an dem EU-Rechtsakt mitwirke. Das Datenschutzrecht gewinne in den rechts-, medien- und insbesondere in netzpolitischen Debatten eine immer wichtigere Bedeutung und müsse daher stärker beachtet werden. Dies zeige auch der Art. 8 GrCh, der den Schutz personenbezogener Daten gewährleistet. Deutschland müsse darauf achten, dass es sein hohes Datenschutzniveau behalte und das Datenschutzrecht nicht durch europäische Regelungen unterlaufen werde. Die Bundesjustizministerin setzt sich mit einer möglichen Vollharmonisierung, deren Probleme und Lösungsvorschläge auseinander.