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Neues E-Health-Gesetz begegnet datenschutzrechtlichen Bedenken

9. Dezember 2015

Am vergangenen Freitag wurde das “Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen”, das sogenannte E-Health-Gesetz, verabschiedet. Es regelt die digitale Nutzung und den Austausch von Patientendaten. Ärzte sollen danach zukünftig bei einem Notfall in der Lage sein, von der Gesundheitskarte des Patienten Informationen über seine Vorerkrankungen, Allergien und die ihm verschriebenen Medikamente abzurufen.

Nach den Plänen von Bundesgesundheitsminister Gröhe soll Mitte des Jahres 2016 mit der Online-Anbindung von Krankenhäusern und Arztpraxen an die telematische Infrastruktur begonnen werden. Problematisch ist jedoch, dass bis dahin die notwendigen Tests, die unter anderem Aufschluss über die Datensicherheit der Kommunikationsvorgänge zwischen Praxen und Krankenhäusern einerseits und den gesetzlichen Krankenversicherungen anderseits geben sollen, voraussichtlich nicht abgeschlossen sein werden. Vor allem werden Erkenntnisse darüber erwartet, ob die Sicherheit der Stammdaten gewährleistet ist und die Daten-Überprüfung bzw. Aktualisierung tatsächlich in wenigen Sekunden erfolgen kann. So bewertete auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen-Fraktion, Maria Klein-Schmeink, die Regelungen zum Datenschutz im E-Health-Gesetz als unzureichend, wie ihre Fraktion auch in ihrem Antrag vor dem Bundestag klarstellte. Es bleibt daher abzuwarten, ob der Zeitplan des Bundesgesundheitsministers tatsächlich eingehalten werden kann und welcher Änderungen die Telematikinfrastruktur noch bedarf.