Schlagwort: EU-Datenschutzbeauftragte

Bedenken des EU-Datenschutzbeauftragten zum „Once-Only“-Prinzip

4. August 2017

Im Rahmen der Realisierung des digitalen Binnenmarkts wurde im April 2016 von der EU-Kommission ein „E-Government Action Plan“ veröffentlicht. Eines der Grundprinzipien dieses Plans lautet „Once-Only“-Prinzip. Es soll den Bürgern bürokratischen Aufwand ersparen, indem sie in Zukunft nur einmal ihre persönlichen Daten bei Behörden angeben müssten. Nach der einmaligen Eintragung bei einem Amt würden die Daten auch von anderen Behörden verwendet werden können.
In einer am ersten August 2017 verfassten Stellungnahme des EU-Datenschutzbeauftragten hat der EU-Datenschutzbeauftragte Giovanni Buttarelli mehrere Bedenken bezüglich des „Once-Only“-Prinzips geäußert. Er hob insbesondere die noch zu unklare Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der nur einmal eingetragenen Daten durch mehrere Ämter und die mögliche Gefährdung der Einhaltung der Grundsätze der Zweckbestimmung und der Datensparsamkeit hervor. Ferner wünschte sich der EU-Datenschutzbeauftragte, dass in dem Verordnungsentwurf verdeutlicht wird, wie die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung berücksichtigt werden.

EU-Datenschutzbeauftragte: Technischer Fortschritt verstärkt Gefährdung für Datenschutz

22. Mai 2012

Die Artikel-29-Gruppe der Europäischen Datenschutzbeuaftragten, ein unabhängiges Beratungsgremium der Europäischen Kommission in Fragen des Datenschutzes, fordert in einer 34-seitigen Stellungnahme den rechtskonformen Einsatz biometrischer Technik. Die fortschreitende Verbreitung der Technologie stelle eine “enorme Bedrohung der Grundrechte” dar. Vor allem der Umstand, dass Technologie wie etwa Lesegeräte für Fingerabdrücke und Videoüberwachungen zunehmend günstiger zu erstehen und somit längst auch Privaten zugänglich sind bedinge, dass die Gefährdung für Dritte enorm zugenommen habe. Auch DNA-Analysen seien erheblich schneller und kostengünstiger durchzuführen. Dies in Kombination mit dem praktisch unbegrenzt zur Verfügung stehenden Speicherplatz sowie der fortschreitenden Rechenkraft der Technologien führe aufgrund der Datenmengen zwangsläufig auch zu einer wachsenden Gefährdung des grundrechtlichen Datenschutzes.

Positiv an dieser Entwicklung sei zwar die höhere Aufklärungsrate von Straftaten, dies dürfe jedoch nicht zu Lasten der Grundrechte Betroffener führen. So sei etwa der Identitätsdiebstahl nicht länger nur ein theoretisches Problem. Gerade in Fällen in denen biometrische Daten mit einem Individuum direkt verknüpft werden bestünde eine besondere Gefahr. Kritisch setzt sich das Gremium daher zum Beispiel mit der in sozialen Netzwerken wie Facebook initiierten Technik der Gesichtserkennung auseinander und fordert derartigen Gefahren für den Datenschutz sowohl technisch als auch organisatorisch entschieden entgegen zu wirken. Informationen zu Körpermerkmalen dürften nur zweckgebunden verarbeitet sowie grundsätzlich nur sparsam erhoben werden. Der Erforderlichkeits- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sei dabei zu wahren. Zudem sei immer die Zustimmung des Betroffenen erforderlich.