Schlagwort: Deutsche Telekom

Mögliches Verfahren gegen Vodafone und die Deutsche Telekom wegen versuchter Strafvereitelung

28. März 2018

Sobald ein Straftäter oder Verdächtiger einer Straftat nicht ermittelt werden kann, wird in der Regel durch die Polizei und Staatsanwaltschaft die Fahndung eingeleitet. Eine Nutzung von Handydaten wie zum Beispiel zur Ortung des Standorts des Nutzers wäre in solchen Fällen stets hilfreich. Die Rechtslage dahingehend ist jedoch nicht klar, sodass sowohl Vodafone als auch die Deutsche Telekom den Auskunftsersuchen der Ermittler oftmals ausschlägt. Die Detmolder Staatsanwaltschaft überlegt daher ein Verfahren wegen versuchter Strafvereitelung gegen die beiden Konzerne anzustreben. Ausgangspunkt für diese Überlegung ist, dass die Unternehmen für die Strafverfolgung notwendige Handydaten des Tatverdächtigen nicht herausgeben wollten, obwohl dem Auskunftsersuchen der Ermittler betreffende Beschlüsse des zuständigen Amtsgerichts vorlagen. Auch wenn letztlich beide Tatverdächtige auch ohne Nutzung der Handydaten aufgefunden werden konnten, wurde die Ermittlung dadurch beeinträchtigt.

In einem der beiden Fälle handelte es sich dabei um einen Tatverdächtigen der wegen Mordes an einer Frau und ihres kleinen Sohnes angeklagt war. Dieser wurde inzwischen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt. Die Vodafone rechtfertigte sich bezugnehmend auf diese beiden Fälle damit, dass die Bereitstellung von den durch die Ermittler angeforderten Standortdaten nach zu dem Zeitpunkt geltenden Recht nicht zulässig gewesen wäre, andere Daten wie beispielsweise Nummern von Anrufern oder Uhrzeit sowie Länge eines Telefonats wären der Polizei jedoch zur Verfügung gestellt worden. Hintergrund des Konflikts mit den Telefongesellschaften ist die Änderung des Telekommunikationsgesetzes im Juli 2017, welches Unternehmen zu einer Vorratsdatenspeicherung verpflichtet, sodass Standortdaten von Telefongesellschaften 4 Wochen lang gespeichert werden müssen. Durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster wurde diese Verpflichtung jedoch ausgesetzt, da ein kleineres Unternehmen aufgrund von zu hohen Speicherkosten geklagt hatte. Da das Aussetzen der Verpflichtung durch die Bundesnetzagentur gestattet und nicht durch Bußgelder sanktioniert wurde, fand in der Praxis keine Umsetzung der Gesetzesneuerung mehr statt.

In dem zweiten betroffenen Fall handelte es sich um ein Tötungsdelikt in Augustdorf bei dem Ende Januar eine Frau auf gewaltsame Art und Weise ums Leben kam. In diesem Fall wird der Deutschen Telekom vorgeworfen in einem kritischen Fahndungsmoment die Hilfe durch die Erteilung von Auskünften über Standortdaten verweigert zu haben.

Ob und wann ein Verfahren gegen die beiden Telefongesellschaften in die Wege geleitet wird ist noch unklar. Der Sprecher der Deutschen Telekom wies jedoch die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft mit der Begründung zurück, dass das Unternehmen sich an die gesetzlichen Regelungen halte. Außerdem erläuterte er, dass auch wenn die Rechtslage in den beiden besagten Fällen unklar ist, sich das Unternehmen nicht strafbar machen wollte und daher nicht in der Lage war die Daten an die Polizei herauszugeben.

Oberlandesgericht Köln kassiert eine Werbeklausel der Telekom

7. Juli 2017

Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat mit Urteil vom 02.06.2017 (Az.: 6 U 182/16), welches jetzt von dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv), als Kläger in dem Rechtsstreit, veröffentlicht wurde, entschieden, dass eine vertragliche Bestimmung einer Tochtergesellschaft der Telekom unrechtmäßig ist.

Die Klausel enthielt den Passus, in den Verbraucher mit einem Klick einwilligen konnten, der eine individuelle Kundenberatung über die Kündigung hinaus betraf. Das bedeutet, dass die Vertragsdaten über die Kündigung hinaus bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres gespeichert und für Werbung genutzt werden dürfen. Ein jederzeitiger Widerruf wurde den Verbrauchern von der Telekom-Tochter allerdings eingeräumt.

Das OLG sieht in der Klausel eine unangemessene Benachteiligung, weil die Verbraucher zum einen für einen unzumutbar langen Zeitraum nach Vertragsende Werbung erhalten können und zum anderen weil von der Einwilligung sowohl E-Mail, als auch Telefon, SMS und MMS als Kanäle für die Werbemaßnahmen erfasst sind.

Das OLG Köln war bereits die Berufungsinstanz. Der Rechtsstreit wurde zunächst am Landgericht Köln anhängig gemacht. Die dortigen Richter sahen die Telekom im Recht, sodass der Bundesverband in Berufung gegangen und jetzt vom OLG Recht bekommen hat. Das Urteil ist aufgrund der zugelassenen Revision zum Bundesgerichtshof noch nicht rechtskräftig.

Telekom/VAG: “Handyschwarm hilft Straßenbahn”

30. März 2015

Der öffentliche Nahverkehr in Nürnberg soll mit Hilfe von Schwarmdaten smarter und noch attraktiver für die Fahrgäste werden, teilte die Deutsche Telekom mit. In einem Pilotprojekt nutze die VAG Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg als erstes Verkehrsunternehmen Deutschlands anonymisierte Mobilfunkdaten der Deutschen Telekom, um eine bessere Datenbasis zur Optimierung ihres Verkehrsangebots zu erhalten. Die anonymisierten Mobilfunkdaten würden als aggregierte Schwarm- und Massendaten für die Verkehrsstatistik verwendet. Die Kenntnis über die Verkehrsströme sei eine wesentliche Grundlage für die Streckennetz- und Kapazitätsplanung sowie die Gestaltung von Fahrplänen.

Das zugrundeliegende Verfahren zur Anonymisierung der Mobilfunkdaten sei von der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Voßhoff geprüft und als datenschutzkonform und rechtlich einwandfrei bewertet worden, so das Unternehmen. Der Anonymisierungsprozess laufe in einem Hochsicherheits-Rechenzentrum der Deutschen Telekom ab. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte finde nicht statt. Die anonymisierten und aggregierten Daten würden ausschließlich an Motionlogic, ein Tochterunternehmen der Deutschen Telekom, übergeben. Motionlogic sei auf Datenanalysen spezialisiert und verfüge über das nötige Know-how, um auf der Basis großer Mengen anonymer Daten belastbare Aussagen über Verkehrs- und Bewegungsströme zu erstellen.

Die Datenanalysen könnten mit drei zusätzlichen, ebenfalls anonymisierten Informationen zu Kunden (sog. CRM-Daten) ergänzt werden: Geschlecht, Altersgruppe in 10-Jahresschritten und Heimatregion. Für Verkehrsunternehmen könne diese Datenkombination z.B. hilfreich sein, um besser zu verstehen, welche Kundengruppen wann und wo am Verkehr teilnehmen und darauf basierend neue Angebote zu entwickeln. In enger Abstimmung mit den Datenschutzbehörden habe man eine Lösung entwickelt, die zukünftig anonymisierte Mobilfunkdaten mit anonymisierten CRM-Daten ergänzen kann, ohne dass dadurch Rückschlüsse auf einzelne Mobilfunknutzer möglich sind.

Trotz der vollständig datenschutzkonformen Verarbeitung werde die Deutsche Telekom keine persönlichen Daten von Kunden in das Verfahren einbringen, wenn Kunden dies grundsätzlich nicht möchten. Dazu habe die Telekom freiwillig die Möglichkeit eines sogenannten “Opt-Out” geschaffen: Kunden können die Nutzung ihrer persönlichen Daten für diesen Zweck jederzeit unterbinden.

Kunden der Deutschen Telekom stehe bis zum 01.06.2015 online und telefonisch (0800/0005608) ein “Ausschaltknopf” zur Verfügung, um die Verwendung der drei persönlichen Daten im Modell der Deutschen Telekom in Form von Geschlecht, Altersgruppe und Postleitzahl abzustellen.

Kostenloses WLAN in ICE-Zügen

1. Oktober 2014

Einer Pressemitteilung der Deutschen Bahn zufolge, erhalten Kunden der Ersten Klasse künftig einen kostenlosen WLAN-Zugang bei Fernreisen mit dem ICE. Zwar erhöht die Bahn zum Fahrplanwechsel im Dezember die Preise für Erste Klasse Tickets um rund 2,9 Prozent. Dafür erhält der Kunde aber neben einer kostenlosen Sitzplatzreservierung auch einen kostenfreien WLAN-Zugriff.

Das zur Verfügung stellen des WLANs nur für die Erste Klasse, erklärt Ulrich Homburg, Vorstandsmitglied Personenverkehr der DB, damit, dass es sich zunächst um einen Test handele, um zu sehen, ob die Deutsche Bahn gemeinsam mit ihrem Partner Telekom eine stabile technische Verfügbarkeit für alle Kunden gewährleisten könne. Sollte dies funktionieren, wird das kostenlose WLAN demnächst auch für die Zweite Klasse verfügbar sein.

Laut heise online will die Bahn bis zum Jahresende ihre ICSs mit entsprechender Technik ausstatten. Im kommenden Jahr sollen dann auch die IC-Wagen auf den technisch aktuellen Stand gebracht werden. Auch in den 24 größten der über 5000 Bahnhöfen, will die Bahn ihr Netz technisch verbessern und ausweiten.

Netzwelt.de will erfahren haben, dass die Bahn zusätzlich ab 2015 auch ein Entertainment-System in ihren ICE-Zügen anbieten will. Dabei sollen Kunden über das WLAN mit ihren Smartphones und Tablets Filme, Spiele und Podcasts herunterladen können.

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Deutsche Telekom: Panne mit Beschäftigtendaten

3. September 2013

Medienberichten zufolge macht die Deutsche Telekom wegen einer Datenpanne von sich reden. Seit 2002 soll es einigen Mitarbeitern möglich gewesen sein, Zugriff auf eine interne Datenbank zu nehmen und so personenbezogene Daten von fast allen 120.000 Angestellten in Deutschland – darunter Namen, Adressen, Personalnummern und sogar Gehälter – zur Kenntnis zu nehmen. Diese Daten hätten eigentlich anonymisiert werden müssen. Eine unabhängige externe Wirtschaftsprüfungsgesellschaft solle nun den Grund dieser Datenpanne erforschen. Unternehmensseitig gehe man jedoch derzeit davon aus, dass es keine missbräuchlich Nutzung der Beschäftigtendaten.

Deutsche Telekom, WEB.DE und GMX: E-Mail Made in Germany

12. August 2013

Die Deutsche Telekom und United Internet haben laut Medienberichten ein Projekt, das eine SSL/TSL-Verschlüsselung für den deutschen E-Mail-Verkehr vorsieht, gestartet (sog. E-Mail Made in Germany). Man setze damit einen weiteren Sicherheitsstandard, der Nutzern von GMX, T-Online.de und Web.de erstmals eine automatische Verschlüsselung von Daten auf allen Übertragungswegen ermöglicht und zusichert, dass die Daten datenschutzkonform verarbeitet werden. Die Verschlüsselung erfolge automatisch durch die Provider, so dass technisches Know-How oder ein Zusatzaufwand durch den Kunden entbehrlich seien. Die Speicherung aller Daten erfolge in sicheren Rechenzentren in Deutschland. Überdies werde eine Kennzeichnung für E-Mail-Adressen eingeführt, so dass Nutzer vor dem E-Mail-Versand erfahren, ob die ausgewählten Empfänger-Adressen den Sicherheitsstandards des Mailverbundes entsprechen.

“Die jüngsten Berichte über mögliche Zugriffe auf Kommunikationsdaten haben die Deutschen stark verunsichert. Mit unserer Initiative tragen wir diesen Sorgen Rechnung und machen die E-Mail-Kommunikation in Deutschland insgesamt sicherer. Der Schutz der privaten Sphäre ist ein hohes Gut”, kommentierte René Obermann, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom AG, den Projektstart.

Hacking-Angriff auf Deutsche Telekom

28. September 2012

Nach einem Bericht des Nachrichtenportals Spiegel-Online kam es in der Zeit zwischen dem 3. und 6. September 2012 zu einem massiven Hacking-Angriff auf die Deutsche Telekom AG. Ziel des Angriffs durch eine bislang noch unbekannte Hacker-Gruppe, war die Lahmlegung der DNS-Server der Telekom. Diese sind dafür zuständig, einer URL, also der durch den Nutzer in die Adresszeile eingegebe Web-Adresse (z.B.: www.datenschutzricker.de ) die IP (eine Ziffernfolge) der gewünschten Website zuzuweisen. Ein Ausfall der DNS-Server hätte zur Folge gehabt, dass Internetseiten nur noch über ihre jeweilige IP-Adresse erreichbar und somit für alle von einem DNS-Server der Telekom abhängigen Nutzer faktisch nicht mehr auffindbar  gewesen wären. Der Sicherheitszentrale der Telekom gelang es jedoch den Angriff abzuwehren. Auch wenn dieser “massiv und ungewöhnlich” gewesen sei, habe man die Situation zu jeder Zeit unter Kontrolle gehabt.

Die Deutsche Telekom erstatte anschließend umgehend Anzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Bonn wegen eines “Angriffs auf kritische Infrastruktur”. Dabei gelang des den Sicherheitsexperten der Telekom bereits den Angriff zu einem deutschen Rechenzentrum zurück zu verfolgen. Der Betreiber des Rechenzentrums reagierte jedoch bislang nicht auf Kontaktversuche. Zusätzlich hat sich das Bundeskriminalamt in die Ermittlungen gegen die bislang noch unbekannten Täter und den Betreiber des Rechenzentrums eingeschaltet.

Deutsche Telekom: Sicherheitslücken bei WLAN-Routern der Marke Speedport

26. April 2012

Die Deutsche Telekom hat am gestrigen Tage bekannt gegeben, dass die WLAN-Router der Marke Speedport W 504V, Speedport W 723V Typ B und Speedport W 921V Sicherheitslücken aufweisen. Diese sollen dazu führen können, dass sich in der Reichweite des Funknetzwerkes befindliche Angreifer unbefugt Zugang zu dem WLAN beschaffen können (z.B. über den Anschluss im Internet surfen oder ggf. auf Dienste oder Komponenten in dem Heimnetzwerk zugreifen können, die nicht passwortgesichert sind). Betroffenen Kunden werde empfohlen, die WPS Funktion in dem Speedport W 504V und Speedport W 723V Typ B über die Konfigurations-Weboberfläche des Geräts zu deaktivieren, bis die fehlerbereinigte Softwareversion vorliegt. Ergänzend solle ein neues, sicheres WLAN-Passwort vergeben werden. Bei dem Speedport W 921V solle die WLAN Funktion komplett ausgeschaltet werden. Es werde mit Hochdruck an einem Firmwareupdate für die genannten Speedport Modelle gearbeitet, so das Unternehmen.