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E-Post: Datenschützer stehen neuem digitalen Angebot der Post skeptisch gegenüber

6. Mai 2019

Bereits seit einigen Jahren bietet die Deutsche Post einen Dienst an, der die Abwicklung des Schriftverkehrs vereinfachen soll. Durch die sogenannte „E-Post“ kann der Kunde einen Brief online erstellen und dieser digitale Brief wird von der Deutschen Post, falls auf der Empfängerseite kein E-Post-Konto besteht, ausgedruckt, kuvertiert und frankiert. Anschließend wird er auf dem normalen Postweg dem gewünschten Empfänger zugestellt. Die Deutsche Post bewirbt ihr Verfahren mit der Zeit-und Geldersparnis ihrer Kunden. Als weiteren Vorteil für die Kunden nennt die Deutsche Post das Versenden von Einschreiben, wenn die Filialen bereits geschlossen sind.

Doch weil sie die Daten für Werbezwecke nutzen will, sind Datenschützer skeptisch.

Die Bundesdatenschutzbehörde prüft das neue Angebot kritisch, insbesondere unter dem Aspekt, ob die Wahrung des Telekommunikations- und Postgeheimnisses sichergestellt ist. Eine „abschließende datenschutzrechtliche Bewertung“ sei bislang nicht erfolgt, teilte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit der FAZ auf Anfrage mit. Ebenso erklärte er dieser gegenüber, dass derzeit geprüft werde, „ob und inwieweit es überhaupt zulässig ist, für die werbliche Ansprache von neuen Kunden E-Post-fähige Sendungen auf Mikrozellenebene auszuwerten und die Sendungsempfänger zu kontaktieren”.

Die Post wird vorerst keine Daten zu Werbezwecken verwenden und die Bewertung der Datenschutzbehörde abwarten.

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Umzugsadressen einsehbar

5. Juli 2017

Wenn ein Umzug ins Haus steht, kann man über das Internetportal umziehen.de, das von der Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG betrieben wird, viele Unternehmen und Institutionen über seine neue Anschrift informieren. Dadurch kann etwa sichergestellt werden, dass auch nach einem Umzug die Zustellbarkeit von Briefen und sonstigen Postsendungen sichergestellt ist.

Vor kurzem hat es bei der Deutsche Post Adress GmbH & Co. KG nun wohl ein Datenleck gegeben. Personen mit entsprechenden Computerfähigkeiten soll es unkompliziert möglich gewesen sein, die von den Nutzern des Portals umziehen.de hinterlegten Daten einzusehen. Konkret sollen Daten zu Namen, Alter und neuer Adresse, Umzugsdatum und E-Mail-Adresse offengelegen haben. Auslöser für diese Panne soll nach Angaben der Post ein Update für das Portal umziehen.de gewesen sein. Kurz nach Bekanntwerden der Sicherheitslücke sei man aber in der Lage gewesen diese zu schließen. Im Anschluss habe man die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde in Nordrhein-Westfalen über den Vorfall informiert und vorsorglich eine Informationsmail an die Nutzer des Portals umziehen.de geschickt.

Diese Datenpanne veranschaulicht, dass es für Unternehmen wichtig ist, bestehende Prozesse für den Umgang mit Datenpannen (Data Breach Management) zu implementieren. Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) regelt in § 42a gewisse Informationspflichten gegenüber der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde und den von einer Datenpanne betroffenen Personen. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung stellt nach § 43 Abs. 2 Nr. 7 BDSG eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 300.000 EUR Geldbuße geahndet werden kann und in den in § 44 Abs. 1 BDSG aufgeführten Fällen sogar eine Straftat darstellt. Die Bedeutung eines funktionierenden Data Breach Managements erhöht sich noch einmal vor dem Hintergrund der ab Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), da diese strengere Maßstäbe als das BDSG stellt und auch höhere Bußgelder vorsieht.

Über die Regelungen der DSGVO zum Umgang mit Datenpannen informieren wir Sie unter anderem auch in unserem nächsten Blogbeitrag der Themenreihe DSGVO.

Deutsche Post testet gezielte Werbung

12. Juni 2017

Die Deutsche Post testet zurzeit personalisierte Werbung.

Mit Hilfe einer Gesichtserkennungssoftware sollen die Anzeigen auf den Infodisplays in Partnerfilialen der Deutschen Post auf den Betrachter angepasst werden. Der Test läuft bereits seit Ende 2016. Über den Testlauf wird derzeit wieder gesprochen, weil die Supermarktkette Real ebenfalls zu Werbezwecken Kunden an der Kasse scannt (wir berichteten).

In 40 Partnerfilialen in Berlin und Köln läuft der Testbetrieb der Deutschen Post bereits, in Hamburg und München sollen Tests folgen. Das System erkennt durch Aufnahmen des Gesichts in kürzester Zeit, das Geschlecht und das Alter der Kunden und wie lange der Kunde auf den Bildschirm schaut. Daraus erhofft sich die Deutsche Post Rückschlüsse, um dann gezielter Werbung schalten zu können, sodass sich die Zufriedenheit der Kunden erhöht und die Deutsche Post von gezielterer Werbung profitieren kann.

Laut den Betreibern der benutzten Software sollen lediglich anonyme Metadaten der Betroffenen gespeichert werden. Die Technologie sei überhaupt nicht fähig Bilder oder Bewegtbilder zu speichern. Aus diesem Grund werden die Kunden der Partnerfilialen auch nicht explizit über die Gesichtserkennung informiert. Die Software kommt nach Aussage des Unternehmens ausschließlich an Orten zum Einsatz, die sowieso bereits als videoüberwacht gekennzeichnet sind.

Eine Gesichtserkennung durch Kameras zum Zwecke personalisierter Werbung wird grundsätzlich kritisch gesehen, wie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Helga Block, über ihren Pressesprecher erklären lässt. Ebenso wird die Thematik von der Verbraucherzentrale NRW gesehen. Die Grünen sind diesbezüglich schon aktiv geworden und haben in dem neuen NRW-Landtag eine kleine Anfrage zu dem Thema gestellt, deren Antwort innerhalb der nächsten vier Wochen erwartet wird.

Deutsche Post scannt Briefverkehr

12. Juli 2013

Was im Postwesen der USA bereits eine kürzlich öffentlich gewordene Praxis ist, scheint offensichtlich auch in Deutschland an der Tagesordnung zu sein: Das Scannen der Umschläge des Briefverkehrs. Der US Postal Service kontrolliert und speichert den Briefverkehr nach einem Bericht der New York Times indem sie jeden Umschlag abfotografiert. Wie nun die Onlineausgabe der Welt berichtet, gehört dieses Verfahren jedoch auch zum Vorgehen der Deutschen Post. Ein Unternehmenssprecher erklärte hierzu, die Daten würden nur testweise um Rahmen langfristiger Projekte erhoben um dadurch die Zollabfertigung zu vereinfachen. Zudem seien nur Daten von Unternehmenskunden und keine Informationen über Briefe und Pakete von Privatpersonen von der Übermittlung betroffen. Lediglich “in seltenen Fällen und nur nach expliziter Aufforderung weitere Informationen über die Sendungen zur Verfügung zu stellen” würde dies geschehen. Wie diese Ausnahme genau gehandhabt wird und welche Informationen weitergegeben werden blieb bislang jedoch offen.

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Deutsche Post: E-Postbrief ersetzt De-Mail-Angebot

18. April 2013

Die Deutsche Post stoppt Medienberichten zufolge die Entwicklung eines eigenen De-Mail-Angebotes für eine verschlüsselte und rechtssichere elektronische Kommunikation. Man setze stattdessen auf den seit 2010 etablierten E-Postbrief und werde diesen mit neuen Funktionen für Privatkunden attraktiver machen. Hintergrund sei, dass die Post bei der Registrierung von Kunden mehr Daten als erforderlich erhebe und speichere. Im Rahmen des Postident-Verfahrens frage man auch nach der Personalausweisnummer und der ausstellenden Behörde, was allerdings im De-Mail-Gesetz nicht vorgesehen ist. Eine Änderung des Postident-Verfahrens werde jedoch kategorisch abgelehnt, da es sich seit 17 Jahren bewährt habe.

“Wir werden das Zertifzierungsverfahren für De-Mail vorerst nicht weiterverfolgen. Solange der Gesetzgeber an den Bestimmungen für das Identifizierungsverfahren festhält, hat das keinen Sinn.”, so Ralph Wiegand, Vorstand für den E-Postbrief gegenüber der Frankfurter Allgemeinen Zeitung.

 

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Deutsche Post: Irreführende Werbung für den E-Postbrief

15. August 2011

In einer Werbekampagne behauptete die Deutsche Post über den seit Mitte Juli des vergangenen Jahres angebotenen E-Postbrief, er mache E-Mails ebenso “sicher und verbindlich” wie den papiergebundenen Brief und übertrage “die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet”. Dagegen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. Klage mit der Begründung eingereicht, dass Verbraucher wichtige Fristen versäumen könnten, würden sie den Werbeaussagen der Deutschen Post Glauben schenken und den E-Postbrief als gleichermaßen verbindlich wie einen papiergebundenen Brief einordnen.

Nach Angaben des Spiegel bestätigte das Landgericht Bonn nun in einem noch nicht rechtskräftigen Beschluss, dass die Werbeaussagen tatsächlich irreführend seien. In vielen Bereichen, z.B. bei der Kündigung von Wohnraummietverträgen, sei die Schriftform nebst eigenhändiger Unterschrift nach wie vor zwingend. Eine sichere elektronische Signatur gebe es hingegen bei dem von der Deutschen Post beworbenen E-Postbrief nicht, so dass dieser nicht als Ersatz für den herkömmlichen Brief dienen könne. (sa)