Schlagwort: Gesetzesänderung DSG NRW

Änderung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen

8. Juli 2011

Einstimmig ist ein Gesetzesentwurf zur Änderung des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen verabschiedet worden, der die Einräumung vollständiger Unabhängigkeit des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vorsieht. Jegliche Aufsicht in Form von Fach- und Rechtsaufsicht soll im Rahmen der Datenschutzaufsicht im nicht-öffentlichen Bereich wegfallen. Außerdem verselbständigt sich der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit von dem Ministerium für Inneres und Kommunales als neue Landesbehörde und gewinnt damit die volle Verantwortung für seine Beschäftigte.

In einer Pressemitteilung begrüßte der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Lepper die Schaffung der Unabhängigkeit seiner Behörde und äußerte zudem seine Freude über die Bewilligung zusätzlichen Personals seitens des Landtages, das er für verstärkte Kontrollen in den Betrieben und Behörden und zur Optimierung des Mediendatenschutzes einzusetzen gedenkt.
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