Schlagwort: Datenschutz im Auto

Ethikkommission stellt Regeln zum autonomen Fahren auf

20. Juni 2017

Eine vom Bundesverkehrsministerium eingesetzte Ethikkommission hat Leitlinien für selbstfahrende Autos auf deutschen Straßen entworfen und diese heute vorgestellt.

Das Gremium unter Vorsitz von Udo Di Fabio wurde eingesetzt, um Empfehlungen dafür zu geben, was in automatisierte Fahrsysteme künftig zulässig, und was ausdrücklich nicht erlaubt sein sollte.

Dabei wurden neben rechtlichen auch ethische Grundsätze ins Auge gefasst. Es wurden 20 konkrete Regeln aufgestellt, die für das autonome Fahren gelten sollen, in denen auch die datenschutzrechtlichen Bedenken der Kommissionsmitglieder (darunter Wissenschaftler und Experten aus den Fachrichtungen Ethik, Recht und Technik) Ausdruck finden. So heißt es beispielswese: “Eine vollständige Vernetzung und zentrale Steuerung sämtlicher Fahrzeuge im Kontext einer digitalen Verkehrsinfrastruktur ist ethisch bedenklich, wenn und soweit sie Risiken einer totalen Überwachung der Verkehrsteilnehmer und der Manipulation der Fahrzeugsteuerung nicht sicher auszuschließen vermag.” Grundsätzlich müssten die Fahrzeughalter stets in der Lage sein, über die Weitergabe und Verwendung ihrer anfallenden Fahrzeugdaten zu entscheiden.

Symposium zum Datenschutz in automatisierten Fahrzeugen

2. Juni 2017

Schon heute sammelt ein modernes Fahrzeug mehrere Gigabyte an Daten. Da die technische Entwicklung von autonom fahrenden Autos gerade erst am Anfang steht ist davon auszugehen, dass in Zukunft noch mehr Daten erhoben werden und der Datenschutz im Bereich des vernetzten Fahrens immer wichtiger werden wird. Auf Einladung der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff fand deswegen am 1. Juni ein Symposium zum Datenschutz in automatisierten Fahrzeugen statt.

Zu Beginn des Symposiums wies Voßhoff noch einmal darauf hin, dass moderne Fahrzeuge mit Hilfe von Sensoren und anderen Technologien eine erhebliche Menge von Daten sammeln würden. Beispielhaft führte Sie an, dass Kilometerstände, Reifendruck, verschiedene Füllstände oder der Gurtschlussstatus gemessen würden. Darüber hinaus würden aber auch Daten über den Fahrstil und Positionsdaten erhoben. Insbesondere durch die Verknüpfung dieser Vielzahl von Daten würden sich detaillierte Persönlichkeitsprofile der Fahrerinnen und Fahrer erstellen lassen. Gerade deswegen forderte Voßhoff, dass die Fahrerinnen und Fahrer jederzeit die volle Hoheit über die Verwendung von personalisierbaren Fahrzeugdaten haben müssten. In diesem Kontext seien datenschutzgerechte Technologien und Voreinstellungen notwendig.

Um den Datenschutz im Bereich von automatisierten Fahrzeugen zu wahren, hat die Bundesdatenschutzbeauftragte eine Liste mit 13 Empfehlungen zum automatisierten und vernetzten Fahren veröffentlicht. Aus Transparenzgründen müsse es für die Fahrerin oder den Fahrer klar erkennbar sein, welche Daten auf Basis einer gesetzlichen Regelung auch ohne ausdrückliche Einwilligung verarbeitet werden dürfen. Insbesondere im Hinblick auf das Einwilligungserfordernis stellte Voßhoff auch klar, dass eine etwa beim Kauf abgegebene pauschale Einwilligung für beliebige Verwendungszwecke nicht genüge. In der Empfehlungsliste wird unter anderem dargestellt, dass für den reinen Fahrbetrieb in der Regel keine Datenspeicherung erforderlich sei. Falls Fahrzeuge Daten untereinander austauschen müssten, müsse dieser Austausch wirksam verschlüsselt und vor einer unbefugten Nutzung oder Aufzeichnung geschützt werden. Nach dem Grundsatz „Pricavy by default“ müsse es dem Fahrzeugnutzer auch möglich sein, sein Fahrzeug so einzustellen, dass dieses möglichst wenig über sein Fahrverhalten preisgebe. Des Weiteren müsse es für die Fahrzeugnutzer unkompliziert möglich sein personenbezogene Daten zu löschen, falls eine Speicherung dieser Daten nicht gesetzlich notwendig sei.

Vor dem Hintergrund der 2018 in Kraft tretenden Datenschutzgrundverordnung ist zudem ein Beitrag des Vorsitzenden der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit, Rolf Schwartmann, zu beachten. Im Zuge des Symposiums gab dieser an, dass rund um die Privatsphäre im vernetzten Auto eine Folgenabschätzung gem. Art. 35 DSGVO generell durchzuführen sei.

Aus 1000 km Entfernung den Scheibenwischer aktivieren oder gleich den Motor ausschalten – Datensicherheit in modernen PKWs

22. Juli 2015

Den white-hat Hackern Charlie Miller und Chris Valasek, die bereits im letzten Jahr mit PKW-Hacks auf sich aufmerksam gemacht haben, ist es gelungen, einen Jeep Cherokee kabellos und ohne Kontakt zum Auto, aus großer Ferne zu hacken. Zunutze machten sich die beiden dabei das sogennante Uconnect System von Jeep, durch welches das Infotainment gesteuert wird. Da über dieses auch ein WLAN-Hotspot eingerichtet werden kann, verfügt das System über eine IP-Adresse, durch welche eine Online-Zugriffsmöglichkeit vorhanden ist. Den beiden “guten” Hackern gelang es durch eine Sicherheitslücke im System auch auf die Fahrzeugsteuerung zuzugreifen. Damit konnten sie aus beinahe 1000 km Entfernung die Scheibenwischer ihres Cherokee aktivieren. Auch ein Zugriff auf Sitzheizung und andere elektronische Systeme war möglich – bis hin zum Ausschalten des Motors bei voller Fahrt.

Im Selbstversuch schlug dem Journalisten Andy Greenberg während der Fahrt plötzlich laute Heavy-Metal Musik entgegen und andere elektronische Systeme aktivierten sich wie von Geisterhand. Dann wurde sein Wagen komplett lahmgelegt, das Gaspedal funktionierte nicht mehr. Er beschreibt seine Machtlosigkeit, als ihm die Kontrolle über den Wagen entrissen wurde. Während er auf der Interstate fuhr, saßen die Hacker in 15 km Entfernung in Keller von Charlie Miller, einem ehemaligen Apple-Programmierer, und hatten ihren Spaß mit dem eingeweihten Opfer.

Charlie Miller und Chris Valasek haben es sich zur Aufgabe gemacht, Sicherheitslücken in modernen PKWs ausfindig zu machen und die Industrie zu warnen. Die genaue Schwachstelle im System wollen sie erst noch bekannt geben. Klar scheint allerdings zu sein, dass sie Zugriff auf den CAN-Bus hatten, durch den auch mechanische Komponenten des Autos gesteuert werden.

Neben grundsätzlichen Fragen zur Sicherheit stellt sich in diesem Zusammenhang auch die Frage, ob Automobilhersteller bei einem “echten” Hack unter Umständen schadensersatzpflichtig werden, wenn aufgrund laxer Sicherheitsvorkehrungen ein Hack ermöglicht wird, der zu einem Unfall führt.

Auch der ADAC hat kürzlich enthüllt, dass es mit relativ einfachen Mitteln möglich ist, das ConnectedDrive System von BMW zu hacken.