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Warnung vor eBay und Telekom-Phishing-Mails

22. Januar 2018

Die Polizei Niedersachsen warnt davor, dass momentan vermehrt Phishing-Mails im Namen von eBay und Telekom im Umlauf sind.

Bei den gefälschten Nachrichten handelt es sich um typische Phishing-Mails. Die Betrüger versenden unter dem Deckmantel von eBay eine E-Mail mit dem Betreff „Ebay-Bestellung – Zahlungsfehler“ und behaupten, dass beim Kauf und Bezahlen eines Artikels eine Fehlermeldung seitens Paypal aufgetaucht ist. Wenn das Opfer dieses Problem klären möchte, soll es auf den Link in der versendeten E-Mail klicken. Dieser Link führt dann auf eine optisch gut wirkende Phishing-Website, welche mit einem Zertifikat und einer Transportverschlüsselung ausgestattet ist. Auch die URL lässt zunächst keine Bedenken aufkommen. Nur bei genauerem Hinsehen fällt die .bid-Domain auf und lässt die gefälschte Website auffliegen. Geben Opfer ihre Daten ein, verlieren sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kontrolle über ihre Accounts.

Ein Tipp für Nutzer der Verkaufsplattform, um nicht auf eine Phishing-Mail hereinzufallen: Überprüfen sie den Posteingang innerhalb des eBay-Kontos. In der Regel findet die Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer über dieses Konto statt.

Bei den Phishing-Mails von Telekom behaupten die Betrüger, dass der Telefonanschluss aufgrund einer fehlenden Zahlung vor der Sperrung steht. Im Anhang der Mail befindet sich eine vermeintliche Rechnung in einem Zip-Archiv, in der sich in Wirklichkeit ein Windows-Trojaner befindet.

Da derzeit nur ein Bruchteil der Online-Scanner anspringen, rät die Polizei Niedersachen, die Fake-Mails unmittelbar zu löschen, ohne den Anhang zu öffnen.

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Löschung negativer Ebay-Bewertung möglich

29. Oktober 2014

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Käufer eine negative Bewertung zum Verkäufer zurücknehmen muss. Der Kunde hatte über Ebay Bootszubehör eines Händlers bestellt, wie der Stern berichtet. Die bestellte Ware war mangelhaft und dies gab der Kunde in seiner Bewertung kund. Jedoch tat er dies, bevor er den Händler auf die Mangelhaftigkeit hinwies. Die Regelungen des Verbraucherschutzes dienen gerade dazu, dass Käufer im Falle einer mangelhaften Lieferung nicht benachteiligt werden. Demnach stehen dem Käufer ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu, von dem er Gebrauch machen kann, um so dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beseitigen oder die Ware gegen eine mangelfreie zu ersetzen. Dies unterließ der Käufer im vorliegenden Fall. Stattdessen gab er eine negative Bewertung auf der Plattform ab.

Nicht nur der Käufer muss geschützt werden – hierfür gibt es gesetzliche Regelungen. Auch Händler dürfen solchen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert sein, wie der Anwalt des Verkäufers argumentierte. Das Oberlandesgericht gab dem Händler Recht. Der Käufer muss seine negative Bewertung von der Plattform entfernen.

eBay: Zurückweisung der vorgeworfenen Datenschutzproblematik

28. Januar 2013

Medienberichten zufolge habe ein pseudonymisierter Mitarbeiter eines für eBay arbeitenden Callcenters im Forum Sellerforum.de schwere Vorwürfe über zwei Datenschutz-Probleme erhoben: dass zum einen die Mitarbeiter des Dienstleisters alle privaten Nachrichten haben lesen können und zum anderen Betrüger sich ohne viel Aufwand Zugang zu einem Nutzerkonto verschaffen könnten. eBay soll gegenüber Heise online erwidert haben, dass der Zugriff auf die privaten Nachrichten der Nutzer mit dem Ziel, Betrugsversuche zu entlarven, von der Bundesnetzagentur 2008 als „rechtskonform beurteilt“ worden sei und es im Unternehmen verschiedene Formen der Verifizierung gebe, sodass der Zugriff auf „keinerlei sensible Daten eines Mitgliedskontos“ möglich sei.

eBay: Stärkere Nutzung von Kundendaten geplant

15. Oktober 2012

Medienangaben zufolge möchte das Internetauktionshaus eBay bis 2013 die Daten seiner mit 100 Millionen angegebenen aktiven Nutzer stärker für eine direkte Kundenansprache nutzen. Hierfür soll der Online-Auftritt überarbeitet werden, was u.a. das Einfügen neuer Funktionen und ein neues Design beinhalte. “Kein Unternehmen der Welt hat so umfassende Kundendaten wie wir.” äußerte sich Marketingchefin Rochelle Parham hierzu. Diese wolle man nun auch nutzen. Das Kauferlebnis solle künftig durch maßgeschneiderte Angebote persönlicher werden, zudem sollen regionale Angebote möglich sein.  Zunächst wird das Projekt in den USA starten, ab dem nächsten Jahr sei eine weltweite Umsetzung geplant. Die Entwicklung von eBay bewege sich hierdurch weiter weg von der originären Online-Auktionsplattform hin zu einem universellen Online-Warenhaus.

Es wird sich zeigen, wie sehr die Kunden diese Entwicklung schätzen und welche datenschutzrechtlichen Implikationen sich aus der erweiterten Nutzung der Kundendaten ergeben werden.

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