Schlagwort: Gebühreneinzugszentrale

Kritik an “GEZ-Klausel” in Rundfunkänderungsstaatsvertrag

9. August 2011

Im neuen Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der im Dezember des vergangenen Jahres verabschiedet wurde, von den Landesparlamenten jedoch noch bis zum Ende dieses Jahres bestätigt werden muss, ist eine Klausel vorgesehen, wonach Eigentümer und vergleichbare dingliche Berechtigte der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) beim Auffinden zunächst nicht ermittelbarer Mieter durch Abgabe von Informationen Hilfe zu leisten haben. § 9 des Rundfunkänderungsstaatsvertrags sieht ein entsprechendes Auskunftsrecht der zuständigen Landesrundfunkanstalt vor. Im Einzelfall kann die Landesrundfunk- anstalt außerdem weitere Daten erheben, die über die vom Beitragsschuldner bei der Anmeldung selbst abzugebenden Informationen hinausgehen, sofern diese “erforderlich” sind.

Sowohl Vermieterverbände als auch Datenschützer kritisierten diese Neuregelung vehement. Haus- und Wohungseigentümer würden genötigt, Mieter zu bespitzeln, bemängelt der Verbandsdirektor von „Haus und Grund“ in Schleswig-Holstein. Seitens des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein wird angesichts der Formulierungen vermutet, dass weiterhin eine ‘Beitragsspitzelei’ geplant sei. Weiterhin reichten die Melderegisterdaten, auf die die GEZ ohnehin Zugriff habe, zur Ermittlung von Beitragszahlern aus, so dass es für den betreffenden Passus sachlich keine Rechtfertigung gebe. Es scheine eher so, als ob “die Schnüffelei durch die GEZ auf eine gesetzliche Grundlage gestellt werden soll”. (sa)