Schlagwort: Datenschutzbestimmungen

Spotfiy ändert Datenschutzbestimmungen

27. August 2015

Zum 19.08.2015 hat der Musik-Streamingdienst Spotify seine Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen geändert, wie die Süddeutsche Zeitung berichtet.
Nutzer können sich bei Spotify registrieren und auf ein Repertoire von bis zu 30 Millionen verschiedenen Musiktiteln zugreifen. Diese können sie mit verschiedenen Endgeräten wiedergeben. Die Nutzung ist entweder kostenlos mit Werbeunterbrechungen oder für einen monatlich zu entrichtenden Betrag ohne Werbeunterbrechungen möglich.
Neben den für die Registrierung und gegebenenfalls für die Abrechnung erforderlichen Daten erhebt Spotify nun auch weitere auf dem Mobilgerät des Nutzers gespeicherte Daten. Zu diesen Daten gehören Kontaktdaten, Fotos und andere Mediendaten. Darüber hinaus werden teilweise auch Daten über den aktuellen Standort des Nutzers erhoben. Mit Hilfe der Standortdaten kann Spotify Sensordaten erstellen. Aus diesen Sensordaten ergibt sich, mit welcher Geschwindigkeit der Nutzer sich fortbewegt – also ob er beispielsweise gemütlich spazieren geht oder joggt.
Auf Grundlage dieser Daten kann Spotify Profile der Nutzer erstellen und seinen Vertragspartnern anbieten, die Nutzer möglichst individuell zu bewerben.
Zwar können die Nutzer die Werbemaßnahmen teilweise unterbinden, indem sie die Handlungsanweisungen in den Datenschutzbestimmungen befolgen und die technischen Voreinstellungen verändern.
Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist jedoch fraglich, weswegen die Erhebung von Kontaktdaten, Fotos und anderen Mediendaten für die Erbringung des Streaming-Dienstes erforderlich ist. Auf diese Frage ergibt sich auch aus den Datenschutzbestimmungen keine plausible Antwort.
Insofern ist die Datenerhebung durch Spotify kritisch zu betrachten, wenngleich sie datenschutzrechtlich zulässig ist, weil die Nutzer ihre Einwilligung hierein erklärt haben. Der Widerspruch eines Nutzers in die Datenerhebung ist nur möglich, indem der Nutzer komplett auf die Nutzung des Streamningdienstes verzichtet.
Es bleibt abzuwarten ob die Nutzer mit einem Wechsel des Streamingsdienst auf die Änderungen der Datenschutzbestimmungen reagieren oder ob möglicherweise noch mit einer Maßnahme der Aufsichtsbehörden zu rechnen ist.

Auch Microsoft wertet Nutzerinhalte aus

22. Oktober 2012

Nachdem Google zu Beginn des Jahres seine neue Datenschutzerklärung umsetzte und dafür viel Kritik erntete, hat auch Microsoft seine Nutzungsbedingungen jüngst geändert. Aus Datenschutzsicht beachtenswert ist dabei, was sich Microsoft unter Punkt 3.3. “Wie werden meine Inhalte von Microsoft verwendet?” vorbehält:

Wenn Sie Ihre Inhalte in die Dienste hochladen, geben Sie damit Ihre Zustimmung, dass die Inhalte in dem Umfang, in dem dies zu Ihrem Schutz sowie zur Bereitstellung, zum Schutz und zur Verbesserung von Microsoft-Produkten und -Diensten erforderlich ist, genutzt, geändert, angepasst, gespeichert, vervielfältigt, verteilt und angezeigt werden dürfen. So können wir beispielsweise gelegentlich mithilfe von automatisierten Verfahren Informationen aus E-Mail-Nachrichten, Chats oder Fotos filtern, um Spam und Malware zu erkennen und Schutzmaßnahmen gegen diese zu entwickeln sowie um die Dienste mit neuen Features auszustatten, die ihre Benutzerfreundlichkeit steigern. Beim Verarbeiten Ihrer Inhalte ergreift Microsoft Maßnahmen zum Schutz Ihrer Privatsphäre.

Im Gegensatz zu Google blendet Microsoft bisher keine personalisierte Werbung auf Grundlage der ausgewerteten Inhalte ein; nichtsdestotrotz bleibt der fade Beigeschmack, dass der Nutzer nicht erkennen kann, für welche “Verbesserung von Microsoft-Produkten” seine Daten verwendet werden. An dieser Stelle bleibt also fraglich, zu welchem konkreten Zweck Microsoft die Nutzerdaten heranzieht.

Regelrecht peinlich muten die neuen Bestimmungen an, wenn man bedenkt, dass Microsoft noch zu Beginn des Jahres Google für ähnliche Verhaltensweisen durch das viral verbreitete Gmail Man Video und große Anzeigen an den Pranger gestellt hat.

Ohne Microsofts oder Googles Nutzungsbedingungen in Schutz nehmen zu wollen, sei an dieser Stelle erwähnt, dass in der Regel alle E-Mails, die einem Webmailer anvertraut werden, zumindest vom Spamfilter maschinell “gelesen” werden. Zu welchen darüber hinausgehenden Zwecken die extrahierten Inhalte (tatsächlich) verwendet werden, weiß ausschließlich der E-Mail Provider. Die Wahl des E-Mail Providers ist also Vertrauenssache.