Schlagwort: dienstliche E-Mails

Fristlose Kündigung wegen Weiterleitung dienstlicher E-Mails an privaten E-Mail-Account?

29. Januar 2018

 

In seinem Urteil vom 16.05.2017 (AZ. 7 Sa 38/17) entschied das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg zu Gunsten des Arbeitgebers: Eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsnehmers ist gerechtfertigt, wenn der Mitarbeiter nach durchgeführten Vertragsverhandlungen unmittelbar vor Abschluss eines Arbeitsvertrages mit einem Konkurrenten E-Mails mit betrieblichen Informationen in ungewöhnlichen Umfang an seinen privaten E-Mail-Account weiterleitet.

Das LAG sah in der Weiterleitung der E-Mails eine Verletzung der vertraglichen Rücksichtnahmepflicht aus § 241 Abs. 2 BGB. Der Mitarbeiter kann nicht ohne Einverständnis des Arbeitgebers sich betriebliche Unterlagen oder Daten anzueignen oder diese für betriebsfremde Zwecke zu nutzen. Die schuldhafte Nebenpflichtverletzung stellt einen wichtigen Grund im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB dar, sodass eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei.

Es stellt sich die Frage, ob eine Weiterleitung von dienstlichen E-Mails überhaupt an den privaten E-Mail-Account erlaubt ist. Eine Weiterleitung könnte grundsätzlich strafbewehrt sein, soweit es sich um Unterlagen, die dem Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis unterliegen, handelt. Es handelt sich unter Umständen um die Herstellung einer Kopie gem. § 17 Abs. 2 Nr. 1b Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Mit der EU-Datenschutzgrunverordnung werden umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten eingeführt, sodass jeder Zeit nachgewiesen werden muss, dass die Datenverarbeitung zulässig ist. Auch eine Weiterleitung stellt eine Verarbeitung dar und muss datenschutzrechtliche Vorgaben einhalten.

Entscheidend ist vor allem die dienstliche Notwendigkeit der Weiterleitung. Im vorliegenden Fall konnte der Mitarbeiter einen unternehmenseigenen Laptop für die Arbeit von zu Hause aus nutzen, dort hätte er auch die notwendigen Daten abspeichern können. Da viele Unternehmen eine private Nutzung von E-Mails oder Diensthandys ausschließen, spielen außerdem die Vorgaben im Arbeitsvertrag oder Betriebsvertrag eine entscheidende Rolle bei der Bewertung, ob eine Weiterleitung der E-Mails an notwendig ist.