Schlagwort: Datenschutzverstöße bei Anforderung von Kontoauszügen

Bayern: Datenschutzverstöße bei der Anforderung von Kontoauszügen durch Sozialbehörden

7. Dezember 2015

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Petri hat bei etwa 120 bayerischen Sozialbehörden geprüft, ob bei der an Antragsteller von Sozialleistungen gerichteten Anforderung von Kontoauszügen, z. B. um die Angaben zum Einkommen zu kontrollieren, die Vorgaben des Sozialgesetzbuchs und der Rechtsprechung eingehalten werden. Als ernüchterndes Ergebnis wurde festgestellt, dass eine sehr unterschiedliche Vorgehensweise herrscht und zudem die meisten Sozialbehörden  jedenfalls nicht alle datenschutzrechtlichen Vorgaben einhalten.

So dürfen beispielsweise Sozialbehörden von Antragstellern Kontoauszüge lediglich für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten anfordern. Die Anforderung von Kontoauszügen von länger zurückliegenden Zeiträumen ist nur ausnahmsweise erforderlich. In solchen Ausnahmefällen muss die Behörde die Gründe dafür dokumentieren. Demgegenüber forderte nach den Prüfergebnissen des Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz eine Reihe der geprüften Sozialbehörden Kontoauszüge pauschal für deutlich längere Zeiträume an.
Auch sind die Antragsteller berechtigt, auf ihren Kontoauszügen bei den Ausgaben den Überweisungszweck bzw. den Empfänger schwärzen, sofern es sich um „besondere Arten personenbezogener Daten“ (=Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben, § 3 Abs. 9 BDSG) handelt. Nur etwa die Hälfte der Sozialbehörden soll sich an diese rechtlichen Vorgaben gehalten haben, die Übrigen sollen ausdrücklich keinerlei Schätzungen akzeptiert haben. Ferner seien nur wenige Behörden der Pflicht nachgekommen, auf das Recht zur Schwärzung hinzuweisen.

„Meine Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Ich habe die Sozialbehörden aufgefordert, die jeweils festgestellten Mängel zu beheben und mir über die ergriffenen Maßnahmen zu berichten. Außerdem behalte ich mir punktuelle weitere Überprüfungen vor Ort ausdrücklich vor.“, so Petri zu dem Stand der Prüfungen.