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E-Rezepte künftig auch mit elektronischer Gesundheitskarte (eGK) einlösbar – Wissenswertes rund um die eGK – Teil 2

16. September 2022

Letzte Woche ging es in Teil 1 um allgemeine Fragen über die eGK.
In Teil 2 geht es heute um den Datenschutz auf der eGK und darum, wie man künftig mit der eGK E-Rezepte abholen kann.

Wie werden die Daten auf der eGK geschützt?

Der Datenaustausch über die eGK findet über die sog. Telematikinfrastruktur (TI) statt. Für diese ist die gematik zuständig. In der TI werden die Gesundheitsdaten zu jedem Zeitpunkt verschlüsselt. Dadurch soll verhindert werden, dass Unbefugte die Daten lesen können. Ein Signaturverfahren schützt die Daten vor unberechtigter Veränderung und stellt die Urheberschaft der Daten sicher.

Zugriff auf die Daten der eGK hat nur ein gesetzlich festgelegter Personenkreis, z.B. (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-) Ärzte.

Möchten diese auf die gespeicherten Gesundheitsdaten des eGK zugreifen, erfolgt dies nach dem sog. „2-Schlüssel-System“. Die Versicherten müssen ihre Daten zunächst mit dem ersten „Schlüssel“ freischalten und dazu einen PIN eingeben. Dann müssen die Ärztinnen und Ärzte ihren zweiten „Schlüssel“ eingeben, dieser besteht aus ihren Heilberufsausweis und ebenfalls einer PIN.

Sollte der eGK einmal verloren gehen, muss dies der Krankenkasse gemeldet werden, damit der Versicherte eine neue eGK bekommt. Die auf dem Chip gespeicherten Daten sind durch ihre Verschlüsselung aber trotzdem vor unbefugten Zugriffen geschützt.

Wie kann man seine E-Rezepte zukünftig mit der eGK abholen?

Wenn man diese Funktion nutzen möchte, kann man zukünftig seine eGK in der Apotheke vorzeigen. Diese wird dann – wie in einer Arztpraxis- eingelesen. Dabei wird geprüft, ob die Karte auch nicht gesperrt und das Authentisierungszertifikat gültig ist. Ist dies gegeben, können die Versichertenstammdaten eingesehen werden. Auch offene Rezepte werden dann angezeigt, die in der Apotheke dann eingelöst werden können.

Für diese Verfahren soll die Eingabe einer PIN nicht erforderlich sein, damit auch Vertretungsfälle (Versicherter bittet z.B. Angehörigen, das Rezept einzulösen) möglich sind.

E-Rezepte künftig auch mit elektronischer Gesundheitskarte (eGK) einlösbar – Wissenswertes rund um die eGK – Teil 1

9. September 2022

Nachdem das neue, elektronische Rezept (auch E-Rezept) in den letzten Wochen aufgrund datenschutzrechtlicher Bedenken zum Übermittlungsvorgang bereits Gesprächsstoff war, gibt es dazu eine neue Ankündigung. So veröffentlichte die gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte, Nationale Agentur für Digitale Medizin) eine Pressemitteilung, nach der Patientinnen und Patienten künftig auch mit ihrer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) E-Rezepte für verschreibungspflichtige Arzneimittel einlösen können.

Wie die eGK eigentlich genau funktioniert und wie man damit seine E-Rezepte abholen soll, erläutern wir im Folgenden in einem zweiteiligen Beitrag.

In Teil 1 werden wir diese Woche zunächst allgemeines über die eGK erklären.

Was genau ist die eGK?

Die elektronische Gesundheitskarte gilt seit dem 01.01.2015 als Berechtigungsnachweis für gesetzlich Versicherte. Sie werden von den jeweiligen Krankenkassen an ihre Versicherten ausgeteilt. Sie dient als Ausweismöglichkeit in einer Arztpraxis oder einem Krankenhaus. Auf ihr können außerdem persönliche Daten gespeichert werden.

Welche Daten werden auf der eGK gespeichert?

Auf der Vorderseite der eGK selbst sind der Name des Versicherten und seine Versichertennummer, sowie ein Lichtbild abgedruckt.
In der Karte befindet sich ein Mikroprozessor-Chip. Auf diesem sind zunächst administrative Daten der Versicherten z.B. Name, Geburtsdatum, Anschrift und Angaben zur Krankenversicherung (Krankenversichertennummer und Versichertenstatus) gespeichert. Diese Daten werden auch Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) genannt. Diese Daten auf dem Chip zu speichern ist Pflicht.

Auf Wunsch des Versicherten können zusätzlich Notfalldaten (NFDM) auf der eGK gespeichert werden. Dazu gehören z.B. Informationen zu Arzneimittelunverträglichkeiten, Allergien und chronischen Erkrankungen, sowie Kontaktdaten zu behandelnden Ärzten und zu Angehörigen.

Auch der elektronische Medikationsplan (eMP) und die elektronischen Patientenakte (ePA) können auch Wunsch der Versicherten genutzt werden.

Wie funktioniert die eGK?

Die eGK wird vor ärztlichen Behandlungen eingelesen, wobei die Praxen dann die auf dem Chip gespeicherten, administrativen Daten abrufen können. Bei Bedarf können die Praxen diese Daten aktualisieren. Dadurch wird geprüft, ob ein gültiges Versicherungsverhältnis besteht.

Neue Karten sind außerdem mit einer Near Field Communication (NFC) – Funktion versehen. Dadurch ist mit einem PIN ein kontaktloser Datenaustausch möglich.

Die Rückseite der eGK kann von den Krankenkassen als “Europäische Krankenversicherungskarte” verwendet werden und macht somit eine unbürokratische Behandlung innerhalb Europas möglich.

In Teil 2 geht es dann nächste Woche um den Datenschutz auf der eGK und darum, wie man künftig mit der eGK E-Rezepte abholen kann.

Elektronische Gesundheitskarte: Einführung weiter verzögert

30. Juli 2014

Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) verschiebt sich Medienberichten zufolge aufgrund von funktionalen Erweiterungen und Verbesserungen der dezentralen Komponenten der eGK weiter nach hinten. Nach § 291a Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch sollte die Krankenversichertenkarte ursprünglich bis spätestens zum 1. Januar 2006 zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Qualität und Transparenz der Behandlung zu einer elektronischen Gesundheitskarte erweitert werden. Nun könne dies frühestens 2016 realisiert werden. Geplant sei aktuell, den “500er-Kartentest” in den Testregionen Südost und Nordwest im zweiten Quartal 2015 – statt ursprünglich dem vierten Quartal 2014 – zu beginnen. Der Start des Auslesens und der Online-Prüfung der Versichertenstammdaten (VSDM) verschiebe sich danach um ein Jahr auf das Jahr 2016.  Elektronische Arztbriefe mit Unterschriften, die Ärzte mit Hilfe des Heilberufsausweises generieren, sollen gar erst im Jahre 2017 kommen. Die bisher von Krankenkassen ausgegebene eGKs seien somit derzeit nicht mehr als ein Ersatz für die bisherigen Krankenversichertenkarten, ohne dass diese besondere Zusatzfunktionen aufweisen.

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SG Düsseldorf: Klage gegen elektronische Gesundheitskarte abgewiesen

4. Juli 2012

Das Sozialgericht (SG) Düsseldorf hat am vergangenen Donnerstag die Klage eines Versicherten gegen die beabsichtigte Einführung der elektronischen Gesundheitskarte abgewiesen (Az.: S 9 KR 111/09). Der  von mehreren Interessenverbänden unterstützte Kläger hat von der beklagten Bergischen Krankenkasse Solingen unter Berufung auf datenschutzrechtliche Bedenken und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung die Befreiung von der elektronischen Gesundheitskarte gefordert.

Nach Auffassung des Gerichts verletzt die Karte jedoch nicht das Recht des Versicherten auf informationelle Selbstbestimmung. Eine Befreiung von der Pflicht zur elektronischen Gesundheitskarte sei gesetzlich nicht vorgesehen, was keine verfassungsrechtlichen Bedenken aufwerfe. Schließlich bestimme der Versicherte selbst, welche Informationen auf der Karte gespeichert würden. Die Pflichtangaben wie Name, Anschrift und Gültigkeitsdauer entsprächen denen der bisherigen Krankenversicherungskarte. Nur das Lichtbild sei neu. Im Hinblick auf den konkreten Streitgegenstand gebe es daher keine Veranlassung, auf die datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der weiteren jedoch freiwilligen und erst zukünftigen Speichermöglichkeiten auf elektronischen Gesundheitskarten im Allgemeinen einzugehen, begründete das Gericht.

 

Bundesverband AOK: Mehr als 2,5 Millionen ausgegebene elektronische Gesundheitskarten

2. Januar 2012

Der Bundesverband der Allgemeinen Ortskrankenkassen (Bundesverband AOK) hat mitgeteilt, dass in den vergangenen vier Monaten an mehr als 2,5 Millionen AOK-Versicherte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ausgegeben wurde. Somit hätten alle zwölf AOKs die mit dem GKV-Finanzierungsgesetz festgelegte Ausstattungsquote erfüllt. Insgesamt verfüge bereits jeder zehnte AOK-Versicherte über die neue Chipkarte. Es werde damit gerechnet, dass bis zum Jahresende 2012 die Ausstattungsquote bereits bei 70 Prozent liegen wird. (sa)

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Auslieferung der elektronischen Gesundheitskarte

2. September 2011

Seit dem gestrigen Tag wird die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) bundesweit ausgeliefert. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, bis zum Jahresende mindestens 10 % ihrer Versicherten mit einer solchen Karte ausstatten. Ansonsten droht eine Kürzung ihrer finanziellen Mittel.

Derzeit ist die eGK lediglich mit einem Lichtbild und einem zunächst funktionslosen Chip ausgestattet und ersetzt die bisherige Krankenversichertenkarte. Ab 2012 wird mit deren Hilfe online überprüft werden können, ob und in welchem Umfang Patienten gesetzlich krankenversichert sind. Frühestens 2014 sollen – sofern der Betroffene explizit eingewilligt hat – auf der eGK zusätzliche personenbezogene Daten des Versicherten, wie z.B. dessen “Notfalldaten” in Form von Blutgruppe, chronischen Erkrankungen, Allergien etc. und elektronische Arztbriefe, gespeichert werden können. Noch ungewiss ist, ob und wann weitere Punkte, wie z.B. die elektronische Patientenakte, realisiert werden.

Die für den funktionsgerechten Gebrauch zwingende Anschaffung von eGK-fähigen Kartenlesegeräten seitens der Arztpraxen ist jedenfalls noch nicht flächendeckend erfolgt. So sollen beispielsweise in Rheinland-Pfalz nach Angaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Rheinland-Pfalz zurzeit nur in rund der Hälfte aller Arztpraxen neue Kartenlesegeräte vorhanden sein. (sa)