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Deutschland, Griechenland, Finnland und Schweden müssen bei Datenschutz nachbessern

7. April 2022

In ihren Entscheidungen über Vertragsverletzungsverfahren hat die Europäische Kommission die Länder Deutschland, Griechenland, Finnland und Schweden dazu aufgefordert ihren Meldepflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung nachzukommen.

Aus der Entscheidung der Kommission geht hervor, dass Deutschland noch keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung in Bezug auf die Tätigkeiten der Bundespolizei mitgeteilt habe. Auch Griechenland habe einige Bestimmungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Betroffen sind hier insbesondere Festsetzungen hinsichtlich des Anwendungsbereichs der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung und die Fristen für die Speicherung von Daten. Neben Deutschland und Griechenland bemängelte die Kommission ebenfalls die mangelhafte Umsetzung datenschutzrechtlicher Verpflichtungen in den Ländern Finnland und Schweden. Im Rahmen der Durchsetzung von Betroffenenrechten wären die Länder in bestimmten Fällen dem Recht auf einen wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf nicht nachgekommen.

Die Länder haben nun innerhalb von zwei Monaten die Möglichkeit auf das Schreiben zu reagieren und die für das Abstellen der von der Kommission festgestellten Verstöße notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Kommen die Länder diesem Erfordernis nicht nach, so kann die Kommission eine begründete Stellungnahme übermitteln.

Kanada/Deutschland: Verbesserte Zusammenarbeit der Datenschutzaufsichtsbehörden

31. Oktober 2012

Die Datenschutzbeauftragte von Kanada (Privacy Commissioner of Canada) Stoddart und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland (BfDI) Schaar haben eine gemeinsame Vereinbarung unterzeichnet, um ihre gegenseitige Zusammenarbeit in der grenzüberschreitenden Datenschutzaufsicht zu stärken.

Die Vereinbarung sieht nach einer Mitteilung des BfDI vor, dass beide Datenschutzbehörden im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit Informationen austauschen und sich über wichtige Ereignisse oder Beschwerden gegenseitig unterrichten. In konkreten Fällen soll es damit künftig ermöglicht werden, auch koordinierte datenschutzrechtliche Aufsichtsverfahren beider Behörden durchzuführen, um den Schutz der Betroffenen unabhängig vom Ort der Datenverarbeitung zu gewährleisten. Die kanadischen und deutschen Datenschützer haben sich nach eigenen Angaben außerdem zum Ziel gesetzt, die Kooperation mit weiteren Datenschutzbehörden in aller Welt auszubauen.

“Deutschland hat den beneidenswerten Ruf, eine Führungsrolle beim Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten einzunehmen. Ich freue mich sehr, in Berlin zu sein, um diese wichtige Vereinbarung für die Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen unseren Behörden zu unterzeichnen. In einer Welt, in der Fragen des Datenschutzes keine Landesgrenzen kennen, müssen wir zur Sicherstellung unserer gemeinsamen Interessen zusammenarbeiten.”, so Stoddart.

BITKOM: Deutschland fällt im internationalen Vergleich bei PC-Kenntnissen zurück

2. August 2012

Nach Angaben des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM), die auf einer Auswertung der europäischen Statistikbehörde Eurostat basieren, ist Deutschland im europäischen Vergleich im Hinblick auf das Vorhandensein von Computer-Kenntnissen in der Bevölkerung  zurückgefallen. Noch im Jahr 2008 habe Deutschland auf Platz vier gelegen und rund 60 Prozent der Bundesbürger sollen über mittlere bis gute Computerkenntnisse verfügt haben. Aktuell seien es nur noch 58 Prozent, was einen Abfall auf den zehnten Platz bedeute. An der Spitze sollen Island mit 77 Prozent und Luxemburg mit 75 Prozent liegen.

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Neues zur Cookie-Richtlinie

30. Mai 2012

Deutschland:

Auch wenn zwischenzeitlich sowohl vom Bundesrat, als auch von der SPD-Fraktion, ein Entwurf zur Änderung des Telemediengesetzes in den Bundestag eingebracht wurde, ist die E-Privacy Richtlinie (= Cookie-Richtlinie) in Deutschland bisher nicht umgesetzt worden, da die Vorschläge bei der schwarz-gelben Regierungsmehrheit nicht auf Zustimmung stießen. Obwohl Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren droht, da die Richtlinie bereits bis Mai letzten Jahres hätte umgesetzt sein müssen, zeichnet sich eine zeitnahe Änderung des TMG somit weiterhin nicht ab. Nichtsdestotrotz hält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar, die E-Privacy Richtlinie nach Medienberichten für unmittelbar in Deutschland anwendbar. Eine unmittelbare Anwendung von EU-Richtlinien in Mitgliedsländern, ohne die im Normalfall notwendige Umsetzung in nationales Recht, ist möglich, wenn die Umsetzungsfrist abgelaufen ist, die Richtlinie unbedingt und hinreichend bestimmt ist. Diese Vorraussetzungen sieht Schaar als gegeben an, und folgert daraus, dass die deutschen Datenschutzbehörden ihre Aufsichtsmaßnahmen direkt auf die E-Privacy Richtlinie stützen könnten.

EU:

Basierend auf den bereits skizzierten Einschätzungen ihres Vorsitzenden Jakob Kohnstamm hat auch die Artikel-29-Gruppe eigene Best Practice Empfehlungen für den datenschutzkonformen Einsatz von Cookies im Rahmen des Behavorial Targetings veröffentlicht.

UK:

Ende Mai 2012 ist eine einjährige Übergangsfrist abgelaufen, innerhalb derer das ICO (Information Commissioner’s Office) keine formalen Maßnahmen wegen Verstößen gegen die in den Data Protection Act aufgenommenen Bestimmungen der Cookie-Richtlinie ergreifen wollte. Von nun an drohen bei schweren Verstößen Strafen bis zu 500.000 £. Um solch drastische Sanktionen zu vermeiden, beantwortet das ICO die am häufigsten gestellten Fragen rund um die datenschutzkonforme Implementierung von Cookies in einem Video und stellt ausführliche Leitlinien zum Cookieeinstatz zur Verfügung. Auch die ICC (International Commerce Chamber) hält eigene Informationsmaterialien zu dem Thema bereit. Wie eine solche Umsetzung aussehen kann, zeigt beispielsweise die Website der BBC, welche sich für eine Leiste am oberen Bildrand entscheidet. Aboutcookies.org  wählt hingegen eine dauerhaft präsente Box am unteren Bildschirmrand.

Irland:

In Irland wurde die Cookie-Richtlinie durch S.I. No. 336 of 2011 umgesetzt. Der irische Data Protection Commissioner hat gegenüber der Website the Sociable in Bezug auf diese Umsetzung ausgeführt, dass keine gesonderte Einwilligung für den Einsatz von seitenfremden Analysewerkzeugen, wie z.B. Google Analytics, notwendig ist, solange der Website-Betreiber die Information bereitstellt, dass auch Cookies von Drittanbietern gesetzt werden.