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Bundestag beschließt Registermodernisierungsgesetz

28. Februar 2021

Entgegen einiger Kritik hat der Deutsche Bundestag am 28. Januar 2021 das Registermodernisierungsgesetz verabschiedet. Die Bundesregierung will damit den Austausch von Daten zwischen verschiedenen Behörden erleichtern. Dafür soll die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) zu einer bundesweit einheitlichen Personenkennzahl ausgeweitet werden. Diese soll es Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung erleichtern, auf Daten zu einer Person bei einer anderen Behörde zuzugreifen – und damit bestenfalls Behördengänge beschleunigen. Das Gesetz wurde trotz Bedenken von Datenschützern und Opposition verabschiedet.

Stimmt der Bundesrat zu, wird künftig an rund 50 Stellen zusätzlich die Steuer-ID der Betroffenen gespeichert – etwa im Melderegister, im Führerscheinregister und im Waffenregister sowie bei der Rentenversicherung und den Krankenkassen.

Deutliche Kritik äußerte unter anderem der baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Er sehe die Probleme vor allem im Verfassungs- und Datenschutzrecht. Bereits in den 80er-Jahren habe sich das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe mit der Thematik befasst und erklärt, dass das Vorhaben verfassungswidrig sei. Durch die Verknüpfung der Daten, entstehe ein umfassendes Personenprofil. Es bestehe dadurch auch die Gefahr, dass nicht nur staatliche Stellen diese nutzen könnten, sondern auch private Marktteilnehmer Interesse daran bekommen könnten, so Brink.

Man erhoffe sich, durch das Gesetz Verwaltungsvorgänge vereinfachen zu können. Erlaubt sei die gegenseitige Datenabfrage jedoch nur in den Fällen, in denen die betroffene Person vorab zustimme. Des Weiteren könne jeder Bürger über einen sicheren Zugang – das sog. “Datencockpit” – selber einsehen, welche Behörden welche Daten zu ihm austauschen.

Doch neben der Kritik von Datenschutzexperten stellte sich auch die Opposition gegen das Gesetz. Wenn das Verfahren in einigen Jahren vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern sollte, habe man ein Kosten- und Zeitproblem biblischen Ausmaßes, so der Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als ungewiss.

Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch

15. Juli 2020

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geeinigt, um Abmahnmissbrauch wegen Verstößen gegen die DSGVO zu verhindern.

Nach dem Gesetzentwurf sind Abmahnungen zwar weiterhin als lauterkeitsrechtliche Regulierungen möglich. Er soll aber sicherstellen, dass sie im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen missbraucht werden. Es werden zum einen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen gestellt, zum anderen soll der finanzielle Anreize für Abmahnungen verringert werden. So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass es keinen Anspruch mehr auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bei Abmahnung wegen Verstößen gegen die DSGVO gibt (§ 13 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzentwurfs). Darüber hinaus soll durch das neue Gesetz mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen geschaffen werden.  

Der Gesetzentwurf, der nach der Sommerpause verabschiedet werden soll, ist insbesondere zum Schutz von kleineren Unternehmen vor Abmahnmissbrauch gedacht. Bereits 2019 war das Thema in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag diskutiert worden. Die Vertreter der Verbraucher- und Einzelhandelsverbände begrüßten die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen als Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Einige eingeladene Rechtsanwälte kritisierten unter anderem, dass das Gesetz keine sinnvolle praktische Funktion habe und es vor allem nicht dazu geeignet sei die postulierten Ziele zu erreichen. Vielmehr würde es nur für mehr Rechtsunsicherheit sorgen.

Mehr Mitarbeiter für den BfDI

18. November 2019

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat eine personelle Stärkung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) beschlossen. Ab nächstem Jahr sollen 67 neue Stellen in der Behörde geschaffen werden. Mit dieser Aufstockung soll der BfDI unter anderem bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen unterstützen und verstärkt in internationalen Gremien auftreten und Themen voranbringen können.

Aktuell sind 250 MitarbeiterInnen bei der Behörde beschäftigt. Die neuen Stellen werden nach Angaben des BfDI Ulrich Kelber genutzt, um das Beratungs- und Informationsangebot für die Regierung, das Parlament und Unternehmen zu erweitern. Auf EU-Ebene will sich der BfDI dafür einsetzen, dass die DSGVO in verständliche und detaillierte Regelungen umgesetzt wird. Außerdem will der BfDI unter anderem gegen das Tracking von Nutzern durch Geräte und Websites vorgehen.

Kelber ruft auch die Landesparlamente dazu auf, die Landesdatenschutzbehörden mit mehr Personal auszustatten, damit diese besser ihren Aufgaben nachkommen können.

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Bundesrat stimmt Anpassungen an DSGVO beim 2. DSAnpUG EU zu

9. Oktober 2019

Ende Juni 2019 hat der Bundestag zahlreiche Anpassungen nationaler Vorschriften an die seit Mai 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verabschiedet. Der Bundesrat hat diesen Anpassungen am 20.09.2019 nun zugestimmt.

Das aus 150 Artikel bestehende “Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU” wird nun zur Unterzeichnung dem Bundespräsidenten weitergeleitet. Insgesamt greift es in 154 Fachgesetze ein und regelt den sogenannten bereichsspezifischen Datenschutz. Es liegen viele Anpassungen zu Begriffsbestimmungen, Verweisungen, Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung und Regelungen zu den Betroffenenrechte vor.

Vor allem werden kleine Betriebe und ehrenamtliche Vereine insofern entlastet, dass die Pflicht einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu bennenen künftig ab einer Personenzahl von 20 greift. Bislang musste nach § 38 BDSG ein Datenschutzbeauftragter eingesetzt werden, wenn sich „in der Regel mindestens zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten“. Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weist jedoch darauf hin, dass es kleinen Unternehmen schwerfallen wird, den datenschutzrechtlichen Anforderungen ohne einen juristisch und technisch versierten Datenschutzbeauftragten gerecht zu werden.

Datenschutz für Kleinbetriebe soll gelockert werden

28. Juni 2019

Die Fraktionen der großen Koalition planen im Innenausschuss des Bundestages die alten deutschen Datenschutzregeln, die schon vor der DSGVO galten, Stück für Stück anzupassen. Vergangene Woche sprach sich die Koalition für eine Entschärfung des Datenschutzes für Kleinbetriebe aus. Das geht aus gemeinsamen Änderungsanträgen von CDU/CSU und SPD hervor.

Jetzt verabschiedete der Bundestag in der Nacht auf den 28.06.2019 ein Gesetz, mit dem die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter, steigt.

Gerade kleinere Betriebe beschweren sich über die Pflichten, die Ihnen durch die DSGVO auferlegt werden. Befürworter sehen in dieser Maßnahme die Möglichkeit zum Bürokratieabbau, von der 90 % der Handwerksbetriebe profitieren. Datenschützer hingegen reagieren empört.

Damit die umstrittene Neuregelung allerdings in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Bundestag beschließt Geschäftsgeheimnisgesetz

9. April 2019

Der Bundestag hat am Donnerstag, 21. März 2019, den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Geschäftsgeheimnisgesetzes angenommen. Mit dem Gesetz wird die EU Richtlinie (EU) 2016/943 in nationales Recht umgesetzt. Das Ziel des Gesetzes ist der Schutz geheimer Unternehmensinformationen vor rechtswidriger Veröffentlichung, Nutzung oder Erwerb.

Der Deutsche Juristen Verband (DJV) hatte zu Beginn des Gesetzgebungsverfahrens kritisiert, dass der Quellenschutz durch den beabsichtigten Schutz der Geschäftsgeheimnisse gefährdet werde, was die journalistische Arbeit “unmöglich” gemacht hätte.

Der Gesetzentwurf wurde schließlich wegen möglicher Verfolgung von Hinweisgebern, sogenannten Whistleblowern, zu deren Schutz im parlamentarischen Verfahren überarbeitet. Der DJV-Bundesvorsitzende Frank Überall zeigte sich nun mit dem neuen Gesetz zufrieden: „Ich freue mich, dass der Rechtsausschuss die vom DJV vorgebrachten Bedenken berücksichtigt hat“.

Datenschutzkonferenz: Forderungen für die neue Legislaturperiode

18. Oktober 2017

Anlässlich des frisch gewählten Bundestags formulierten alle unabhängigen deutschen Datenschutzbehörden einen Katalog mit Grundsatzpositionen für die neue Legislaturperiode. Die diesjährige Vorsitzende der Datenschutzkonferenz, die niedersächsische Landesbeauftragte Barbara Thiel, legte das Dokument allen im Bundestag vertretenen Fraktionen vor. Die Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern formulierten elf Forderungen an den deutschen Gesetzgeber.

Die Datenschutzbehörden warnen davor, Daten zu einer “rein wirtschaftlichen Größe” zu machen und fordern, dass das Verbotsprinzip nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht unter dem modernen Schlagwort “Datensouveräntität”  zurückweichen darf. Das Grundprinzip der Datenminimierung müsse weiterhin an vorderer Stelle stehen. Diese Forderungen seien nach Ansicht der Konferenzvorsitzenden Thiel kein Hindernis für die Digitalisierung. Vielmehr sei Datenschutz als Grundrechtsschutz und “integraler und förderlicher Bestandteil” von Fortschritt in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Die Grundsatzpositionen der Datenschutzkonferenz heben auch die Bedeutung von Privacy by Design und Privacy by Default hervor. Datenschutz muss im gesamten Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen bedacht und implementiert werden. Nach den Aufsichtsbehörden soll die Bundesregierungen solche Projekte und Innovationen fördern, auch indem sie sich mit Vertretern aus Wirtschaft, Forschung und Entwicklung austauscht.

Weiter fordern die Aufsichtsbehörden ein eigenständiges Gesetz zum Beschäftigtendatenschutz, das den Anforderungen der Arbeitswelt 4.0 entspricht. § 26 BDSG-neu sei den aktuellen Herausforderungen wie z.B. durch verdeckte technische Überwachung, nicht gewachsen. Im Bereich von E-Health fordern die Datenschutzbehörden strenge Vorgaben, damit z.B. Patienten, die eine laufende Erfassung von Gesundheitsdaten via Wearables und Fitness-Apps nicht zustimmen, bei Versicherungstarifen nicht benachteiligt werden. Big-Data-Projekte im Gesundheitswesen sollten per Gesetz mit der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde abzustimmen sein. Schließlich sehen die Aufsichtsbehörden das Thema Vorratsdatenspeicherung weiterhin kritisch, jene sei “in all ihren Ausprägungen auf den Prüfstand zu stellen”.

 

Grüne und Linke scheitern mit Vorstoß gegen Funkzellenabfrage

1. März 2013

Bereits mehrfach wurde das Thema “Funkzellenabfrage” in der Politik kontrovers diskutiert und sorgte für Unstimmigkeiten zwischen den Parteien. Nach einem Bericht von Heise wagten nun die Linken und Grünen einen neuerlichen Vorstoß und beantragten eine Verschärfung der Gesetzeslage.

Als Hauptargumente gegen die, nach Ansicht der Linken “in keinem Fall angemessene”, aktuelle gesetzliche Situation hinsichtlich der Funkzellenabfrage führten sie die unverhältnismäßige Einschränkung des Grundrechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit und des informationellen Selbstbestimmungsrechts an. Die Grünen bestärkten die Linken darüber hinaus durch die Inbezugnahme der Forderung des Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Dr. Alexander Dix. Die richterlichen Anordnungsgründe seien “verheerend inhaltslos”. Darüber hinaus sei es unangemessen, dass bereits bei Straftaten “von erheblicher Bedeutung” massenweise Handy-Daten durchleuchtet werden würden.

Die Anträge wurden jedoch mehrheitlich abgelehnt. Als Argumente für die aktuelle gesetzliche Situation berief sich der Bundestag dabei auf die Wesentlichkeit der Funkzellenabfrage für die Strafverfolgung. Angesichts dessen sei die Gesetzeslage ausreichend streng ermessen und normiert.

Stiftung Datenschutz: Geschäftsaufnahme bis Oktober 2012

2. Juli 2012
Am vergangenen Donnerstag hat der Bundestag die Errichtung der Stiftung Datenschutz beschlossen.Das Stiftungsgeschäft zur Errichtung der Stiftung Datenschutz in Leipzig soll bis Oktober dieses Jahres vorgenommen und zügig die Anerkennung bei der zuständigen Stiftungsaufsicht beantragt werden.
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat diesen Beschluss und den damit verbundenen Auftrag zur Errichtung der Stiftung kommentiert und als “großen Erfolg für den Datenschutz” bezeichnet. “Die Stiftung soll helfen, bei den Bürgerinnen und Bürger ein Bewusstsein dafür schaffen, wie wertvoll ihre Daten im Internet sind. Daten sind die Währung in der digitalen Welt.
Bildung und Aufklärung der Nutzer werden in diesem sensiblen Bereich des Internets gestärkt. Damit werden wir auch das Vertrauen in die IT-Wirtschaft stärken. Mit der Entwicklung eines Datenschutzgütesiegels wird die Stiftung zudem deutlich machen, dass der Datenschutz ein wertvoller Wettbewerbsfaktor ist. Nun sollte zügig das Eintragungsverfahren durchgeführt werden.“