Schlagwort: Entschließung vom 25.01.2013

DSK: Beschäftigtendatenschutz nicht abbauen, sondern stärken!

28. Januar 2013

Die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder (DSK) hat am vergangenen Freitag im Rahmen einer Entschließung Stellung zu den Plänen der Bundesregierung zum Beschäftigtendatenschutz bezogen. Man wolle zum einen an die Entschließung vom 16./17.03.2011 erinnern und zum anderen die Enttäuschung über den jetzt veröffentlichten Änderungsentwurf der Koalitionsfraktionen aussprechen. Bereits der ursprünglich von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf sei aus datenschutzrechtlicher Sicht mangelhaft, der nun vorgelegte Änderungsentwurf nehme zwar einzelne Forderungen auf (z.B. zum Konzerndatenschutz), senke jedoch das Datenschutzniveau für die Beschäftigten in wesentlichen Bereichen noch weiter ab. Besonders bedenklich sei, dass die Möglichkeiten der offenen Videoüberwachung am Arbeitsplatz und die Datenerhebungsbefugnisse im Bewerbungsverfahren über das ursprünglich Geplante ausgeweitet werden sollen, dass Beschäftigte in Call-Centern noch stärker überwacht werden können sowie dass es dem Arbeitgeber auch gestattet sein soll, auch nicht allgemein zugängliche Beschäftigtendaten bei Dritten zu erheben, wenn die Beschäftigten eingewilligt haben. Bedenklich sei außerdem, dass die im Regierungsentwurf aufgenommene Vorgabe, Eignungstest grundsätzlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden durchzuführen, wieder entfallen soll.

Man appelliere an den Bundestag, bei den Beratungen zum Gesetz den Forderungen der Datenschutzbeauftragten Rechnung zu tragen.