Schlagwort: Bundesverfassungsgericht

Vorratsdatenspeicherung: Merkel besteht auf Umsetzung nach Pariser Anschlägen

14. Januar 2015

Bundeskanzlerin Merkel drängt nach den islamistischen Anschlägen in Paris wieder auf eine Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung, so die Nachrichtenagentur Reuters. In der Sitzung der CDU/CSU-Bundestagsfraktions am Dienstag habe die CDU-Chefin verlauten lassen, die Vorratsdatenspeicherung neu auflegen zu wollen. Es sei nicht verfassungswidrig, Kommunikationsdaten wie Verbindungs- und Standortdaten für einen längeren Zeitraum aufzubewahren. Auch Unions-Chef Volker Kauder und Michael Grosse-Bömer, parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, haben sich bereits zuvor dafür ausgesprochen. Die Vorratsdatenspeicherung sei ein sinnvolles Mittel, um Anschläge zu vermeiden und Täter anschließend aufzugreifen, habe Grosse-Bömer verlauten lassen. Auch würde er sich wünschen, dass der Bundesminister hier einsichtig werden würde. Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hatte hingegen eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung am Wochenende erneut abgelehnt. Dabei fordern vor allem auch die SPD-Innenminister der Länder die Vorratsdatenspeicherung. Sie sei zwar kein Allheilmittel, aber die Politik müsse alles tun, um weitere Anschläge zu verhindern.

Der Nachrichtenagentur zufolge, haben Kauder und Grosse-Bömer den Vorwurf des Koalitionspartners SPD zurückgewiesen, dass die Union nach den Anschlägen in Paris Aktionismus betreibe. Sie hätten im Bereich der inneren Sicherheit nichts gefordert, was sie nicht schon vor den Anschlägen gefordert hätten, habe Grosse-Bömer gesagt und auf entsprechende Beschlüsse des CDU-Bundesparteitages im Dezember in Köln verwiesen. Erst im April 2014 verwarf der Europäische Gerichtshof EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung. Bereits im Jahre 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht den Versuch des deutschen Gesetzgebers, Nutzerspuren verdachtsunabhängig zu protokollieren, für verfassungswidrig erklärt.

Papier fordert stärkeren Schutz vor Massenüberwachung

4. Dezember 2014

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, forderte auf einer Diskussionsveranstaltung des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft , dass der Staat eine sichere und vertrauenswürdige Kommunikation seiner Bürger garantieren können müsse. Er sprach sich dafür aus, dass diese Staatsaufgabe als ein Grundrecht auf IT-Sicherheit “gegebenenfalls ins Grundgesetz aufgenommen werden und dann eben auch durchgesetzt werden” müsste, so berichtet die ZEIT.

Papier verteidigte die Grundrechte der Bürger, die auch dann nicht aufgegeben werden dürften, wenn der Staat sich neuer technischer Methoden wie Vorratsdatenspeicherung oder Rasterfahndung bedienen wolle, die dem Schutz von Leib, Leben und Freiheit dienten. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung dürfe durch staatliche Überwachungsmaßnahmen “in keinem Fall angetastet werden”, sagte Papier. Er regte des Weiteren an, dass auch auf nationaler und EU-Ebene verschärfte Vorschriften zu Datensicherung bei den Telekommunikationsdienstleistern erlassen werden könnten. So könnten sie gegebenenfalls verpflichtet werden, ihre Server in Deutschland oder in Europa zu betreiben.

Bundesregierung weiterhin gegen Snowden-Befragung

3. Juni 2014

Die Bundesregierung macht in einer Stellungnahme für den NSA-Untersuchungsausschuss vom 02.06.2014 deutlich, dass sie nach wie vor nichts davon hält, den NSA-Whistleblower Snowden in Berlin zu befragen. Nach dieser Stellungnahme  ist die Bundesregierung der Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass Snowden bereits Fragen des Europäischen Parlaments und des Europarates beantwortet habe, zumindest eine Zeugenvernehmung im Ausland möglich sei. Des Weiteren gab sie an, nach wie vor zu prüfen, ob Edward Snowden eine politische Straftat begangen habe oder nicht. Sofern eine solche tatsächlich vorläge, bestünde möglicherweise ein Auslieferungshindernis. Die Fahndung Snowdens sei von Interpol jedoch noch nicht ausgeschrieben worden.

Medienberichten zufolge poche jedoch die Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss weiterhin auf eine Vernehmung Snowdens in Berlin. Angesichts neuer Enthüllungen über das Vorgehen der NSA habe die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt betont, dass die Politik den Bürgern eine sorgfältige Aufklärung im NSA-Untersuchungsausschuss schuldig sei. Dafür brauche man Edward Snowden als Zeugen in Berlin. Daher wolle die Opposition nun prüfen, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, um Snowden doch noch in Berlin zu hören.

Piratenpartei reicht Beschwerde in Karlsruhe ein

2. Juli 2013

Medienberichten zufolge haben zwei Mitglieder der Piratenpartei eine Beschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft bei dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eingericht, das am 01.07.2013 in Kraft getreten ist. Es bleibt abzuwarten, ob auch diesmal der Landtagsabgeordnete aus Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, wie auch bereits das Vorgängergesetz, zu Fall bringen wird.

Durch dieses Gesetz werden Polizei, Ermittlungsbehörden und Nachrichtendienste in die Lage versetzt, Bestandsdaten abzufragen. Unter Bestandsdaten sind sämtliche persönliche Informationen zu einem Telefon- oder Internetanschlussinhaber zu verstehen. Unter Richtervorbehalt ist die Auskunft von Zugangcodes und Passwörter gestellt.

Kritik am Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft

1. Februar 2013

Die Opposition hat sich eindeutig gegen den Regierungsentwurf zur Novelle der Bestandsdatenauskunft in seinem jetzigen Zustand ausgesprochen. Die im Entwurf normierten Voraussetzungen einer Bestandsdatenauskunft, so der SPD-Politiker Michael Hartmann, seien nicht ausreichend, um die Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe zu erfüllen. Insbesondere sei ein Richtervorbehalt erforderlich, bevor ein Zugriff auf Bestandsdaten (z.B. Name, Anschrift etc.) des Inhabers eines Telekommunikationsanschlusses erfolgen dürfe.

Die Linke sieht es als problematisch an, dass der Entwurf keinerlei Regelungen dahingehend enthalte, wann Behörden auf Pins, PUKs oder auf sonstige Zugangssicherungscodes zugreifen dürfen. Zumal stelle solch ein Zugriff ohne eine konkrete Gefahrenlage, die der Gesetzentwurf bisher nicht vorsehe, einen Verstoß gegen die Verfassung dar.

Ebenfalls skeptisch gaben sich die Grünen (Bündnis 90/Grüne), da die geplanten Eingriffe zu dem geplanten Ziel unverhältnismäßig seien.

Gisela Piltz, innenpolitische Sprecherin der FDP räumte ein, dass es noch Veränderungen des Entwurfes bedürfe. Sie fügte an, dass der Zugriff der Provider auf Zugangssicherungscodes praktische Probleme hervorriefe. Ebenfalls meinte sie, dass auch in verfassungsrechtlicher Sicht noch Hindernisse bestehen.

Ole Schröder, CDU-Staatssekretär im Bundesinnenministerium, sieht neue Regelungen, insbesondere für eine effektive Strafverfolgung bei Straftaten im Internet, als unbedingt notwendig an. Die Zuordnung von IP Adressen sei meist der einzig erfolgreiche Weg.

 

 

Staatlicher Zugriff auf TK-Daten soll vereinfacht werden

10. Dezember 2012

Der Bundesrat plant, dass der staatliche Zugriff auf TK-Daten erleichtert werden soll. Ein Gesetzesentwurf  der Bundesregierung liegt bereits vor.

Der zuständige Rechtsausschuss der Länderkammer empfiehlt , dass dem Provider eine verstärkte Mitwirkungspflicht bei dem Datenzugriff auferlegt werden soll.

Insbesondere soll hierdurch, so die Initiative, die Strafverfolgung effektiver werden, da Providern Auskunftspflichten für PIN-Codes und Passwörter obliegen. Hierdurch werde der staatliche Zugriff auf die Endgeräte und/ oder auf die Cloudspeicher erleichtert.

Verschärft werden müssen nach Ansicht des Bundesrates auch die Überprüfungspflichten der Provider bezüglich der Richtigkeit der Bestandsdaten ihrer Kunden. Es sei angemessen, dass sich die Provider von potentiellen Kunden Personalausweise vorlegen lassen.

Der Wirtschaftsausschuss hegt erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der unterbreiteten Vorschläge und verweist auf die bisherigen Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht zur verfassungsmäßigen Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes in der Vergangenheit an die Strafverfolgung und Geheimdienste aufgestellt hat. Besonderes problematisch sei die Vereinbarkeit des Entwurfes  mit dem grundrechtlichen Fernmeldegeheimnisses, da Provider hiernach dynamische IP-Adressen und die Inhaber von Internetzugängen zuordnen können. Dies stelle einen Eingriff in das grundrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis dar.

 

Antiterrordatei auf dem Prüfstand in Karlsruhe

7. November 2012

Seit dem 06.11.2012 wird in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht  über eine Verfassungsbeschwerde gegen die sogenannte Antiterrordatei verhandelt. Verfassungsbeschwerde wurde von einem pensionierten Richter erhoben. Die Antiterrordatei beinhaltet die personenbezogenen Daten sowie weiterführende Informationen von potentiellen Terroristen. Sie soll den Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden und den Nachrichtendiensten von Bund und Ländern erleichtern. Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob ein ungerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte der Unverletzlichkeit der Wohnung, des Fernmeldegeheimnisses und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung vorliegt. Ebenfalls werden die Verfassungsrichter darüber entscheiden, ob die Antiterrordatei gegen den Grundsatz der Trennung von Polizei und Nachrichtendiensten verstößt.

Am ersten Verhandlungstag wurden Datenschutzexperten sowie Vertreter von Behörden und Nachrichtendiensten angehört. Auf Seiten der Bundesregierung kamen neben Innenminister Hans-Peter Friedrich die Präsidenten des Bundesnachrichtendienstes, des Bundesamts für Verfassungsschutz und des Bundeskriminalamts zu Wort. Nach einem Bericht der ZEIT-ONLINE habe die Bundesregierung erklärt, dass es sich bei der Antiterrordatei um ein wichtiges Werkzeug zur Bekämpfung des “islamistischen Terrorismus” handele.

Die WAZ berichtete zu Verhandlungsbeginn, dass der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar bezweifele, dass die Antiterrordatei mit dem Grundgesetz vereinbar sei. Ein Urteil wird erst im nächsten Jahr erwartet.

Europäischer Datenschutzbeauftragter kritisiert Vorratsdatenspeicherung

2. Juni 2011

In seinem Bewertungsbericht zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung (2006/24/EG) kommt der europäische Datenschutzbeauftragte (EDSB) Hustinx zu dem Ergebnis, dass diese gegen die Grundrechte auf Schutz der Privatsphäre und Datenschutz verstößt- die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung in ihrer momentan vorliegenden Form sei nicht belegt.

Auch lässt die Richtlinie nach seiner Meinung den Mitgliedstaaten zum einen zu große Interpretationsspielräume hinsichtlich der Verwendung der gespeicherten Verbindungsdaten, zum anderen hätte die Vorratsdatenspeicherung auch so geregelt werden können, dass der Staat weniger stark in die Privatsphäre seiner Bürger eingreife.

Hustinx empfiehlt weitere Untersuchungen und die Prüfung von Alternativen sowie explizite Regelungen hinsichtlich des Datenzugangs und des Verwendungszwecks für die zuständigen Behörden. Insbesondere sollten, dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit folgend, nicht mehr Daten als erforderlich erhoben werden.

Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist seit Jahren  sowohl auf nationaler als auch europäischer Ebene ein Konfliktherd. Befürworter halten sie im Hinblick auf die Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität für alternativlos. Kritiker sehen in ihr eine unverhältnismäßige Einschränkung der Grundrechte und bezweifeln ihre Wirksamkeit. In Deutschland hat dabei das Bundesverfassungsgericht am 2. März 2010 die konkrete Umsetzung der EG-Richtlinie für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber zur Neuregelung aufgerufen. Wie diese Neuregelung aussehen soll, ist in der Politik jedoch umstritten.

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