Schlagwort: EU-Kommission

Europäische Strategien für den digitalen Binnenmarkt: Kommt die europäische Cloud?

13. Mai 2015

Die EU-Kommission hat in der vergangenen Woche ein 16 Initiativen umfassendes Strategiepapier vorgestellt, mit denen den Veränderungen in der digitalen Welt Rechnung getragen und vor allem die Vorteile eines gemeinsamen Europäischen Marktes in Zukunft besser genutzt werden sollen.

Eine dieser Initiativen bezieht sich auf den Aufbau von eigenen, europäischen Cloud-Diensten. Es soll innerhalb dieser Maßnahme vor allem um die Zertifizierung von Cloud-Diensten, die Möglichkeit des schnellen Wechsels des Cloud-Diensteanbieters und um eine Forschungs-Cloud gehen. Bislang lohne sich die dezentraler Speicherung von Daten und Nutzung externer Rechenzentren in Europa noch nicht, weil der europäische Markt nach Ansicht der Kommission zu zersplittert sei. Dies liege beispielsweise in den abweichenden Datenschutzstandards in den EU-Mitgliedstaaten begründet. Wie einem dem Strategiepapier beigefügten Fahrplan zu entnehmen ist, ist die Umsetzung dieser “Initiative für einen freien Datenfluss” für das Jahr 2016 geplant.

Mit der Schaffung eines Gütesiegels für Cloud-Provider sollen zukünftig die Anbieter hervorgehoben werden, die in besonders hohem Maße bestimmte Sicherheitsstandards erfüllen.

Kritik an Google wegen unfairem Wettbewerb verschärft sich

16. April 2015

Wie Medien berichten, hat die EU-Kommission angedroht, scharf gegen Google vorzugehen. Heise Online spricht davon, dass es das wichtigste Wettbewerbsverfahren in der Geschichte des Internets werden könnte.

Der Vorwurf: Unlauterer Wettbewerb durch Missbrauch einer marktbeherrschenden Position. Konkret wird dem Internet-Giganten unterstellt, konkurrierende Suchmaschinen in der Google-eigenen Suche zu benachteiligen, indem vor allem Ergebnisse spezialisierter Suchmaschinen hinter den eigenen Treffern, die vornehmlich zu eigenen Angeboten führen, platziert werden.

Das eigentliche Verfahren läuft bereits seit einigen Jahren. Google hatte in der Vergangenheit mehrfach Zugeständnisse getätigt, die den Konkurrenten aber nicht ausreichten. So hat Medienberichten zufolge die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärt, das Vorgehen gegen Google zu verschärfen.

Gerade im europäischen Raum besitzt Google teilweise bis zu 90 % Marktanteile. Ein Wettbewerbsverfahren kann hier eine Strafe in der Größenordnung von rund zehn Prozent eines Jahresumsatzes betragen. Härter als finanzielle Abgaben dieser Größenordnung würden Google aber mögliche Sanktionen bei seiner Suchmaschine treffen. Einen großen Anteil des Umsatzes erwirtschaftet das Unternehmen nämlich durch Anzeigen im Umfeld der Internetsuchen, wie heise online weiter berichtet.

Keine EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

16. März 2015

Wie die EU-Komission durch den zuständige Innenkommissar Dimitris Avramopoulos am Donnerstag mitteilen ließ, wird es keine neue europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung geben. Vielmehr wird der Umgang mit der umstrittenen Datenspeicherung zur nationalen Angelegenheit – und die Meinungen innerhalb der Großen Koalition gehen dazu nach wie vor auseinander.

Bundesinnenminister Thomas de Mezière spricht sich vehement für eine Speicherung aus, um zumindest, so der Kompromissvorschlag der Union, für ausgewählte Straftaten die Speicherung von Mail- und Telefonverbindungen oder Surfprotokollen zu ermöglichen. Besonders nach den Anschlägen von Paris im Januar werden diese Befürworter der Vorratsdatenspeicherung wieder lauter. Die SPD hingegen, allen voran der Jusitzminister Heiko Maas, äußerte sich bisher stets entschieden gegen die Möglichkeit einer flächendeckenden und anlasslosen Datenspeicherung. Seit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes die ehemalige EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung 2014 erst für rechtswidrig erklärt hatte, ist diese Art der Speicherung nach wohl mehrheitlicher Ansicht in der SPD nicht mehr machbar.

Datenschützer kritisieren die Speicherung von Verbindungsdaten ohne konkreten Anlass und für eine Zeitspanne von mehreren Monaten, wie bislang in den Gesprächen vorgebracht. Thilo Weichert, Landesdatenschutzbeauftragter in Schleswig-Hostein, hält eine Speicherung für maximal eine Woche für ausreichend, um den Speicherungszwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr gerecht werden zu können.

 

EU-Parlament: Votum zur Entflechtung von Suchmaschinen

27. November 2014

Das EU-Parlament hat am Donnerstag über einen Entschließungsantrag abgestimmt, der die EU-Kommission zum Handeln im Suchmaschinen-Markt auffordern soll. Gegenstand dieses Antrages war der Aufruf des EU-Parlaments, jeglichen Missbrauch bei der Vermarktung von verknüpften Dienstleistungen durch Suchmaschinenbetreiber zu unterbinden. Betont wurde dabei insbesondere das Erfordernis einer nicht-diskriminierenden Online-Suche. So forderten die Abgeordneten, dass die Auflistung, Bewertung, Darbietung und Reihenfolge von Ergebnissen bei Suchmaschinen frei von Verzerrungen und transparent sein müsse. Langfristig seien Vorschläge in Betracht zu ziehen, die darauf abzielen, Suchmaschinen von anderen kommerziellen Dienstleistungen abzukoppeln. Das Ziel einer derartigen Entflechtung ergebe sich zum einen aus der Rolle der Suchmaschinen bei der gewerblichen Weiterverwendung von Informationen, zum anderen jedoch auch aus der Notwendigkeit der Durchsetzung von EU-Wettbewerbsregeln. Dem Online-Magazine Heise zufolge, stehe insbesondere Google seit längerem in Europa in Verdacht, eigene Spezialdienste wie den Kartendienst Maps, Preisvergleiche oder die Suche nach Hotels und Restaurants ungebührlich zu bevorzugen. Der Antrag des EU-Parlaments wurde mit 384 Ja-Stimmen, 174 Nein-Stimmen und 56 Enthaltungen angenommen.

 

EU und Wirtschaft investieren 2,5 Mrd. EUR in Big Data

15. Oktober 2014

Laut einer EU-Pressemitteilung vom vergangenen Montag sollen bis 2020 rund 2,5 Mrd. Euro in den Datensektor investiert werden.
Weltweit werden jede Minute 1,7 Billiarden Bytes generiert. Dabei handele es sich um Daten unterschiedlichster Herkunft: Satellitendaten, GPS-Signale oder Geschäftsvorgänge gehören ebenso hierzu wie private Bilder oder Videos. Eine solch große und schnell wachsende Menge an Daten biete großes Potential in nahezu allen Lebensbereichen. Der Datensektor verzeichnet jährlich einen Zuwachs von rund 40 %. Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto genauer können Wirtschaft und Forschung diese auswerten. Die Ergebnisse führen zu Produktionssteigerungen von Unternehmen und genaueren Prognosen beispielsweise beim Klima. Solch große Datenmengen bringen aber auch die Herausforderung mit sich, diese sachgerecht analysieren und verarbeiten zu können. Deshalb brauche es neue Ideen, Werkzeuge, Infrastrukturen sowie einen Rechtsrahmen und technische Lösungen zum Schutz von Daten und Privatsphäre, wie heise online schreibt.

Damit ein innovatives Europa die durch Big Data entstehenden Möglichkeiten effizient nutzen und zugleich deren Schwierigkeiten bestmöglich ausmerzen kann, wurde eine öffentlich-private Partnerschaft zwischen der Europäischen Kommission und der Big Data Value Association , ein gemeinnütziger Branchenverband, dem unter anderem führende IT-Unternehmen und Hochschulen angehören, ins Leben gerufen, die zum 01. Januar 2015 starten soll. Am vergangenen Montag unterzeichnete nun die zuständige EU-Kommissarin Neelie Kroes das Abkommen, das garantiert, dass in den Jahren 2016 bis 2020 von Seiten der EU 500 Millionen Euro bereitgestellt werden. Mit weiteren rund 2 Milliarden Euro Investitionen sei aus der Privatwirtschaft zu rechnen, so die Kommissarin.

Durch das Vorhaben verspricht sich die Partnerschaft nicht nur einen wachsenden Datenmarkt für Europa, sondern auch 100.000 neue Arbeitsplätze in der Datenverarbeitung sowie um 10 % geringeren Energieverbrauch, ein leistungsfähigeres Gesundheitswesen und produktivere Industriemaschinen.

EU gegen mobile Kostenfallen

22. April 2014

Wer kennt sie nicht, die Kostenfallen in mobilen Anwendungen auf dem Smartphone oder dem Tablet, zumeist versteckt in so genannten „Freemium“- Spielen oder getarnt als „In-App-Kauf“.
In vielen Fällen handelt es sich dabei um mobile Spiele oder Anwendungen, die als „kostenlos“ beworben werden. Doch handelt es sich dabei viel mehr um eine Art Lockangebot. Die kostenlose Version verfügt über nur relativ geringe Anwendungsmöglichkeit oder das beworbene Spiel ist nur bis zu einem bestimmten, meist schnell erreichten Level oder Status kostenlos. Um mehr Möglichkeiten nutzen oder im einmal begonnenen Spiel fortschreiten zu können, muss der Nutzer „In-App-Käufe“ tätigen.

Besonders heikel ist dieses Prozedere für Kinder und Jugendliche, die die Kosten, die durch nur wenige Klicks entstehen, oft nicht überschauen können. Deshalb äußert EU-Verbraucherkommissar Neven Mimica große Bedenken gegen die Anbieter solcher Anwendungen, wie heise online schreibt. Nach Mimica sollten Anbieter, deren Produkte besonders auf junge Verbraucher zielen, in einer entsprechend verständlichen Sprache über die Kosten, Inhalte und ggf. Vertragsdauer hinweisen. Möglicherweise sollten die Apps so generiert werden, dass Eltern die „In-App-Käufe“ erst freigeben müssen. Insbesondere, so Mimica, solle Werbung deutlich von der eigentlichen Anwendung unterscheidbar sein.

Auch der Datenschutz muss laut Mimica bei „In-App-Käufen“ gewahrt werden. Die Gefahr, dass zu viele personenbezogene Daten des Nutzers – insbesondere Daten, die Rückschlüsse auf das Verhalten des Nutzers geben oder gar geeignet sind Nutzerprofile erstellen zu können – an den App-Hersteller übermittelt werden.

Der EU-Kommissar baut noch darauf, dass die Hersteller, Entwickler und Vertreiber der Anwendungen freiwillig für mehr Transparenz und Sicherheit sogen werden, etwa in Art eines freiwilligen Verhaltenskodexes, schreibt heise online weiter. Sollte dies scheitern, müsse über rechtliche Schritte seitens der EU nachgedacht werden.

Kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung

14. April 2014

Die Bundesregierung plant derzeit kein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen, so heise.de. Der Europäische Gerichtshof hatte letzte Woche verkündet, dass die gegenwärtig existierende Richtlinie gegen europäisches Recht verstoße. Die Bundesregierung wolle erst dann aktiv werden, wenn die EU-Kommission eine neue Richtlinie vorlegen werde. Dies sei, so die Bundesregierung, frühestens im Herbst 2016 denkbar. Dieses Abwarten der Regierung wird teilweise als kritisch erachtet, da eine Mindestspeicherung zur Verfolgung schwerster Kriminalität notwendig sei.

EU-Kommission: Handlungsbedarf bei Safe Harbor

4. Dezember 2013

Die EU-Kommission hat vergangene Woche ein Dokument zur Einschätzung der Zukunft des Safe Harbor-Abkommens, auf deren Grundlage ein Großteil der Datenströme privater Unternehmen zwischen Europa und den USA beruhen, („Rebuilding trust in EU-US data flows“) sowie eine Analyse des Safe Harbor Abkommens („Communication on the Functioning of the Safe Harbor from the Perspective of EU Citizens and Companies Established in the EU“) vorgestellt. Diesbezüglich sehe man Handlungsbedarf.

Unter anderem müsse ein höheres Augenmerk auf Transparenz gelegt werden. Die Safe-Harbor-Zertifizierung eines Unternehmens müsse einfacher nachvollziehbar sein und die entsprechenden privacy policies direkt und lesbar auf der Unternehmenswebseite zu finden sein. Auch müssten Unterauftragnehmer eingeschlossen werden. Zusätzlich soll vom Handelsministerium eine offizielle Liste von denjenigen Unternehmen geführt werden, die die Safe-Harbor-Bedingungen erfüllen oder noch nicht erfüllen.

Daneben fordere man, durch regelmäßige externe Audits und Kontrollen die Safe-Harbor-Prinzipien besser durchzusetzen. Bei Verstößen sollen Nachkontrollen durchgeführt und die EU-Datenschutzaufsicht informiert werden.

Neben der Etablierung eines effektiven Schlichtungsverfahrens fordere man des Weiteren die verbindliche Klärung, unter welchen Umständen US-Behörden Zugriff auf personenbezogene Daten von EU-Bürgen, die bei einem zertifizierten Unternehmen verarbeitet werden, erhalten. Es müsse dabei sichergestellt werden, dass sich die Ausnahmen in Fällen der nationalen Sicherheit auf ein Minimum beschränken.

Als Frist zur Ermittlung der geeigneten Abhilfemaßnahmen setzt die Kommission den Sommer 2014. Die konkrete Umsetzung und damit Änderung der Safe Harbor Entscheidung habe so schnell wie möglich zu erfolgen.

 

EU-Kommission: Cybersicherheitsplan veröffentlicht

12. Februar 2013

Die EU-Kommission hat mitgeteilt, eine Cybersicherheitsstrategie und einen Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS) veröffentlicht zu haben.

In der Cybersicherheitsstrategie für einen offenen, sicheren und geschützten Cyberraum werde umfassend dargelegt, welche Vorstellungen man habe, wie Cyberstörungen und -angriffe am besten verhindert und bewältigt werden können, damit die europäischen Werte der Freiheit und Demokratie gefördert werden können und dafür gesorgt würde, dass die digitale Wirtschaft auf sicherer Grundlage weiter wachsen kann. Vorgesehen seien konkrete  Maßnahmen zur Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der Informationssystem im Cyberraum, zur Eindämmung der Cyberkriminalität und zur Stärkung der internationalen Cyberpolitik und Cyberverteidigung der EU.

Die vorgeschlagene NIS-Richtlinie – ein wichtiger Teil der Gesamtstrategie – sehe für alle Mitgliedstaaten nebst aller Betreiber zentraler Internetdienst, aller Betreiber kritischer Infrastrukturen und aller Betreiber von Energie-, Verkehrs-, Bank- und Gesundheitsdiensten verpflichtend vor, in der gesamten EU ein sicheres und vertrauenswürdiges digitales Umfeld zu gewährleisten. Dazu gehöre u.a. eine Verpflichtung der Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen zur Einführung von Risikomanagementmethoden und eine Meldepflicht von großen Sicherheitsvorfällen in ihren Kerndiensten.

EU-Kommission: Personenbezogene Daten sind in Neuseeland sicher

27. Dezember 2012

Die EU-Kommission hat förmlich festgestellt, dass in Neuseeland personenbezogene Daten von EU-Bürgern angemessen geschützt werden und ein hinreichender Datenschutzstandard gewährleistet wird. Damit werde anerkannt, dass die neuseeländischen Datenschutzstandards mit denen der EU vereinbar sind und einen angemessenen Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern bieten. Beabsichtigt werde, die grenzüberschreitende Übermittlung personenbezogener Daten zu erleichtern, um für Unternehmen, die derartige Daten verarbeiten, Rechtssicherheit in punkto Datenschutz zu schaffen und gleichzeitig einen hohen Schutz personenbezogener Daten von EU-Bürgern (ein Grundrecht aller EU-Bürger) zu gewährleisten.

Vor Neuseeland wurde diese Bescheinigung der EU-Kommission Andorra, Argentinien, Australien, die Färöer-Inseln, Guernsey, Israel, die Isle of Man, Jersey, Kanada, die Schweiz und Uruguay erteilt.