Schlagwort: EU-Richtlinie

Abgabe von Fingerabdrücken für neue Personalausweise verpflichtend

4. August 2021

Wer ab Montag, den 2. August einen neuen Personalausweis beantragt, muss dafür seine Fingerabdrücke scannen lassen. Zukünftig wird ein Scan des linken und des rechten Zeigefingers auf dem RFID-Chip des Ausweises gespeichert.

Bisher war das Speichern von Fingerabdrücken im Personalausweis freiwillig. Verpflichtend gespeichert werden sie schon länger bei Reisepässen. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen wurde die Pflicht nun auf Personalausweise ausgeweitet. Dabei setzt das Gesetz eine EU-Verordnung aus dem Jahr 2019 um. Die gespeicherten Fingerabdrücke sollen von den Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedsstaaten ausgelesen werden können, wenn nach Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität der Person bestehen bleiben. In Deutschland dürfen außerdem die Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden, die Polizeivollzugsbehörden, die Zollverwaltung und die Steuerfahndungsstellen die Abdrücke auf dem Personalausweis auslesen.

Kritik an diesen neuen Regelungen kommt u.a. von Netzwerk Datenschutzexpertise, einem Zusammenschluss rund um den ehemaligen Datenschutzbeauftragten von Schleswig-Holstein, Dr. Thilo Weichert. In ihrem Gutachten bemängeln sie, dass Datenschutzgrundsätze wie Transparenz (Verarbeitung der Daten für betroffene Person nachvollziehbar), Zweckbindung (Erhebung und Verarbeitung nur für festgelegte und legitime Zwecke) und Datenminimierung (Verarbeitung wird auf das für Zweck notwendige Maß beschränkt) missachtet würden. Das Speichern von Abdrücken der Zeigefinger könne als unverhältnismäßig bezeichnet werden, weil mildere Maßnahmen bestünden. So könnte nur ein Fingerabdruck statt zwei gespeichert werden. Auch könnten Finger, die im Alltag weniger Spuren hinterlassen und somit weniger missbrauchsanfällig sind als die Zeigefinger, benutzt werden, z.B. der Ringfinger. Zur Identifikation sei dieser genauso gut geeignet. Der Gedanke dahinter ist, dass Hackerangriffe auf die gespeicherten Fingerabdrücke befürchtet werden. So könnten Kriminelle sich Abdrücke anderer Menschen zunutze machen. Dabei sei das Missbrauchsrisiko sehr hoch, da Fingerabdrücke nun einmal – anders als Passwörter- nicht geändert werden könnten und die Betroffenen von dem Hackerangriff ein Leben lang betroffen sein könnten.

Das Bundesministerium des Innern (BMI) versichert hingegen, dass die Fingerabdrücke nach Aushändigung des Ausweises bei Hersteller und Behörde gelöscht werden. Eine Speicherung in einer zentralen Datenbank fände nicht statt. Die Daten im Chip selbst würden verschlüsselt.

Die alten Personalausweise ohne Fingerabdrücke behalten ihre Gültigkeit bis sie regulär abgelaufen sind. Fingerabdrücke müssen erst bei der Beantragung des neuen Ausweises abgegeben werden. Wie genau die Erfassung erfolgt, kann bei dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nachgelesen werden.

EU-Parlament: Entwurf einer Whistleblower-Richtlinie

17. April 2019

Whistleblower haben in den letzten Jahren immer wieder u.a. Steuerdeals und -hinterziehung im großen Stil sowie den NSA-Skandal aufgedeckt.

Zum Wochenbeginn verabschiedete das EU-Parlament den Entwurf einer Whistleblower-Richtlinie. Damit soll ein deckungsgleicher Mindestschutz für Personen hergestellt werden, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden.

Oftmals wurden sie dafür von der Justiz wie Kriminelle verfolgt. Mit Hilfe des Beschlusses sollen sie nun besser geschützt werden. Vorgesehen sind zunächst für die meisten Fälle interne Meldewege in Betrieben oder Ämtern sowie Hinweise an Aufsichtsbehörden. Erfolgen daraufhin innerhalb von drei beziehungsweise sechs Monaten keine Reaktionen, ist der Schritt an die Öffentlichkeit möglich.

In Notfällen, in denen eine unmittelbare Gefahr für die Öffentlichkeit besteht, können die Informationen über Verstöße auch direkt offengelegt werden. Gleiches gilt, wenn bei einer Meldung an Aufsichtsbehörden Repressalien zu befürchten sind, ein Fall vertuscht werden könnte oder ein Amt selbst in eine Rechtsverletzung verstrickt ist.

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EU-Richtlinie für schärfere Strafen bei Betrug im Rahmen von bargeldlosen Zahlungen

12. Dezember 2018

Am Dienstagabend haben sich Vertreter des Europäischen Parlaments, des Ministerrates sowie der Kommission auf einen Richtlinienentwurf geeinigt, um zukünftig mit einem schärferen Schwert gegen Betrugs- und Fälschungsfälle in Bezug auf den Umgang mit bargeldlosen Zahlungsmitteln wie Kredit- oder EC-Karten vorgehen zu können. Die Richtlinie umfasst dabei erstmalig auch die rechtswidrige Nutzung von virtuellen Währungen, wie z.B. Bitcoins oder die mobile Zahlung über Smartphones. Ziel der Richtlinie ist dabei die europaweite Harmonisierung von Mindeststrafrahmen bei Delikten, die die oben genannten Fälle der rechtswidrigen Datennutzung und Nutzung der Zahlungsmittel erfassen. Das Strafmaß reicht dabei, je nach Schwere des Delikts, von einem Jahr bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Die Richtlinie erfasst zudem die Fälle, in denen Zahlungsdaten z.B. durch die Nutzung von Phishing-Mails, Skimming an Geldautomaten oder Terminals rechtswidrig erhoben und in der Folge rechtswidrig genutzt werden. Schätzungsweise werden mit solchen Betrugsfällen jährlich mindestens 1,8 Milliarden Euro rechtswidrig erwirtschaftet.

Die Richtlinie muss nun durch das Parlamantsplenum und dem Rat angenommen werden. Nach dem Inkrafttreten der Richtlinie werden die Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit haben, die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Belgien: Vorratsdatenspeicherung beschlossen

18. Oktober 2013

Belgien hat Medienberichten zufolge zur Erfüllung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein neues Gesetz verabschiedet, das im offiziellen Amtsblatt des Landes erschienen und auf der Homepage des belgischen Justizministeriums veröffentlicht ist. Danach müssen Verkehrs- und Standortdaten, Endanwenderinformationen (Rechnungsdaten), Daten zur Identifizierung in elektronischen Kommunikationsdiensten (Telefonnummern) sowie Daten zur Identifizierung von verwendeten Endgeräten für die Dauer eines Jahres gespeichert werden. Unter anderem bei Vorliegen schwerer Straftaten oder dem Verdacht auf Terrorismus dürfen nach dem Gesetz Polizeibehörden, Nachrichten- und Sicherheitsdienste und der Militärgeheimdienst Zugriff auf diese Daten nehmen. Den betoffenen Anbietern von Telekommunikationsdiensten bleibt ab sofort ein Jahr Zeit, um die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die gesetzlichen Anforderungen umzusetzen.

 

Vorratsdatenspeicherung: EU-Kommission erhebt Klage gegen Deutschland

1. Juni 2012

Sechs Jahre nach dem Erlass der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland erhoben, da diese der Richtlinie bis dato nicht nachgekommen ist. Bis heute konnte sich die schwarz-gelbe Koalition um Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) nicht auf eine gesetzlichen Regelung verständigen.

Die Richtlinie, welche Telekommunikationsbetreibern und Internetanbietern zwingend vorschreibt, Verbindungs- und Standortdaten für Strafverfolgungszwecke zu speichern, war in ihrer konkreten gesetzlichen Umsetzung zunächst durch das Bundesverfassungsgericht nach einem dreijährigen Verfahren am 2. März 2010 aufgehoben worden. Zwar wurde die grundsätzliche Umsetzbarkeit der EU-Richtlinie zu keiner Zeit durch das Bundesverfassungsgericht gänzlich in Abrede gestellt, weitere Schritte zur Umsetzung blieben seitdem jedoch aus.

Nun soll nach dem Bestreben der EU-Kommission in Brüssel mit der Verhängung von Geldstrafen die Umsetzung vorangetrieben werden. Diese schlägt mit ihrer Klage vor, gegen die Bundesrepublik Deutschland ein tägliches Zwangsgeld von 315.036,54 € zu verhängen.