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Facebook manipuliert im Auftrag der US-Regierung

1. April 2015

Medienberichten zufolge hat Facebook gemeinsam mit der NSA ein technisches Verfahren entwickelt, um bestimmte Arten von Nachrichten der Facebook-Nutzer zu manipulieren. Konkret gehe es dabei vor allem um Informationen zu regierungsfeindlichen Verabredungen, Demonstrationen und Flashmobs.

Wie heise online mitteilt, geht dies aus internen NSA-Dokumenten von Edward Snowden hervor. Bereits seit über drei Jahren arbeite Facebook an diesem Verfahren, das jetzt auch bei weiteren Messengern wie WhatsApp oder Google Hangout eingesetzt werden soll.

Ausgangspunkt sollen die Proteste im New Yorker Finanzviertel 2011 gewesen sein, die vor allem von Occupy initiiert wurden. Snowdens Dokumente belegen, dass seit dem mehrere Proteste mit regierungs- oder kapitalismuskritischen Motiven erfolgreich verhindert werden konnten. Das Verfahren beruht auf einem Algorithmus und sorgt dafür, dass Informationen zu den Protestveranstaltungen bewusst und absichtlich falsch weitergegeben werden. So sollen Orts- und Zeitangaben schlicht verändert und Nachrichten absichtlich zu spät zugestellt worden sein.
Um das Verfahren zu testen, setzte Facebook den Algorithmus willkürlich auch bei „normalen“ Protesten und Flashmobs weltweit ein, um diese zu unterbinden, wie heise weiter ausführt.

Bereits im vergangenen Jahr haben wir darüber berichtet , dass Facebook geheime Psychostudien an Mitgliedern durchführt, in dem Posts absichtlich verändert oder einfach nicht veröffentlich wurden, ohne dass die Betroffenen darüber informiert wurden bzw. deren Einwilligung dazu eingeholt wurde.

Was lehren diese Beispiele? Auch dem Letzten ist wohl mittlerweile bekannt, dass man als Nutzer von und in sozialen Netzwerken, allen voran dem Branchenprimus und Internetgiganten Facebook, vorsichtig mit seinen persönlichen Daten umgehen muss. Weniger ist hier nicht nur mehr sondern auch sicherer. Datenschutz scheint praktisch überhaupt keine Rolle zu spielen. Aber, und das sind die wirklich erschreckenden Erkenntnisse, selbst wer sich relativ anonym in den Netzwerken bewegt und nicht über die Maßen Details aus seinem Privatleben mitteilt, muss Gefahr laufen, willkürlich manipuliert zu werden. Bei Manipulationen solcher Art und Ausmaß handelt es sich um gravierende Einschnitte in die absoluten und umfassenden Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und auf Gewährung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme wird schlicht unterlaufen. Das Recht auf Meinungsfreiheit scheint kein Gewicht zu haben. Niemand kann ernsthaft an einem Schutz der Privat- und Intimsphäre glauben, wenn persönliche Nachrichten gelesen – oder sei es auch „nur“ technisch mit Hilfe von Algorithmen gefiltert – und die enthaltenen Informationen – gleich in welcher physischen oder technischen Art – verarbeitet werden.

Ganz besonders bezogen auf Facebook gibt es seit Jahren immer wieder schockierende Nachrichten dieser Art, die beschreiben, welche Möglichkeiten und Macht Facebook und Co. haben. Das weltweit größte soziale Netzwerk und der wahrscheinlich größte und datenreichste Geheimdienst NSA arbeiten zusammen. Kaum auszumalen, auf welch umfassende technischen und finanziellen Möglichkeiten diese „Allianz“ zurückgreifen kann. Selbst dem leichtgläubigsten Nutzer muss sich da doch der Verdacht aufdrängen, ein Spielball im System sozialer Netzwerke zu sein.

Angesichts solcher – wenn auch recht allgemein gehaltenen Überlegungen – wirken Tipps wie der folgende ehr wie eine Farce denn eines nützlichen Ratschlages zum eigenen Schutz: Bilddateien sind weitaus schwieriger zu filtern und zu verändern, als Textdateien. Ein Austausch von Informationen in Form von Fotos ist daher eine sicherere Alternative, wie heise online erklärt.

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen mahnt Facebook ab

27. Februar 2015

Nicht zum ersten Mal gerät Facebook in die Kritik von Verbraucherschützern. Für Schlagzeilen hatte das Unternehmen erst Anfang des Jahres gesorgt, als es zum 30. Januar 2015 seine Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie änderte.
Aus Protest hierauf meldete sich auch der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar aus dem sozialen Netzwerk ab .
Die Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenrichtlinie nahm der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zum Anlass, diese rechtlich zu begutachten. In dieser rechtlichen Überprüfung kommt der vzbv zu dem Ergebnis, dass insgesamt 19 Klauseln der neuen Regelungen gegen geltendes Recht verstoßen. Unter anderem sei der von Facebook verwendete Slogan „Facebook ist und bleibt kostenlos“ für die Verbraucher irreführend. Die Leiterin des Projekts „Verbraucherrechte in der digitalen Welt“ vom vzbv, Carola Elbrecht, sagte hierzu in einem Interview, dass der Slogan insofern irreführend sei, da die Nutzer zwar nicht mit Geld, dafür aber mit Daten Facebook bezahlten.
In einer Abmahnung vom 23.Februar 2015 fordert der vzbv Facebook nun auf, sich zu verpflichten, die umstrittenen Klauseln in Zukunft nicht mehr zu verwenden. Bis zum 16.März 2015 hat Facebook Gelegenheit, auf die Abmahnung zu reagieren. Die weiteren Entwicklungen bleiben daher abzuwarten.

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Wettbewerbs- und Kartellrechtler diskutieren über Monopolstellung und Eigentumsrechte von Nutzerdaten bei Facebook und Google

24. Februar 2015

Im Bundestag trafen sich am 23.02.2015, auf Einladung der Grünen Bundestagsfraktion, Experten aus den Bereichen Wettbewerbsrecht, Kartellrecht und Verbraucherschutz, um über die marktbeherschende Stellung von Internetkonzernen und die Eigentumsrechte von Nutzerdaten zu diskutieren. Ein Schwerpunkt der Diskussion waren die zwischen “neuen” und “alten” Medien nach wie vor bestehenden Unterschiede in der rechtlichen Bewertung. So kritisierte etwa Christian Ewald, Chefökonom des Bundeskartellamts, dass für Youtube gänzlich andere Werberegeln gelten, als beispielsweise für Fernsehsender. Hierdurch würden die bereits jetzt bestehende “krakenhafte Ausdehnung” von sozialen Netzwerken einiger weniger großer Internetkonzerne weiter begünstigt. Insgesamt würden Anbieter wie Facebook oder Google, durch das Anbieten immer neuer eigener Dienste, alternative Angebote aus dem Blickfeld der Nutzer drängen.

In der Sprache milder als Sigmar Gabriel, der in der Vergangenheit bereits die Zerschlagung Googles gefordert hatte, hielten die Experten auch ein wettbewerbsrechtliches Vorgehen gegen US-Internetkonzerne für denkbar, wobei Ewald vor Schnellschüssen warnte. Die Internetwirtschaft könne bei einem überharten Vorgehen ihre Dynamik verlieren. Auch Prof. Dr. Justus Haucap, Direktor des Düsseldorfer Instituts für Wettbewerbsökonomie (DICE), ging in seinem Redebeitrag auf die marktbeherschende Stellung insbesondere von Google ein. Eine solche sei zwar zweifelsohne gegeben, ein Mißbrauch jedoch nur schwer nachweisbar.

Interessant dürfte Diskussion künftig auch bleiben, soweit es um die Einordnung von Nutzerdaten als wesentliche Einrichtungen im Sinne des Wettbewerbsrechts geht. Sollten Nutzerdaten zukünftig als solche qualifiziert werden, stünden Google und andere Konzerne vor dem Problem, dass sie dann, unter Umständen, Zugang zu ihren größten Schätzen – den gesammelten Daten – gewähren müssten.

Michaela Schröder von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) krisitsierte die generelle Ahnungslosigkeit vieler Nutzer, was den Wert ihrer Daten angeht. Sie forderte, dass Dienste wie Facebook deutlich machen müssten, welchen Wert bereits so genannte Grundinformationen (z.B. das Geschlecht) haben.

Youngdata.de – Datenschutz der Jugend näher bringen

19. Februar 2015

Am 10.02.2015 wurde anlässlich des Safer Internet Day in Erfurt das Portal Youngdata freigeschaltet. Youngdata ist ein Gemeinschaftsprojekt der Datenschutzbeauftragten des Bundes und er Länder. Das Jugendportal ist eine Informationsplattform sowohl für junge Leute als auch für Eltern und Lehrer rund um das Thema Datenschutz und Informationsfreiheit.

Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Andrea Voßhoff, betont, wie wichtig es ist, in einer zunehmend digital vernetzten Welt, Jugendliche schon möglichst früh für bestehende Sicherheitsrisiken zu sensibilisieren. Auf youngdata.de werden Kindern und Jugendlichen deshalb altersgerechte Werkzeuge an die Hand gegeben. So wird nicht nur abstrakt erklärt, was Datenschutz und Informationsfreiheit eigentlich ist und wen es in welcher Form betrifft. Ganz konkret werden vor allem die Medien vorgestellt, mit denen Kinder und Jugendliche heute wie selbstverständlich aufwachsen: Facebook, Google, WhatsApp, Skype werden den Interessierten auf einfache Weise nahegebracht. Es wird ihnen erklärt, welche persönlichen Daten die Services verwenden und wie man als Nutzer seine Datenschutzeinstellungen richtig vornimmt. Auch über Konsolen und Smartphones wird aufgeklärt, ganz nach dem Motto „sensibilisieren statt verbieten“.

Besonders lobenswert erscheint, dass das Gemeinschaftsprojekt von Bund und Ländern nicht nur über zivile Internetfirmen aufklären und Schutz bieten will. Auch werden unter dem Begriff „Staat und Bürgerdaten“ Themen wie Geheimdienste, Staatstrojaner und die Vorratsdatenspeicherung erklärt.

Überdies werden konkrete Hilfestellungen und Anlaufstellen für Opfer von Cybermobbing angeboten. Ein digitales Quiz, Videos, einen Blogg und viele weitere Information finden sich zusammengetragen, gebündelt und auf das für junge Menschen Wesentliche reduziert auf Youngdata: Ein Projekt, das in die Zukunft investiert, das Eltern und Lehrkräften Hilfestellungen bietet und sie im digitalen Dschungel der Erziehung nicht alleine lässt, ein Projekt, das hoffentlich Schule machen wird.

Neuregelungen im Strafrecht und deren Auswirkungen auf den Persönlichkeitsschutz

4. Februar 2015

Am 26. Januar ist das 49. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches in Kraft getreten. Es dient damit der Umsetzung der europäischen Vorgaben zur Verschärfung des Sexualstrafrechts. Noch besser geschützt werden sollen durch die Änderungen vor allem Minderjährige vor sexuellem Missbrauch. Nicht nur das Verbreiten, auch das Erstellen von Foto- oder Videoaufnahmen von unbekleideten Minderjährigen (zuletzt auch Thema der „Edathy-Affäre “ in 2014) wird künftig unter verschärften Umständen strafrechtlich sanktioniert. Auch Schutz vor Cybermobbing sollen die Neuerungen des Strafgesetzes künftig besser bieten.

Dabei sanktionieren die Neuregelungen nicht nur vermeintliche Straftaten aus dem Bereich der Kinderpornografie, so zum Beispiel das Herstellen und kommerzielle Verbreiten von Bildmaterial unbekleideter Minderjähriger (vgl. § 201 a Abs. 3 StGB) oder das Zugänglichmachen pornografischer Schriften für Minderjährige (vgl. § 184 StGB), sondern umfassen sehr weitreichend auch viele weitere Lebenssachverhalte, in denen es um Foto- und Videoaufnahmen und deren Verbreitung auch erwachsener Personen über das Internet geht. Besonders die Absätze eins und zwei des umstrittenen Paragraphen 201 a des Strafgesetzbuches tangieren eine Vielzahl von zunächst harmlos erscheinenden Umständen, die viele unbescholtene Bürger aus ihrem privaten Bereich kennen. Gemeint sind insbesondere „Partyfotos“, auf denen betrunkene Personen zu sehen sind oder Videoclips, in denen Personen etwas Peinliches widerfährt. Gerade über soziale Netzwerke und Kommunikationsplattformen wie YouTube, Facebook oder Whatsapp geteilt und verbreitet, erfreuen sich solche, zumeist lustige Materialien, großer Beliebtheit, schaden sie doch eigentlich niemandem, sondern tragen zur allgemeinen Belustigung bei. Jedoch genau hier verbirgt sich die Krux: Was des einen Spot, ist des anderen Vergnügen. So regelt der neue § 201 a StGB nämlich die „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“. Konkret heißt es dort: Wer von einer Person unbefugt Bildaufnahmen herstellt, diese überträgt, gebraucht oder einer dritten Person zugänglich macht, die die Hilflosigkeit der Person zur Schau stellt, kann mit Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft werden. Verboten ist damit nicht nur das Erstellen, sondern auch das Weiterzeigen solcher Bilder und Videos, da dies bereits den höchstpersönlichen Lebenssachbereich der betroffenen Person zu verletzen geeignet ist, wie Spiegel Online den Tatbestand beschreibt. Man sollte sich also stets fragen, ob das Bildmaterial geeignet ist, dem Ansehen des Betroffenen zu schaden. Ausgenommen von den Tatbeständen sind jedoch beispielsweise Zwecke der Kunst oder der Berichterstattung.

Die neuen Regeln im Strafrecht werden ob ihrer weiten Fassung auch deutlich die Bereiche des Medienrechts tangieren. Und auch die Schnittstelle zum Datenschutzrecht erfährt eine deutliche Verbreiterung, sollen doch beide Rechtsgebiete vor allem die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen schützen. Es bleibt abzuwarten, wie insbesondere die Gerichte einzelne Fälle auslegen werden.

BfDI: Datenschutz darf nicht an Grenzen halt machen!

2. Februar 2015

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Voßhoff hat die seit vergangenem Freitag geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei dem sozialen Netzwerk Facebook zum Anlass genommen, zu betonen, wie wichtig es sei, den Schutz der Bürger in einer digitalen Welt auf eine neue Grundlage zu stellen.

Die Fragen, welche datenschutzrechtlichen Vorgaben ein Unternehmen einzuhalten hat und welche Kontrollzuständigkeiten gegeben sind, seien komplex und für den Bürger verwirrend. Facebook halte zwar die Anforderungen des irischen Datenschutzrechts ein, dieses wiederum habe keine dem deutschen Telemedienrecht entsprechenden Sonderregelungen. Zudem obliege die Datenschutzaufsicht zunächst der irischen Datenschutzbehörde, einige deutsche Landes-Aufsichtsbehörden reklamieren gleichwohl ihre eigene Zuständigkeit, weil Daten von Facebook-Nutzern in Deutschland erhoben und verwendet werden. Die BfDI selbst habe für soziale Netzwerke keine Kontrollbefugnisse, so dass auch keine Untersuchung eingeleitet werden könne.

Für den Schutz der Bürger reiche es außerdem nicht aus, die von Internetdiensten veröffentlichten Nutzungsbedingungen genau anzusehen, um mögliche Gefahren zu erkennen. Wer den Dienst nutzen will, habe keine selbstbestimmte Entscheidungsmöglichkeit, sondern könne nur pauschal zustimmen. Angesichts der großen Beliebtheit von Facebook werde der “datenschutzrechtlich einzig sinnvolle Rat sich abzumelden, ungehört bleiben”.

“Um eine entscheidende Verbesserung des Datenschutzes auch in solchen Fällen zu erreichen, ist daher die Harmonisierung des europäischen Datenschutzrechts unumgänglich. Durch die dortige Verankerung des Marktortprinzips gilt für Unternehmen einheitliches europäisches Datenschutzrecht. Dieses wird einen einheitlichen Beurteilungsmaßstab schaffen und die Koordinierung der europäischen Datenschutzaufsicht stark verbessern.”, so Voßhoff.

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Ehemaliger Datenschutzbeauftragter Schaar meldet sich aus Protest bei Facebook ab

30. Januar 2015

Peter Schaar, langjähriger Bundesdatenschutzbeauftragter und Vorgänger der amtierenden Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff, gab bekannt, dass er Facebook aufgrund der heute in Europa in Kraft getretenen neuen Nutzungsbedingungen verlässt. Diese sehen eine weitgehende Verfolgung des Nutzerverhaltens auch auf Webseiten außerhalb von Facebook vor.

Schaar hält nun in seinem Blogbeitrag fest, er könne eine solche Missachtung der Privatsphäre der Nutzer und damit europäischer Grundrechte nicht akzeptieren. Wie bereits bei datenschutzticker.de berichtet, wurden die geplanten Änderungen auch schon im Bundestags-Ausschuss scharf kritisiert.

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Bundestag-Ausschuss diskutiert neue Facebook-Bedingungen

29. Januar 2015

Am 30. Januar treten Facebooks neue Nutzungsbedingungen in Kraft. Neben der Möglichkeit für Mitglieder, genauer festzulegen, wer ihre Einträge ansehen kann oder herauszufinden, warum ihnen bestimmte Werbung zugespielt wird, ermöglichen die neuen AGB aber auch eine detailliertere Verfolgung des Nutzerverhaltens. Der Rechtsausschuss des Bundestages diskutierte daher gestern mit Richard Allan, dem für Europa zuständige Policy Director des Unternehmens, über die geplanten Änderungen.

Sowohl Abgeordnete als auch Datenschützer kritisierten das Online-Netzwerk: Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar erklärte, es sei unklar, ob aus den Daten Nutzerprofile gebildet würden und ob die Weiternutzung als Einwilligung ausreiche. Vor allem sei Facebook auch nach wie vor nicht der Meinung, dass deutsches Datenschutzrecht gelte.

Die Vorsitzende des Ausschusses, Renate Künast, warf dem Unternehmen mangelnde Offenheit vor. Noch immer sei unklar, welche Daten Facebook eigentlich zu welchem Zweck sammelt, nutzt und auswertet.

Wer sich nach dem 30. Januar auf Facebook einloggt, stimmt den neuen Regeln automatisch zu, ohne dass ein Widerspruch überhaupt möglich ist. Die einzige Alternive, die Nutzern bleibt, die sich mit den Änderungen nicht einverstanden zeigen wollen, ist, sich komplett abzumelden. Diesen Punkt kritisierte der Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Ulrich Kelber (SPD): In einem Brief an das Netzwerk bemängelte er, viele Aussagen seien nicht konkret genug.

Leider konnten die Abgeordneten und Datenschützer jedoch gestern kein Einlenken von Facebook erreichen, es wurden in der Sitzung keine Änderungen seitens Facebook angekündigt.

Stichwortsuche bei Facebook keine Gefahr für den Datenschutz

11. Dezember 2014

Neue Features bei Facebook bergen häufig versteckte Einschränkungen für den Datenschutz der Nutzer. Nachdem Facebook nun ankündigte eine neue Suchfunktion einzuführen, wurde die Datenschutz-Netzgemeinde daher berechtigter Weise abermals hellhörig. Doch betrachtet man die neuen Funktionen genauer, lässt sich feststellen, dass es sich tatsächlich lediglich um eine Funktion handelt, die dem Nutzer im Zweifel viel Zeit ersparen kann.

Musste dieser bisher zum Aufsuchen eines vergangenen Beitrags in seiner Timeline langwierig durch diese nach unten Scrollen, lässt sich nun per Suchbegriff arbeiten. Dabei bleibt jedoch der bisherige Adressatenkreis für die Timeline unverändert. Das heißt, andere Nutzer können nur in Beiträgen suchen, die auch bisher für sie freigegeben waren.

Eingeführt wird das Feature zunächst nur für US-amerikanische Nutzer des Netzwerks. Wann diese auch in Deutschland verfügbar sein wird ist noch nicht bekannt.

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Massenhafte Überwachung durch WhatsApp möglich

9. Dezember 2014

Der mittlerweile zu Facebook gehörende Instant-Massaging-Dienst WhatsApp ist beliebter denn je. Rund 20 Millionen Deutsche haben die App auf Ihrem Smartphone installiert; weltweit sollen es rund 400 Millionen Nutzer sein. Auch in den Download-Charts ist der Dienst seit einer gefühlten Ewigkeit konsequent in der Spitze anzutreffen. Selbst den Untergang der klassischen SMS hat WhatsApp maßgeblich mit zu verantworten. Einfache Benutzung, keine überteuerten Kosten für einzelne SMS, keine inhaltliche Beschränkung auf 160 Zeichen, einfaches Versenden von Texten, Fotos, Videos, Sprachnachrichten und das sogar an ganze Gruppen und obendrein schier unendliche Variationen von Smileys und Emoticons. Das sind die Fakten, denen WhatsApp seinen großen Erfolg zu verdanken hat. Soll heißen: Nahezu jeder nutzt den Dienst, und zwar regelmäßig.

So praktisch dies auch ist, genau hier liegt wohl auch eine der größten „Schwachstellen“. Denn dadurch, dass nahezu jeder Smartphone-Besitzer den Messenger nutzt, eignet er sich hervorragend zur massenhaften Überwachung bekannter wie unbekannter Personen. Alles was man benötigt, ist eine Mobilfunknummer irgendeiner Person sowie die Speicherung dieser Nummer als beliebigen Kontakt und schon sieht man, ob der Besitzer der Nummer online ist. Um herauszufinden, was man anhand dieser zunächst harmlos scheinenden Information über die Person erfahren kann, haben Forscher der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg in einer Untersuchung neun Monate lang 1000 zufällig ausgewählte WhatsApp-Nutzer überwacht. Der OnlineStatusMonitor der Forscher zeigt die Nutzungsverteilung des Dienstes aufgeteilt nach Wochentagen und Tageszeiten.

Solch allgemeine Statistiken können sehr informativ, andererseits aber auch wenig überraschend sein. Zum Beispiel, dass rund die Hälfte der WhatsApp-Nutzung in die Kernarbeitszeit zwischen sieben und achtzehn Uhr fällt, wie heise online berichtet. Die Analyse des Nutzerverhaltens kann auch für den Überwachenden diverse Fragen aufwerfen: Wieso ist der Kollege bei WhatsApp online, obwohl er eigentlich in einem Termin sein sollte? Wieso ist mein Gesprächspartner online, während ich vergeblich versuche ihn telefonisch zu erreichen? Laut heise werden in Italien sogar bei rund 40 Prozent aller Scheidungsprozesse aufgrund von Ehebruch, WhatsApp-Nachrichten als Beweis angeführt.

Wer es darauf anlegt, kann mit einem einzigen WhatsApp-Konto massenhaft Mobilfunknummern auf diese Weise überwachen. Aus technischer Sicht ließe sich dieses Manko ohne größeren Aufwand von Seiten der Entwickler beheben. Bleibt die Frage: Warum wird an einer Stelle, die so sehr die Privatsphäre beeinträchtigt, nicht nachgebessert?

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