Schlagwort: China

Die chinesischen SCC – ein Überblick

20. März 2023

Im Jahr 2022 war China zum siebten Mal in Folge Deutschlands wichtigster Handelspartner. Im Zuge dessen gründen immer mehr europäische Unternehmen Konzerngesellschaften in China, um von den dortigen Marktchancen zu profitieren. Diese Expansion führt zwangsläufig zu Datentransfers von China an die europäische Hauptverwaltung.

Um den rechtlichen Anforderungen an den internationalen Datenverkehr gerecht zu werden, hat die chinesische Regierung im November 2021 ein neues Datenschutzgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz legt ähnliche Vorgaben wie die DSGVO fest und enthält in Artikel 38 Regelungen zur Rechtmäßigkeit von Datenübermittlungen ins Ausland. Eine Möglichkeit, diese Vorgaben zu erfüllen, ist der Abschluss von Standardvertragsklauseln mit dem Datenempfänger.

Die Cyberspace Administration of China (CAC) hat im Februar 2023 die endgültige Fassung der Maßnahmen für die Standardvertragsklauseln für die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten (SCC-Maßnahmen) veröffentlicht. Die chinesischen Standardvertragsklauseln sind in diesen Maßnahmen enthalten. Diese neuen Vorgaben treten am 1. Juni 2023 in Kraft. Unternehmen haben bis zum 30. November 2023 Zeit, um Maßnahmen zur Einhaltung der SCC-Maßnahmen zu ergreifen.

Um die Vorgaben einzuhalten, müssen Unternehmen unter anderem sicherstellen, dass die vertraglich vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten eingehalten werden. Unternehmen sollten auch die nationalen Gesetze und Vorschriften beider Länder sorgfältig prüfen, um zu vermeiden, dass sie gegen Datenschutzgesetze verstoßen.

Datenübermittlung aufgrund SCC außerhalb Chinas

Die Übermittlung von Daten aus China ins Ausland kann nicht immer aufgrund der SCC (Standard Contractual Clauses) erfolgen. Laut Art. 4 der SCC-Maßnahmen können die SCC nur verwendet werden, wenn alle vier Bedingungen erfüllt sind, darunter die Verarbeitung von persönlichen Informationen von weniger als einer Million Menschen, die Durchführung von grenzüberschreitenden Übertragungen von weniger als 100.000 allgemeinen persönlichen Informationen und weniger als 10.000 sensiblen persönlichen Informationen seit dem 1. Januar des vorangegangenen Jahres sowie die Nicht-Zugehörigkeit zum Betreiber kritischer Informationsinfrastrukturen. Diese Schwellenwerte entsprechen den Schwellenwerten für grenzüberschreitende Datenübertragungen, die einer von der CAC durchgeführten Sicherheitsbewertung bedürfen. Unternehmen dürfen die Datenübertragungen nicht aufteilen, um den Sicherheitsbewertungsmechanismus der CAC zu umgehen, und müssen die jährliche Gesamtmenge der zu übertragenden Daten schätzen.

Model der chinesischen SCC

Die chinesischen SCC bestehen im Gegensatz zu den EU-Standardvertragsklauseln aus einem universellen Modul, welches für alle Datenexporteure (Verarbeiter) Chinas und Datenimporteure im Ausland gilt, unabhängig von ihrer Rolle und Funktion. Es ist zu beachten, dass es auch für solche Datenexporteure gilt, die zwar nicht in China ansässig sind, jedoch nach Art. 3 Abs. 2 PIPL für die betreffende Verarbeitung der PIPL unterliegen. Nach Art. 3 Abs. 2 PIPL findet das Gesetz Anwendung auf Verarbeitungen persönlicher Daten natürlicher Personen außerhalb des Gebiets der Volksrepublik China, wenn bestimmte Umstände vorliegen, wie zum Beispiel die Verarbeitung zum Zweck, natürlichen Personen innerhalb des chinesischen Gebiets Waren oder Dienstleistungen anzubieten oder das Verhalten natürlicher Personen innerhalb des chinesischen Gebiets zu analysieren oder zu bewerten.

Bußgelder

Die Provinz-Aufsichtsbehörde kann Korrekturen bei grenzüberschreitendem Datentransfer verlangen und hat einen Meldemechanismus für Verstöße eingerichtet. Verstöße gegen das chinesische Gesetz zum Datenschutz können zu administrativen, zivil- und strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die Höchststrafen betragen 50 Millionen RMB oder 5 % des Vorjahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist. Das PIPL sieht auch persönliche Haftung vor und es können Geldstrafen von bis zu einer Million Yuan sowie Verbote für bestimmte Positionen verhängt werden.

Kernklauseln der chinesischen SCC

Deutsche Unternehmen sollten insbesondere folgende Pflichten beachten: Der Datenimporteur darf personenbezogene Daten nur gemäß den Bedingungen verarbeiten, die im Anhang I aufgeführt sind, und darf die Daten nicht über den vereinbarten Umfang hinaus verarbeiten. Der Importeur muss die Rechte und Interessen der betroffenen Person minimal beeinflussen und die Sicherheit der Datenverarbeitung durch technische und organisatorische Maßnahmen gewährleisten. Im Falle von Datenschutzverletzungen muss der Importeur Maßnahmen zur Abhilfe ergreifen, den Verarbeiter benachrichtigen und die Aufsichtsbehörden informieren. Eine weitere Übermittlung von personenbezogenen Daten durch den ausländischen Empfänger ist nur unter bestimmten Bedingungen gestattet.

Fazit

Die chinesischen SCC ähneln im Allgemeinen den EU-Standardvertragsklauseln. Im Gegensatz zu den EU-SCC gibt es jedoch keine Unterscheidung zwischen Übertragungen von Controller zu Prozessor und von Controller zu Controller in den chinesischen SCC. Stattdessen gibt es ein einziges Modul mit vielen Bestimmungen, die dem Controller-zu-Prozessor-Modul der EU-SCC ähneln

Chinas Deepfake-Richtlinie tritt in Kraft

10. Januar 2023

Am 10. Januar 2023 ist Chinas Richtlinie zur Regulierung von Deepfakes in Kraft getreten. Damit will die chinesische Regierung unter anderem Deepfakes ohne Einwilligung der betroffenen Person sowie Verleumdungen und Betrug verhindern.

Was sind Deepfakes?

Deepfakes (oder auch „deep systhesis“ Technologien) sind „realistisch wirkende Medieninhalte (Foto, Audio und Video), die durch Techniken der künstlichen Intelligenz abgeändert und verfälscht worden sind.“ Damit kann beispielsweise in einem Video ein Gesicht mit dem einer anderen Person ersetzt oder in einer Aufnahme eine Stimme ausgetauscht werden. Während die Technologie unzählige Möglichkeiten in der Kunst eröffnet, wird sie in vielen Fällen zu Betrugszwecken eingesetzt. Besonders problematisch sind Deepfakes, bei denen in pornografischen Inhalten das Gesicht der Darsteller ausgetauscht wird. Auch Politiker werden oft Opfer von Deepfakes, die beispielsweise ihre Reden abändern. Für die meisten Menschen ist es nicht erkennbar, wenn sie einen Deepfake-Inhalt vor sich haben.

China als Vorreiter im Kampf gegen den Missbrauch von Deepfake-Technologien?

Ziel der Richtlinie ist laut der Cyberspace Administration of China (CAC), „die Verwaltung von Internet-Informationsdiensten in einer tiefgreifenden Synthese zu stärken, die sozialistischen Grundwerte zu fördern, die nationale Sicherheit und die sozialen öffentlichen Interessen zu schützen und die legitimen Rechte und Interessen von Bürgern, juristischen Personen und anderen Organisationen zu wahren“. Dabei ist anzunehmen, dass sich China als Vorreiter in der Regulierung von Deepfake-Technologien positionieren möchte.

Kern der Regeln ist zunächst Transparenz. So muss die Einwilligung der Person eingeholt werden, die vom Deepfake betroffen ist, und es muss angegeben werden, dass der Inhalt durch Technologie geändert wurde. Zudem muss die Identität des Erstellers erkennbar sein. Dieser muss sich unter seinem echten Namen registrieren.

Allerdings stellt die neue Richtlinie auch Anforderungen an die erlaubten Inhalte. So sind Inhalte, die gegen bestehende Gesetze verstoßen, ebenso verboten wie solche, die nationale Sicherheit und Interessen gefährden, das nationale Image schädigen oder die Wirtschaft stören. Damit reiht sie sich in Chinas von Zensur geprägtes System ein.

Regulierung von Deepfakes in der EU

Die Vorreiterrolle hat China mit der Richtlinie insoweit angenommen, als es die Entwicklung der Technologie antizipiert und im Vergleich zum Rest der Welt frühzeitig reguliert hat. Die Europäische Union (EU) arbeitet derzeit an der KI-Verordnung, welche auch Deepfake-Technologien erfassen wird.

US-Bundesstaat Indiana verklagt TikTok wegen Daten- und Jugendschutzverstößen

8. Dezember 2022

Wie der Generalstaatsanwalt des US-Bundesstaats Indiana, Todd Rokita, am 7. Dezember 2022 bekannt gab, muss sich die chinesische Videoplattform TikTok in zwei Klageverfahren wegen seiner undurchsichtigen Datenverarbeitungspraktiken verantworten. Rokita bezeichnete die Plattform als „Trojanisches Pferd“, welches insbesondere bei Kindern und Jugendlichen großen Schaden anrichte.

Unangemessene Inhalte träfen auf Spionage

Die beiden Klagen des US-Bundesstaats thematisieren einen mangelnden Jugendschutz einerseits und andererseits mangelnden Datenschutz, der eine Spionage US-amerikanischer Nutzerinnen und Nutzer durch die chinesische Regierung ermögliche.

Obwohl die App im App-Store ab 12 Jahren freigegeben sei, würden Kinder und Jugendliche auf TikTok häufig mit unangemessenen Inhalten konfrontiert. So zeige TikTok diesen beispielsweise sexuelle und gewalttätige Inhalte sowie Alkohol- und Drogenmissbrauch. Dabei erlaube TikTok diese Inhalte nicht bloß, sondern schlage sie sogar gezielt vor. Mithilfe der Algorithmen sollten demnach junge Menschen von der App abhängig gemacht werden.

Hinsichtlich des Datenschutzes bemängelt Rokita insbesondere die Verbindungen TikToks zu China. Die chinesische Regierung habe einen erheblichen Einfluss auf die App, auch wenn TikTok dies abstreite. Problematisch sei hier unter anderem, dass die Daten von US-amerikanischen Nutzerinnen und Nutzern auf chinesischen Servern gespeichert würden, obwohl TikTok Verbindungen zu China in seinen Datenschutzbestimmungen im US-Markt unterschlage. Dabei seien diese Informationen in den EU-Datenschutzbestimmungen bereits enthalten. Entgegen TikToks Aussagen bestünde kein ausreichender Schutz vor Spionage seitens China. Insbesondere habe die chinesische Regierung bereits zuvor Interesse an der Datensammlung von TikTok gezeigt.

Erste Klage dieser Art – aber kein neuer Vorwurf

Die Vorwürfe gegen TikTok sind nicht neu. Zwar ist Indiana der erste Bundesstaat, der auf dem Klageweg gegen die App vorgeht. Doch schon 2020 hatte der damalige US-Präsident Donald Trump mit einem Verbot gedroht, woraufhin China mit einem Verkaufsstopp für Software-Algorithmen gekontert hatte. US-Präsident Joe Biden hatte den Verbotsversuch gestoppt. Zuletzt verboten die Gouverneure der US-Bundesstaaten Texas, Maryland, North Dakota und South Dakota sowie verschiedene Bundesministerien TikTok auf Dienstgeräten von Behördenangestellten. Auch der FBI-Chef Christopher Wray hatte Sicherheitsbedenken geäußert.

 

Huawei: US-Regierung warnt NATO-Staaten vor gefährlichen Schwachstellen

2. Dezember 2022

Auf dem NATO-Gipfel in Bukarest kamen in der vergangenen Woche die Mitgliedsstaaten der Allianz zusammen. Neben dem russischen Angriffskrieg wurde dort auch die Sicherheit der IT-Infrastruktur der Verbündeten thematisiert. Im Zuge dessen warnte die US-Regierung Deutschland und andere europäische Verbündete vor dem chinesischen Netzausrüster Huawei. Die Sicherheit der Netz- und IT-Infrastruktur sei auch für die Sicherheit der NATO essenziell. Mobilfunknetze sollten demnach vor chinesischem Einfluss abgesichert werden.

Weitere Verbote in den USA

Die USA weisen schon länger auf die engen Verbindungen zwischen Huawei und den chinesischen Behörden hin und warnen vor Spionage und Sabotage. Die Regierung erließ unter Präsident Trump ein Embargo, das amerikanischen Unternehmen nicht gestattet, mit Huawei Geschäfte zu betreiben.

„Die Vereinigten Staaten sind der Überzeugung, dass wir nicht-vertrauenswürdigen Anbietern nicht gestatten können, an unserer digitalen Infrastruktur, einschließlich unseres 5G-Netzes, mitzuwirken“, erklärte die NATO-Botschafterin der USA, Julianne Smith, in einem Interview mit dem Handelsblatt.  Der Einsatz solcher Anbieter würde „inakzeptable Risiken für die nationale Sicherheit mit sich bringen und zugleich eine Gefahr für die Privatsphäre der Bürger darstellen“.

Vergangene Woche wurde dann auch die Zulassung neuer Telekommunikationsgeräte der chinesischen Unternehmen Huawei Technologies und ZTE durch die US-Regierung verboten, da sie ein „inakzeptables Risiko“ für die nationale Sicherheit der USA darstellten.

Die US Federal Communications Commission (FCC) teilte am Freitag mit, dass sie die endgültigen Regeln verabschiedet habe, die auch den Verkauf oder die Einfuhr von Geräten des chinesischen Überwachungsgeräteherstellers Dahua Technology, der Videoüberwachungsfirma Hangzhou Hikvision Digital Technology und der Telekommunikationsfirma Hytera Communications Corp. verbieten. Dieser Schritt ist das jüngste Vorgehen Washingtons gegen chinesische Tech-Giganten, von denen befürchtet wird, dass Peking sie zum Ausspionieren von Amerikanern einsetzen könnte.

Auch in Deutschland umstritten

Als die Diskussion um Sicherheitsbedenken durch den Einsatz von Netzwerktechnik aus der Volksrepublik China im Jahr 2019 zuletzt aufkam, hatte die damalige Bundesregierung noch betont, dass man zwar die Bedenken zur Kenntnis genommen habe, selbst aber keine Konsequenzen vorsehe.

Nach mehreren Warnungen leitete auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Untersuchungen ein, die noch nicht abgeschlossen sind.

Als Reaktion auf die steigende Spionagegefahr in kritischen Infrastrukturen wie Mobilfunknetzen wurde in Deutschland das sog. Zweite Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz 2.0) Ende Mai 2021 verkündet. Kurze Zeit später veröffentlichte die Bundesnetzagentur als Ergänzung des Gesetzes den gemeinsam mit dem BSI erarbeiteten neuen Katalog für die Sicherheitsanforderungen für Telekommunikationsnetze. Mit diesem Gesetz wurden nicht nur Betreibern Kritischer Infrastrukturen strengere Vorgaben für die IT-Sicherheit auferlegt, sondern erstmals auch Vorschriften für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse erlassen. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder. Ordnungswidrigkeiten können laut §14 Abs. 5 BSIG mit Geldbußen von bis zu 2 Mio. Euro belegt werden. Darüber hinaus ist es möglich, kritische Bauteile zu verbieten, wenn deren Einsatz den „sicherheitspolitischen Zielen der Bundesrepublik Deutschland, der EU oder der NATO“ entgegensteht oder der Hersteller „unmittelbar oder mittelbar von der Regierung, einschließlich sonstiger staatlicher Stellen oder Streitkräfte, eines Drittstaates kontrolliert wird“.

Nicht wenige Bundestagsabgeordnete fordern bereits, das Gesetzt vollumfänglich auszuschöpfen und bei Bedarf die Regelungen auch weiter zu verschärfen.

Verbraucher:innen in Deutschland auch unmittelbar betroffen

Neben Huawei sind beispielsweise auch Xiaomi, Vivo und OPPO Technologie-Hersteller aus China. Vor einem Kauf von Hard- und Software sollten Verbraucher:innen auch Aspekte der technischen Sicherheit sowie das Vertrauen in den Hersteller berücksichtigen. Nach einer Recherche des ZDFs gehen Experten aber durchaus davon aus, dass Huawei „im Ernstfall“ auf den Smartphones seiner Nutzer Spionage-Software installieren könnte. Bei Produkten von kleineren unbekannteren Herstellern sei dabei besondere Vorsicht geboten.

Regierungsinterne Diskussionen gehen weiter

Laut Medienberichten wollen neben den USA auch Australien, Neuseeland, Japan, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Taiwan, einige osteuropäische Staaten sowie das Baltikum beim 5G-Ausbau auf Komponenten von Huawei verzichten. Zusätzlich soll Huawei-Technologie aus bereits existierenden 3G- wie auch 4G-Netzen teilweise entfernt werden. Das weitere Vorgehen in Deutschland steht aktuell noch auf dem Prüfstand.

In Zukunft sollen strengere Prüfungen im Einzelfall über die Zulassung von entsprechenden Komponenten in 5G-Netzen entscheiden. Zusätzlich befasst sich die Bundesregierung aktuell mit einem neuen Entwurf zur China-Strategie. Das Dokument wurde bisher allerdings noch nicht veröffentlicht – wir halten Sie auf dem Laufenden.

TikTok im Fokus der irischen Datenschutzbehörde

16. September 2021

Die umstrittene chinesische App steht schon lange wegen ihrer datenschutzrechtlichen Praktiken in der Kritik. In den USA erhielt TikTok bereits Millionenstrafen für die Datenschutzrechtsverletzungen von Kindern und Jugendlichen. Nun hat auch die irische Datenschutzbehörde DPC Ermittlungen in zwei Fällen aufgenommen. Zum einen gehe es um die Verarbeitung von persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen und zum anderen um die Weitergabe von Daten nach China, ließ die DPC verlautbaren.

Gegenstand der Untersuchungen

Im Fokus der Untersuchungen steht, ob TikTok die Privatsphäre seine jugendlichen Nutzer:innen ausreichend schützt. Datenschützer:innen kritisieren unter Anderem, dass TikTok seine Nutzer nicht eindeutig und vor allem nicht in einer für Kinder und Jugendliche verständlichen Weise darüber informiere, welche personenbezogenen Daten zu welchem Zweck und aus welchem Rechtsgrund erhoben werden. Außerdem untersuchen die Behörden mögliche Datenabflüsse aus Europa in Drittstaaten wie China. Denn TikTok gehört zum chinesischen Konzern ByteDance mit Sitz in Peking- und in China müsse man mit einem unbeschränktem und anlasslosen Zugriff der Behörden auf die Daten rechnen, so Datenschutzrechtler.

Streit um die Zuständigkeit

Dass die irische Datenschutzbehörde nun ermittelt, ist keinesfalls selbstverständlich, hatte sie doch noch im letzten Jahr vehement ihre Zuständigkeit abgestritten. Im letzten Jahr hatten Dänemark, die Niederlande und Frankreich Untersuchungen gegen TikTok wegen möglicher Datenschutzverletzungen eingeleitet. Gibt es keinen zentralen EU-Sitz, können schließlich Datenschutzbehörden in jedem EU-Land eigenständig ermitteln. Dann hatte TikTok jedoch einen zentralen europäischen Sitz in Datenschutzangelegenheiten in Irland angekündigt. Gegen die Niederlassung von TikTok in Irland hatte sich die DPC lange Zeit gewehrt und bezweifelt, dass sich TikTok wirklich dauerhaft in Dublin niederlassen würde- während TikTok andere Datenschutzbehörden bereits auf die Hauptniederlassung in Irland verwiesen hatte. Für TikTok war dies zweifelsohne eine begrüßenswerte Situation.

Nun besteht Klarheit bezüglich der Zuständigkeit der irischen Datenschutzbehörde. Sie hat damit ein weiteres Verfahren von immenser Tragweite und Bedeutung neben denen gegen Facebook, Google und Twitter zu bewältigen. Viele befürchten aufgrund mangelnder Ressourcen und Personal, dass auch im Verfahren gegen TikTok die Untersuchung und Ahndung von etwaigen Datenschutzverletzungen nur schleppend vorangehen wird.

Neues Datenschutzgesetz in China verabschiedet

1. September 2021

Am 01.09.2021 tritt das neue Datensicherheitsgesetz in China in Kraft. Doch daneben gibt es auch ein neues Datenschutzgesetz, das am 01.11.2021 in Kraft treten soll. Damit reagiert die Zentralregierung der Kommunistischen Partei auf die Sorgen der chinesischen Bevölkerung über Datenmissbrauch, insbesondere durch große Technologie- und Internetkonzerne. Auf den ersten Blick gibt es Ähnlichkeiten zur europäischen Datenschutz-Grundverordnung, es lohnt sich jedoch, einen zweiten Blick auf das Gesetz zu werfen.

Zu den Ähnlichkeiten zählt zunächst der recht weite Anwendungsbereich des neuen chinesischen Datenschutzgesetzes. Der Umgang mit personenbezogenen Daten muss einen angemessenen Zweck verfolgen und auf den minimalen Umfang beschränkt werden. Außerdem gibt es Einschränkungen für Profiling und die Information und Zustimmung der Betroffenen wird wichtiger. Richtlinien zur Übermittlung der Daten ins Ausland sind ebenso vorhanden wie die Pflicht ausländischer Unternehmen, einen Verantwortlichen als Ansprechpartner für chinesische Behörden zu benennen.

Neben diesen Aspekten, die so oder ähnlich in der DSGVO zu finden sind, fehlen jedoch wesentliche Prinzipien derselben. Zwar können einzelne Personen in Zukunft Rechtsmittel bei Datenpannen einlegen, den Strauß an Betroffenenrechten der DSGVO sucht man jedoch vergebens. Ein Pendant zur Datenschutzrichtlinie für Polizei und Justiz gibt es ebenfalls nicht. Der größte Unterschied ist jedoch, dass staatliche Akteure größtenteils nicht unter die neuen Regelungen fallen.

Der chinesische Staat sammelt selbst große Mengen an Daten über seine Einwohner, inklusive eines großen Sozialkreditsystems. Dies wird auch durch das neue Gesetz nicht unterbunden werden, es geht eher darum, große Technologiekonzerne zu regulieren. Unternehmen wie Alipay oder Wechat wurden in den letzten Jahren kaum reguliert und haben dadurch eine Vormachtstellung eingenommen. Das Gesetz könnte daher in Zukunft auch dazu eingesetzt werden, diese Vormachtstellung der Technologiekonzerne einzudämmen, in der Vergangenheit wurde dafür beispielsweise auch das Kartellrecht genutzt.

Chinas neues Datensicherheitsgesetz

6. August 2021

Am 10.Juni 2021 hat China ein neues Datensicherheitsgesetz verabschiedet, das sich auf alle Unternehmen auswirken wird, die in China tätig sind oder mit China Geschäfte betreiben. Das Gesetz, das am 1.September 2021 in Kraft treten wird, hat einen weitreichenden Geltungsbereich. Es legt umfangreiche Verpflichtungen für die Datenverarbeitung fest und sieht bei Verstößen potenziell schwere Strafen vor. Auch wenn viele Details der Umsetzung noch unklar sind, sollten Unternehmen mit globaler Geschäftspräsenz angesichts der umfangreichen Anforderungen des Gesetzes und der hohen Strafen bei Nichteinhaltung jetzt mit der Planung beginnen.
Obwohl noch keine offizielle englische Übersetzung vorliegt, ist jedoch mittlerweile bereits eine inoffizielle Übersetzung vorhanden. Das Datensicherheitsgesetz hat eine große Reichweite; es regelt nicht nur Datenverarbeitungsaktivitäten innerhalb Chinas, sondern auch solche außerhalb Chinas, die der nationalen Sicherheit oder dem öffentlichen Interesse Chinas schaden oder die rechtlichen Interessen eines chinesischen Bürgers oder einer chinesischen Organisation beeinträchtigen könnten.

Inhalt des Gesetzes

Das Gesetz sieht vor, dass die chinesische Zentralregierung ein hierarchisches Datenkategorisierungs- und -klassifizierungssystem einführt, das die Daten entsprechend ihrer Bedeutung für die chinesische Wirtschaft, die nationale Sicherheit sowie öffentliche und private Interessen regelt. Auf der Grundlage dieses Systems sowie eines detaillierten Katalogs “wichtiger Daten”, der auf nationaler Ebene formuliert wird, wird jede Region und jedes Ministerium in China einen eigenen Katalog “wichtiger Daten” herausgeben. Die Einzelheiten dieses Systems – einschließlich einer Definition des Begriffs “wichtige Daten”, die noch nicht in chinesischen Gesetzen oder Vorschriften enthalten ist – werden voraussichtlich in künftigen Durchführungsbestimmungen festgelegt.

Verpflichtungen für Unternehmen

Das Datensicherheitsgesetz erlegt Unternehmen und Einzelpersonen, die mit der Datenverarbeitung befasst sind, umfangreiche Pflichten auf. Zu diesen Verpflichtungen gehören zum einen die Einrichtung eines Managementsystems für die Datensicherheit, Ergreifung der erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit und Durchführung von Schulungen zur Datensicherheit und zum anderen die Überwachung potenzieller Risiken und, im Falle der Entdeckung eines Sicherheitsvorfalls, die unverzügliche Benachrichtigung der Nutzer und Ergreifung von Abhilfemaßnahmen.

Je sensibler die zu verarbeitenden Daten sind, desto strenger sind die Datensicherheitsverpflichtungen eines Unternehmens. So müssen Unternehmen, die “wichtige Daten” verarbeiten, nicht nur strenge Verarbeitungsbeschränkungen für “nationale Kerndaten” einhalten, sondern auch einen Datensicherheitsbeauftragten benennen, eine Abteilung für Datensicherheitsmanagement einrichten, regelmäßige Bewertungen zur Überwachung potenzieller Risiken durchführen und die Ergebnisse an die zuständigen Regierungsbehörden melden.

Strafen

Diejenigen, die gegen ihre Verpflichtungen aus dem Datensicherheitsgesetz verstoßen, müssen mit schweren Strafen rechnen. Die chinesischen Behörden können gegen Unternehmen, die die Vorschriften nicht einhalten, Geldstrafen von bis zu 77.000 US-Dollar (500.000 Yuan) verhängen, den Verantwortlichen zusätzliche Geldstrafen auferlegen und Abhilfemaßnahmen anordnen.

Fazit
Viele der Anforderungen des Gesetzes scheinen anderen Datensicherheitsgesetzen zu entsprechen, insbesondere denen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). So verlangen beide im Allgemeinen, dass Unternehmen geeignete Maßnahmen zum Schutz der Datensicherheit ergreifen, die Nutzer im Falle eines Vorfalls benachrichtigen und verantwortliche Beauftragte benennen. In vielerlei Hinsicht sind die Anforderungen des Datensicherheitsgesetzes jedoch weitreichender als die der DSGVO. So regelt das neue chinesische Gesetz nicht nur die personenbezogenen Daten chinesischer Bürger, sondern auch Daten, die für die nationale Sicherheit und die Wirtschaft Chinas wichtig sind. Außerdem enthält es viel strengere Beschränkungen für die Datenübertragung als die DSGVO.

Datenschutzmeldepflicht : Kritische Schwachstellen in Microsoft Exchange Servern

12. März 2021

Aufgrund von gezielten Angriffen durch Hacker auf verschiedene Versionen der Microsoft Exchange Server hat Microsoft wichtige Sicherheitsupdates zum Download bereitgestellt. Seit Ende Februar 2021 werden offene Flanken der Mail-Einrichtung Exchange Server angegriffen. Vier Lücken wurden dabei mit dem Bedrohungsgrad „äußerst kritisch“ eingestuft. Die Updates erfolgen außer der Reihe und die Angriffswelle dauert aktuell noch an.

Auch viele deutsche Unternehmen sind von den Attacken betroffen. Nach Angaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sind zehntausende Exchange Server in Deutschland aktuell über das Internet angreifbar und mit hoher Wahrscheinlichkeit bereits mit Schadsoftware infiziert. Betroffen sind Organisationen jeder Größe. Das BSI hat bereits begonnen, potentiell Betroffene zu informieren und empfiehlt allen Betreibern der Exchange Server, sofort die von Microsoft bereitgestellten Patches einzuspielen.

Betroffene Schwachstellen

Die Schwachstellen betreffen die Exchange Server der folgenden Versionen:

  • Exchange Server 2010 (RU 31 für Service Pack 3)
  • Exchange Server 2013 (CU 23)
  • Exchange Server 2016 (CU 19, CU 18)
  • Exchange Server 2019 (CU 8, CU 7)

Die betroffenen Sicherheitslücken werden als Teil einer Angriffskette ausgenutzt. Der anfängliche Angriff setzt die Fähigkeit voraus, eine nicht vertrauenswürdige Verbindung zum Exchange-Server herzustellen, weitere Teilbereiche des Angriffs können dagegen auch ausgeführt werden, wenn der Angreifer bereits Zugang hat oder auf anderem Wege Zugang erhält. Das bedeutet, dass Abhilfemaßnahmen wie das Einschränken von nicht vertrauenswürdigen Verbindungen, oder das Einrichten eines VPNs nur vor dem ersten Teil des Angriffs schützt. Das Patch ist somit die einzige Möglichkeit, den Angriff vollständig abzuschwächen.

Es sei denkbar, dass weitergehende Angriffe mit den Rechten eines übernommenen Exchange-Servers potentiell mit geringem Aufwand auch die gesamte Domäne kompromittieren könne, so das BSI.  Bei Systemen, die bis dato nicht gepatched wurden, sollte von einer Kompromittierung ausgegangen werden. Aufgrund der öffentlichen Verfügbarkeit von sogenannten Proof-of-Concept Exploit-Codes sowie starken weltweiten Scan-Aktivitäten sieht das BSI weiterhin ein sehr hohes Angriffsrisiko.

Die Sicherheitspatches sind über ein Windows Update verfügbar. Durch das Update werden die insgesamt 89 Sicherheitslücken geschlossen.

Chinesischer Bedrohungsakteur wohl verantwortlich

Nach den Informationen von Microsoft habe der in China ansässige und staatlich gelenkte Bedrohungsakteur “Hafnium” die Fehler ausgenutzt, um sich Zugang zu E-Mails und zusätzlicher Malware zu verschaffen, die einen langfristigen Zugriff auf die Umgebungen der Opfer ermöglichen soll. Hafnium greife Organisationen in zahlreichen Branchen an, darunter Forscher von Infektionskrankheiten, Rechtsanwaltskanzleien, Hochschuleinrichtungen, Verteidigungsunternehmen, politische Denkfabriken und NGOs (Nichtregierungsorganisationen).

Datenschutzrechtliche Maßnahmen

Wer als Unternehmen, Organisation oder Behörde von einem Angriff auf personenbezogene Daten betroffen ist, muss einen solchen Vorfall nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unter bestimmten Umständen der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, bei Kritischer Infrastruktur zusätzlich auch dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik melden.

Auch nach erfolgreichem Einspielen der Patches sollte bedacht werden, dass betroffene Organisationen in der Zwischenzeit angreifbar waren. Nach Angaben des Bayrischen Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) müssen die jeweiligen Unternehmen prüfen (und ihren Incident-Respone-Plan anwenden, sofern ein solcher vorhanden ist), inwieweit Unregelmäßigkeiten im Betrieb festzustellen seien. Des Weiteren müsse die Kompromittierung des Systems durch das Ausnutzen der Sicherheitslücke, gemäß Art. 33 DS-GVO von einem betroffenen Unternehmen auch gemeldet werden, da es zu einer Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten gekommen ist. Unter bestimmten Voraussetzungen müssten dann auch die betroffenen Personen informiert werden. Nur wenn in der vorliegenden Konstellation atypischer Weise kein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen bestehen sollte, müsse keine Meldung erfolgen, so das BayLDA. Darüber hinaus seien jedoch die für den Verzicht auf die Meldung maßgeblichen Feststellungen, d. h. insbesondere die kompletten Untersuchungen des Mail-Servers und seiner Verbindungen ins übrige Netzwerk des Unternehmens umfassend zu dokumentieren.

China: Einführung eines “Sozialkreditsystems”

23. August 2017

Der chinesische Staat möchte bis 2020 ein „Sozialkreditsystem“ einsetzen. Es soll auf einer Erhebung der personenbezogenen Daten chinesischer Bürger beruhen, und als Rating-System gestaltet werden, das ihre „Ehrenhaftigkeit“ bewertet. Mehrere Pilotprojekte sollen derzeit schon existieren. Außerdem verwenden bereits manche große chinesische Unternehmen wie Alibaba eigene ähnliche Systeme zur Berechnung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden.

Das staatliche Projekt wird u.a. von dem chinesischen Softwareunternehmen Kingdee programmiert. Kingdee entwickelt die Plattformen, die von den Lokalregierungen zu Zwecken der Durchführung des Rating-Systems genutzt werden können. Die bereits beteiligten Behörden speichern über die Plattformen die personenbezogenen Daten, die sie online oder in staatlichen Registern über die Bürger sammeln konnten. Die eingesetzte Software bewertet sie anschließend mittels eines Algorithmus. Die chinesischen Machthaber planen dabei eine Bewertung der Bürger anhand von vier Hauptkriterien: Ihr Verhalten gegenüber der Verwaltung, ihre Einhaltung der Gesetze, ihre finanzielle Aktivität und ihr soziales Verhalten.

Diese Bewertung ermöglicht anschließend eine Belohnung oder Bestrafung der Betroffenen. Die Lokalregierungen, die das Sozialkreditsystem bereits eingeführt haben, verwenden eine Bewertungsskala mit den Noten A, B, C und D. Die unter A eingestuften Bürger werden in vieler Hinsichten bevorzugt behandelt: Sie erhalten leichter Visen, bekommen mehr Sozialleistungen, und ihre Kinder werden ggf. für Schulzulassungen privilegiert. Dagegen werden die „C- und D-Bürger“ bestraft: Sie dürfen teilweise keine Flug- oder Zugtickets mehr buchen, ihre Visa-Anträge werden abgelehnt, ihre Sozialleistungen werden gekürzt oder sogar gestrichen.

Dies besorgt vor allem Regierungskritiker, die eine noch weitere Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit im Netz durch die Androhung dieser Strafen befürchten.

Hackerangriff: Massiver Datendiebstahl in den USA betrifft persönliche Daten von über 20 Millionen Regierungsangestellten

10. Juli 2015

Die US-Regierungsbehörde United States Office of Personnel Management (OPM) ist jüngst wiederholt Opfer von Cyberattacken geworden. Die Behörde ist für die Verwaltung des Öffentlichen Dienstes in den Vereinigten Staaten verantwortlich.

Bei den Attacken dürfte es sich nach offiziellen Angaben um die bisher größte Cyberattacke auf eine amerikanische Regierungseinrichtung handeln. Betroffen sind personenbezogene Daten von ca. 21,5 Millionen Angestellten des Öffentlichen Dienstes; darunter neben aktuellen auch ehemalige Angestellte sowie eventuell Bewerber und Anwärter für Regierungsorganisationen. Auch solchen nahestehende Verwandte und Freunde, welche im Rahmen sogenannter Background-Analysen durchleuchtet wurden, zählen wohl zu den Opfern. Von den Betroffenen wurden neben Adressen, Sozialversicherungsnummern und Finanzangaben auch besonders sensible Gesundheitsdaten erbeutet – besonders brisant darunter wohl die über eine Million Fingerabdrücke. Die OPM verwaltet auch Zugangsberechtigungen und Sicherheitsscreenings.

Die Angriffe erfolgten wohl bereits im letzten Jahr in zwei Fällen, wurden seitens der OPM aber erst im April dieses Jahres erstmals entdeckt. Im Juni bestätigte sich dann die nun veröffentlichte Zahl der Betroffenen.

Darüber, inwieweit diese Daten vor Angriffen von außen gesichert waren, schweigt die Behörde. Sie hat inzwischen eine Informationsseite für Betroffene eingerichtet. Darauf findet sich kein Hinweis auf den Urheber der Attacken – bereits nach den ersten Meldungen über die Cyberattacke berief sich die Washington Post auf Regierungsvertreter, die hinter den Hackern die chinesische Regierung vermuten. Das chinesiche Dementi folgte wenig überraschend.

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