Schlagwort: eCommerce; Onlinehandel; EU-Richtlinie; Verbraucherschutz; Bundesgesetz; Widerruf; Haustürgeschäfte

Neue Regelungen für Onlinekäufe

3. Juni 2014

Zum 13. Juni wird in Deutschland die EU-Richtlinie (2011/83/EU) zur Vollharmonisierung mit dem Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Hierbei handelt es sich um eine Zusammenführung und Überarbeitung der Haustürgeschäfterichtlinie und der Fernabsatzrichtlinie. Vor allem das in der EU unterschiedlich geregelte Onlineshopping ist hiervon betroffen.
Die wichtigsten Regelungen für Verbraucher betreffen die Rücksendung von Waren, die Widerrufserklärung und die Bezahlung, wie heise online zusammenfasst.

Künftig müssen Händler mindestens eine kostenlose Zahlungsmöglichkeit anbieten. Die Kosten für Rücksendungen bestellter Ware kann der Händler nun dem Kunden auferlegen, und zwar unabhängig vom Warenwert. Einige große Online-Versandhäuser wie Otto, Zalando und Amazon kündigten aber bereits an, hiervon in naher Zukunft (freiwillig) abzusehen. Umgekehrt muss der Händler im Falle der Rücksendung etwaige bereits gezahlte Versandkosten zurückerstatten. Davon ausgenommen sind kostenpflichtige Extraleistungen wie Expresslieferungen auf Wunsch des Kunden.

Umgewöhnen müssen sich Verbraucher in Deutschland vor allem was das neue Widerrufsrecht betrifft. Reichte es bisher aus, bestellte Ware kommentarlos an den Absender zurück zu schicken, weil hierin ein konkludenter Widerruf zu sehen ist, muss künftig eine ausdrückliche Widerrufserklärung von Kundenseite erfolgen. Aus Beweisgründen sollte der Widerruf schriftlich per E-Mail, Brief oder Fax erfolgen. Auch die Widerrufsfrist ist nun europaweit einheitlich auf 14 Tage geregelt. Die verlängerte Widerrufsfrist von einem Monat wegen verspäteter Belehrung fällt künftig weg.