Schlagwort: Generalbundesanwalt

Ermittlungsverfahren gegen Blogger von Netzpolitik.org wegen Landesverrat gestoppt

31. Juli 2015

Einem Bericht der Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) zufolge, wird der Generalsbundesanwalt Harald Range die Ermittlungen gegen zwei Journalisten und Blogger von Netzpolitik.org vorerst ruhen lassen. Range teilte der FAZ mit, dass er “mit Blick auf das hohe Gut der Presse- und Meinungsfreiheit” von nach der Strafprozessordnung möglichen Exekutivemaßnahmen absehen werde. Es müsse zunächst ein externes Sachverständigengutachten eingeholt werden, um die Frage zu klären, ob es sich bei den Veröffentlichungen um die Bekanntgabe eines Staatsgeheimnisses handele. Dies hätte nur in einem förmlichen Ermittlungsverfahren eingeholt werden können. Bis zum Erhalt dieses Gutachtens sollen keine weiteren Schritte eingeleitet werden.

Am Donnerstagabend war bekannt geworden, dass ein Ermittlungsverfahren gegen die Blogger Markus Beckedahl und Andre Meister von Netzpolitik.org wegen des Verdachts auf Landesverrat eingeleitet worden war. Grund für die Einleitung dieses Ermittlungsverfahrens war das Bekanntwerden eines als geheim eingestuften Budjetplans für das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Netzpolitik.org vollständig veröffentlicht und in zwei unterschiedlichen Artikeln erläuert hat. Das vertrauliche Dokument beinhaltete insbesondere das Budjet, welches dem Verfassungsschutz für Massendatenerfassungen in sozialen Netzwerken zur Verfügung steht. Einem Bericht der Süddeutsche Zeitung zufolge, stellte Georg Maaßen, Chef des Verfassungsschutzes, nach der Veröffentlichung Strafanzeige beim Landeskriminalamt in Berlin. Dieses habe den Fall an die Bundesanwaltschaft übergeben.

Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt habe in den sozialen Medien zu einer Solidaritätswelle geführt. Viele Nutzer in den sozialen Netzwerken würden den Blog unterstützen, so die FAZ. Des weiteren schreibt die Zeitung, dass auch in der Politik heftige Kritik zu dem Vorgehen des Generalbundesanwalts geäußert worden sei. Der stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP, Wolfgang Kubicki, sehe beispielsweise in den Ermittlungen einen Angriff auf den Rechtsstaat. Gleichzeitig habe er aber auch seine Empörung darüber geäußert, dass gegen das massenhafte Ausspähen der NSA nicht vorgegangen werde.

ULD: Fassungslosigkeit wegen fehlender Ermittlungen gegen Geheimdienste

28. Mai 2014

Seitens des Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) wurde Fassungslosigkeit aufgrund der Pressemeldungen des Generalbundesanwalts geäußert, dass keine Ermittlungen wegen der massenhaften Verletzung des Datenschutzes durch die Geheimdienste der USA und Großbritanniens, National Security Agency (NSA) und Government Communications Headquarters (GCHQ) eingeleitet werden sollen. Begründet werde dies damit, dass kein belastbares Material über die Aktivitäten von NSA und GCHQ zu bekommen sei. Rechtshilfeersuchen an US-Behörden würden vermutlich unbeantwortet bleiben.

Angesichts der Umstände, dass inzwischen drei detailliert darstellende Bücher von Journalisten in deutscher Sprache verfügbar sind, die direkten Zugang zu den Snowden-Dokumenten haben, sowie massenhaft nicht dementierte Presseberichte über die andauernde weltweite Missachtung des Datenschutzes vorliegen ist es nach Ansicht des ULD-Leiters Weichert völlig unverständlich, weshalb kein Anfangsverdacht angenommen werden könne und man nicht einmal versuchen möchte, die namentlich bekannten Tatverdächtigen zu befragen.

„Die Arbeit von uns Datenschutzbehörden wird ad absurdum geführt, wenn von uns erwartet wird, dass wir tätig werden, wenn sich Nachbarn mit Videokameras beobachten, zugleich aber von der obersten deutschen Ermittlungsbehörde ein Anfangsverdacht verneint wird, wenn die digitale Privatsphäre und das Telekommunikationsgeheimnis von Millionen Menschen in Deutschland offensichtlich verletzt werden. Als Datenschutzexekutive müssen wir immer wieder feststellen, dass die Justiz oft unwillig ist, sich mit derartigen Rechtsbrüchen zu befassen. Dies gilt für Großunternehmen wie z. B. Facebook ebenso wie für staatliches Eindringen in die Privatsphäre, hier durch NSA und GCHQ. Der Umstand, dass Ermittlungen technisch äußerst kompliziert und rechtliches Neuland sind, sollte nicht Hindernis, sondern Ansporn zur Durchsetzung des Rechts sein. Der Europäische Gerichtshof hat in Sachen Google vor wenigen Tagen die richtige Richtung vorgegeben. Die Bundesanwaltschaft würde das Rechtsempfinden der Menschen und deren Rechtstreue massiv gefährden, wenn die Behauptung bestätigt würde, dass nur die `Kleinen gehängt´ würden … Schon die öffentlichen Aussagen der britischen und US-amerikanischen Tatverdächtigen selbst, die Spionage und Datenschutzverstöße nach deutschem Recht faktisch eingestehen, sollten für eine Einleitung von Ermittlungsverfahren genügen.“, so Weichert.