Schlagwort: Gesichtserkennung

Gesichtspflege mit Hilfe von Smartphones

9. Januar 2019

Mit Hilfe eines Kameraaufsatzes wird das Gesicht des Nutzers gescannt. Eine App analysiert daraufhin die Hautoberfläche und wertet ihren Zustand aus. Anhand der ausgewertet Daten hat die Neutrogena-App bereits Pflegeprodukte vorgeschlagen. Nun wurde das Angebot dahingehend ausgeweitet, dass basierend auf der Hautanalyse eine Gesichtsmaske hergestellt werden kann, die auf die individuellen Bedürfnisse der Haut zugeschnitten ist. Das unter dem Namen „MaskID“ vermarktete Produkt wertet biometrische Daten, wie Gesichtsform und Abstand zwischen Nase und Augen und den Zustand der Haut aus.

Das Kosmetikunternehmen Neutrogena überraschte auf der Technikmesse in Las Vegas mit einem ungewöhnlichen Produkt. Das Unternehmen bietet nun individuell angepasste Gesichtspflegemasken mittels Smartphone-Gesichtsanalyse für seine Kunden an.

Der Kameraaufsatz „Skin360“ ist bis jetzt nur für bestimmte iPhone-Modelle erhältlich und kostet etwa 60 US-Dollar. Er hat eine 30-fach-Vergrößerungslinse und sechs helle LEDs, die eine zuverlässige Hautanalyse gewährleisten sollen. Eine Markteinführung in Europa ist geplant.

HambBfDI sieht keine Rechtsgrundlage für den Einsatz von biometrischer Gesichtserkennung

5. September 2018

In einem Prüfbericht beanstandet der Hamburger Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Johannes Caspar (HmbBfDI) die Erstellung von biometrischen „Gesichtsabdrücken“ durch die Polizei Hamburg.

Anlass für den Einsatz der Gesichtserkennung-Software waren die Proteste im Zusammenhang mit dem G-20 Gipfel in Hamburg. Die Hamburger Polizei hat insgesamt 100 Terabyte Bild- und Videomaterial zu Strafverfolgungszwecken erhoben. Das Bild- und Videomaterial besteht aus Aufnahmen in S-Bahnhöfen, der medialen Berichterstattung, den eigenen Aufnahmen der Polizei und privaten Aufnahmen, die BürgerInnen der Polizei zur Verfügung gestellt haben. Zur Auswertung der riesigen Datenmenge setzt die Polizei die eigens dafür angeschaffte Software „Videmo 360“ ein. Das Programm verarbeitet alle Gesichter, die in den Aufnahmen vorkommen und erstellt sog. Gesichtstemplates. Hierbei handelt es sich um mathematisch abgleichbare Modelle, die einen Gesichtsvergleich ermöglichen. Dadurch erhofft sich die Polizei Straftaten, die während des viertägigen Gipfels begangen wurden, aufzuklären.

In dem Vorgehen der Polizei sieht der HmbBfDI das Gleichgewicht zwischen staatlichen Eingriffsbefugnissen zur Strafverfolgung und dem Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung in Gefahr. Die massenweise Auswertung von biometrischen Daten eröffnet eine neue Dimension für staatliche Überwachung und Kontrolle. Durch die quasi uferlose Datenauswertung sind nicht nur verdächtige Personen, sondern auch Unbeteiligte betroffen. Insbesondere weist der HambBfDI auf die Möglichkeit hin, Profile von Personen zu erstellen, die weitere Nutzungs- und Verknüpfungsmöglichkeiten der Daten eröffnen.

Nach intensiver rechtlicher Prüfung gelangt der HmbBfDI zu dem „Ergebnis, dass die Erzeugung von mathematischen Gesichtsmodellen einer unbegrenzten Anzahl von in der Masse verdachtslos erfassten Bürgerinnen und Bürgern im Stadtgebiet über den Zeitraum von zumindest mehreren Tagen und deren Speicherung für eine unbestimmte Zeit einer besonderen gesetzlichen Befugnis bedarf, die den Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht rechtfertigt.“

Durch die Erstellung einer „Gesichts-ID“ und ihren Abgleich zur Verfolgung von Straftaten im Zusammenhang mit dem viertägigen G 20-Gipfel wird massiv in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen, da die Maßnahme auf keiner Rechtsgrundlage beruht. Eine derart umfangreiche Verarbeitung biometrischer Daten kann insbesondere nicht auf eine Generalklausel gestützt werden. Der HmbBfDI geht davon aus, „dass die Beanstandung dazu führt, dass der Einsatz dieses Verfahrens gestoppt wird und eine Löschung der ohne Rechtsgrundlage erhobenen biometrischen Daten erfolgt.”

Ein Supermarkt ohne Kasse: Amazon Go

7. Februar 2018

Amazon eröffnete am 22. Januar den ersten “Amazon-Go” in Seattle. Dabei handelt es sich um einen Supermarkt, in dem es keine Kassen mehr gibt.

Der Amazon Kunde benötigt dazu nur ein Smartphone, worauf er die erforderliche App installiert. Diese App identifiziert – mit zahlreichen Kameras und Sensoren – den Kunden. Beim Betreten und Verlassen des Geschäfts checken die Kunden mit Hilfe eines Barcodes auf dem Smartphone ein und aus. Dies ist vergleichbar mit dem Check-in am Flughafen. Das System merkt sich automatisch, die Artikel, für die sich der Kunde im Geschäft entschieden hat. Wenn dieser das Geschäft wieder verlässt, werden die Artikel automatisch bezahlt und kurze Zeit später erscheint die Rechnung in der App.

Das  Bezahlmodell funktioniert mittels Videoüberwachung mit 3D-Objekterkennung und Zuordnung der Produkte anhand der Amazon Go App. Ein anonymer Einkauf  ist somit ausgeschlossen. Es werden Bewegungsdaten und allgemeine Informationen zum Einkauf verarbeitet. Laut Aussagen von Amazon wird auf die Gesichtserkennung verzichtet. Das System erkenne allein 3D-Objekte und den Menschen ohne exakte Gesichtsstrukturen.

Bedenklich ist, was genau mit den Informationen passiert, die Amazon durch die verknüpften Apps und Sensoren sammelt. Denn jeder Griff, ob zur Wasserflasche oder zum Käse, wird von einem virtuellen Einkaufswagen in der App registriert. 

Amazons Sensoren-Supermarkt Go würde in Deutschland erhebliche Datenschutz-Bedenken auslösen, davon ist zumindest der Landesbeauftragtefür Datenschutz in Nordhrein-Westfalen überzeugt.

 

 

 

Großteil der Verbraucher ist gegen Gesichtserkennung im Supermarkt

6. Oktober 2017

Laut einer repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentrale NRW will der Großteil der Verbraucher nicht, dass das Gesicht für Werbezwecke im Supermarkt gescannt wird. Die Befragten ziehen daraus die Konsequenz, dass sie in den Supermärkten, die diese Technik einsetzen, nicht mehr einkaufen gehen.

Im Laufe dieses Jahres wurde bekannt, dass unter anderem die Deutsche Post und die Supermarktkette Real die Aufzeichnungen von Kameras im Geschäft nicht mehr nur zur Aufklärung von Straftaten benutzen, sondern auch, um durch Hilfe von Gesichtsanalysen, personalisierte Werbung über die Bildschirme im Kassenbereich zu senden.

76% der Befragten lehnen ein solches Vorgehen von Geschäften ab. Die Befragten fühlen sich unsicher und fürchten einen Kontrollverlust ihrer privaten Daten.

71% der Befragten lehnen ebenso eine Auswertung der Daten für zielgruppenorientierte Rabatte ab. 83% sehen die Analyse des Gesichtsausdrucks zur Verbesserung von Werbespots kritisch. Die stärkste Ablehnung herrscht in der Gruppe der über 60-jährigen.

Die Ablehnung von Gesichtserkennung ist auch in sozialen Netzwerken nicht beliebt. Weniger skeptisch sind die Befragten wenn Privatpersonen Gesichtserkennungstechnologien, zum Beispiel durch Überwachungskameras an der Haustür zu Privathaushalten, nutzen (56%).

Das aktuell in der Kritik stehende Pilotprojekt am Bahnhof Südkreuz in Berlin, war nicht Gegenstand der Befragung (wir berichteten).

One more thing – Apple präsentiert Face ID

13. September 2017

Auf der diesjährigen Keynote hatte Apple-Chef Tim Cook neben dem iPhone 8 noch ein weiteres Highlight zu präsentieren: Als „one more thing“ wurde das Jubiläumsmodell iPhone X vorgestellt.
Beim iPhone X fällt direkt auf den ersten Blick auf, dass das Display nahezu die komplette Vorderseite bedeckt. Platz für den typischen Apple Home-Button, in dem bei den Vorgängermodellen unter anderem der Fingerabdrucksensor für die Touch-ID integriert war, bleibt da nicht mehr. Anders als bei Modellen der Konkurrenz verschiebt Apple diesen Sensor jedoch nicht auf die Rückseite des iPhones, sondern ersetzt ihn durch eine komplett neue Technologie. Das iPhone X wird nicht mehr mit einem Fingerabdruck, sondern mittels Gesichtserkennung (Touch ID) entsperrt. In Zukunft legt der Nutzer zum Entsperren also nicht mehr seinen Finger auf den Home-Button, sondern er schaut sein iPhone X einfach an. Neben der Entsperrung soll die Face ID unter anderem auch für andere Dienste wie etwa Apple Pay benutzt werden.

Um die Gesichtserkennung zu ermöglichen, hat Apple in der oberen Leiste des iPhone X verschiedene Hardwarekomponenten verbaut. Das von Apple TrueDepth genannte System zur Gesichtserkennung besteht aus einer Frontkamera, einem Projektor, einer Infrarotkamera, Licht zum Beleuchten des Gesichts, einem Näherungssensor und einem Umgebungslichtsensor. Über den Projektor werden etwa 30000 unsichtbare Punkte auf das Gesicht des Nutzers projiziert und anschließend mithilfe der Kamera und den verschiedenen Sensoren ausgelesen. Dank des Infrarotsensors soll dies auch im Dunklen funktionieren. Aus diesen Informationen errechnet der im iPhone X verbaute A11 Bionic genannte Prozessor dann ein mathematisches Modell des Gesichts und speichert dieses. Zum Entsperren, oder für die Nutzung der anderen Funktionen der Face ID, wird das neu errechnete Gesichtsmodell mit dem gespeicherten Modell abgeglichen. Erst bei einer entsprechenden Übereinstimmung soll die Funktion aktiviert bzw. freigegeben werden. Nach Angaben von Apple soll der Prozessor sogar in gewisser Weise lernfähig sein und erkennen, ob der Nutzer eine Mütze trägt oder sich einen Bart hat wachsen lassen.

Um die Sicherheit der bei der Nutzung von Face ID erfassten Daten zu gewährleisten, setzt Apple, wie schon bei den Fingerabdrucksensoren, auf Secure Enclave als Sicherheitsarchitektur. Hierbei handelt es sich um einen speziell geschützten Bereich im A11, in dem die biometrischen Gesichtsdaten gespeichert werden. Darüber hinaus speichert Apple für die Face ID kein Foto, sondern nur ein mathematisches Modell des Gesichts. Nach Angaben von Apple soll es selbst beim Knacken der Sicherheitsmechanismen von Secure Enclave nicht möglich sein, dieses mathematische Modell in ein Gesicht zurück zu überführen. Zum Schutz der Privatsphäre des Nutzers werden die biometrischen Daten auch nicht in die Apple-Cloud übertragen. Sie landen also nicht auf den Servern von Apple, sondern verbleiben lokal auf dem jeweiligen Gerät gespeichert. Damit die Gesichtserkennung nicht unbeabsichtigt oder unbemerkt durch Dritte ausgelöst werden kann, erfordert das System vom Nutzer die volle Aufmerksamkeit. Die Gesichtserkennung soll sich nur dann fehlerfrei durchführen lassen, wenn der Nutzer mit offenen Augen auf das iPhone X guckt.

Inwiefern Face ID die Sicherheitsstandards einhält, die Apple verspricht, wird sich ab dem Verkaufsstart im November zeigen. Es ist davon auszugehen, dass sich ab diesem Zeitpunkt Biometrie-Experten und Hacker dem iPhone X annehmen und versuchen werden, die Gesichtserkennung zu überlisten oder sie zu umgehen. Aktuell laufen unter Experten schon die ersten dahingehenden Wetten, ob Face ID auf dem 34. Chaos Communication Congress im Dezember oder schon früher gehackt werden wird.

Kategorien: Allgemein
Schlagwörter: , , ,

Automatische Gesichtserkennung durch Kameras – Modellversuch in Berlin

3. August 2017

In Berlin ist diese Woche ein Pilotprojekt zur Gesichtserkennung gestartet. Am Bahnhof Südkreuz wird mit mehreren Kameras ein optisches Überwachungssystem getestet. Die Testphase ist für ein halbes Jahr angelegt.

Mit knapp 300 Teilnehmern, die häufig die speziellen Videokameras passieren, soll getestet werden, ob ihre Gesichter automatisch von den Kameras identifiziert werden. Dafür wurde eine Datenbank mit biometrischen Fotos der Teilnehmer angelegt. Um den Test datenschutzrechtlich abzusichern ist der Testbereich durch Schriftzüge und Hinweisschilder markiert, so dass Passanten, die nicht erfasst werden wollen, den Bereich umgehen können. Ob dies tatsächlich den datenschutzrechtlich Anforderungen entspricht, ist stark umstritten. Das Bundesverfassungsgericht hatte am 23.02.2007 zu dieser Thematik folgendes festgestellt:

“Von einer einen Eingriff ausschließenden Einwilligung in die Informationserhebung kann selbst dann nicht generell ausgegangen werden, wenn die Betroffenen aufgrund einer entsprechenden Beschilderung wissen, dass sie im räumlichen Bereich der Begegnungsstätte gefilmt werden. Das Unterlassen eines ausdrücklichen Protests kann nicht stets mit einer Einverständniserklärung gleichgesetzt werden.”

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk kritisiert das Projekt genauso wie der Deutsche Anwaltverein (DAV) .”Es gibt keine grundgesetzliche Basis dafür, diese Methode flächendeckend einzuführen”, sagte der Präsident des DAV, Ulrich Schellenberg. Eine Software, die Gesichter in der Öffentlichkeit automatisch erkennt, verletze die Persönlichkeitsrechte der Bürger. Eine wasserdichte Norm, die diesen Angriff auf die informationelle Selbstbestimmung rechtfertige, gäbe es nicht.

Nach Ansicht von Innenminister Thomas de Maizière kann durch das optisches Überwachungssystem das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung gestärkt werden. Der technische Fortschritt dürfe bei den Sicherheitsbehörden nicht haltmachen. Die Polizei brauche nicht nur Personal und Befugnisse, sondern auch gute Ausrüstung und intelligente Technik.

 

Datenschutz-Aktivisten stellen Strafanzeige gegen Real und Post wegen Gesichtserkennung

13. Juni 2017

In den letzten Wochen wurde bekannt, dass sowohl die Supermarktkette Real als auch die Deutschen Post die Aufzeichnungen der Kameras in ihren Ladenlokalen bzw. Filialen nicht mehr nur dazu genutzt werden, um Straftaten wie Ladendiebstahl aufzuklären oder zu vermeiden, sondern vermehrt auch, um Gesichtsanalysen durchzuführen und diese letztlich für personalisierte Werbung einzusetzen, wir berichteten. Die Kameras erfassen dabei Blickkontakte mit dem Bildschirm sowie Geschlecht und ungefähres Alter des Kunden, so dass Rückschlüsse auf das Kundenverhalten gezogen werden können.

Die Aktivisten vom Verein Digitalcourage halten dieses Vorgehen für datenschutzrechtlich unzulässig und haben daher Strafanzeige gegen die beiden Unternehmen gestellt. Ihre Argumentation gründet sich vor allem auf § 6b Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Die von den beiden Unternehmen durchgeführte Videoüberwachung diene nicht mehr dem eigentlichen Zweck sondern werde zu Werbezwecken zweckentfremdet. Außerdem werde mit dem Text “Dieser Markt wird videoüberwacht” nicht ausreichend auf die Ausmaße der Beobachtung durch die Kameras hingewiesen.

Auch wenn die Erfolgsaussichten dieses Strafverfahrens eher gering scheinen, so wird mit dieser Aktion doch deutlich, wie befremdlich für Einige das ist, was andere als personalisierte Werbung für eine großartige Errungenschaft halten.

Deutsche Post testet gezielte Werbung

12. Juni 2017

Die Deutsche Post testet zurzeit personalisierte Werbung.

Mit Hilfe einer Gesichtserkennungssoftware sollen die Anzeigen auf den Infodisplays in Partnerfilialen der Deutschen Post auf den Betrachter angepasst werden. Der Test läuft bereits seit Ende 2016. Über den Testlauf wird derzeit wieder gesprochen, weil die Supermarktkette Real ebenfalls zu Werbezwecken Kunden an der Kasse scannt (wir berichteten).

In 40 Partnerfilialen in Berlin und Köln läuft der Testbetrieb der Deutschen Post bereits, in Hamburg und München sollen Tests folgen. Das System erkennt durch Aufnahmen des Gesichts in kürzester Zeit, das Geschlecht und das Alter der Kunden und wie lange der Kunde auf den Bildschirm schaut. Daraus erhofft sich die Deutsche Post Rückschlüsse, um dann gezielter Werbung schalten zu können, sodass sich die Zufriedenheit der Kunden erhöht und die Deutsche Post von gezielterer Werbung profitieren kann.

Laut den Betreibern der benutzten Software sollen lediglich anonyme Metadaten der Betroffenen gespeichert werden. Die Technologie sei überhaupt nicht fähig Bilder oder Bewegtbilder zu speichern. Aus diesem Grund werden die Kunden der Partnerfilialen auch nicht explizit über die Gesichtserkennung informiert. Die Software kommt nach Aussage des Unternehmens ausschließlich an Orten zum Einsatz, die sowieso bereits als videoüberwacht gekennzeichnet sind.

Eine Gesichtserkennung durch Kameras zum Zwecke personalisierter Werbung wird grundsätzlich kritisch gesehen, wie die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit in Nordrhein-Westfalen, Helga Block, über ihren Pressesprecher erklären lässt. Ebenso wird die Thematik von der Verbraucherzentrale NRW gesehen. Die Grünen sind diesbezüglich schon aktiv geworden und haben in dem neuen NRW-Landtag eine kleine Anfrage zu dem Thema gestellt, deren Antwort innerhalb der nächsten vier Wochen erwartet wird.

Real führt Gesichtsanalyse seiner Kunden durch

31. Mai 2017

Die Supermarktkette Real hat in 40 ihrer 285 Supermärkte Kameras installiert, um die Gesichter seiner Kunden zu analysieren.
Bei dem Testdurchlauf werden Werbebildschirme im Kassenbereich aufgehängt, in denen eine Videokamera installiert ist. Diese erfasst alle Blickkontakte mit dem Bildschirm sowie das Geschlecht und das ungefähre Alter des Kunden und soll dabei helfen, das Kundenverhalten genauer zu analysieren, um Werbung weiter zu personalisieren.

Real selbst wertet die Daten nicht aus, sondern überlässt dies dem Betreiber Echion, der sowohl die Bildschirme stellt, als auch für die platzierte Werbung verantwortlich ist.

Einen ausdrücklichen Hinweis auf die Videoanalyse finden Kunden in den betroffenen Supermärkten nicht. Ein Real-Sprecher weist jedoch darauf hin, dass sich in allen Filialen Schilder befänden, die darauf hinweisen, dass die Supermärkte videoüberwacht werden. Darüber hinaus versichert er, dass die Personenerkennung anonym erfolge und die Bilder höchstens für 150 Millisekunden gespeichert würden.
Datenschützer sind über dieses Vorgehen und insbesondere über die Aussage, die vorhandenen Hinweisschilder seien ausreichend, beunruhigt. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar äußert sich gegenüber der „Lebensmittelzeitung“ dahingehend, dass in dem Moment, in dem Bilder von Personen durch Kameras erhoben würden, nicht mehr von Anonymität die Rede sein könne.

Trotzdem beobachten auch andere Händler die Technik und sind an ähnlichen Einsätzen interessiert, wie der Spiegel beispielsweise auf Anfrage bei dem Technikhändler MediaMarkt/Saturn erfahren hat.

NSA durchsucht das Netz nach Gesichtern

4. Juni 2014

Nach einem Bericht der „New York Times“ werden durch die NSA täglich mehrere Millionen Bilder abgefangen. Rund 55.000 davon seien verwertbar. Mit Hilfe der abgefangenen Fotos erhoffe sich der Geheimdienst, “das Auffinden von Zielpersonen rund um die Welt zu revolutionieren”.

Die NSA scannt Mails, Textnachrichten, soziale Netze wie Facebook sowie Videokonferenzen und andere Kommunikationswege auch nach Fotos, um diese durch ihre Gesichtserkennungs-Software “Tundra Freeze” zu schicken, so der Bericht. Für den Geheimdienst sei dies ein enormes bislang unerschlossenes Potenzial.

Die NSA hat die Gesichtserkennungs-Software seit rund vier Jahren im Einsatz. Aus ihrer Sich sei in dieser Zeit das Vertrauen in die Technik stark gewachsen. Die NSA werde daher in Zukunft nicht mehr nur die schriftliche und mündliche Kommunikation überwachen, sondern auch die Erkennung von Gesichtern, Fingerabdrücken und anderen Merkmalen zur Erkennung von Terroristen oder anderen Zielen der NSA nutzen.

Unklar ist, wie viele Menschen bereits in der Foto-Datenbank der NSA erfasst sind. Während die Gesetzeslage in den USA die NSA zwingt, sich die Speicherung von Fotos amerikanischer Staatsbürger durch ein Gericht genehmigen zu lassen, ist die Speicherung von Fotos von Bürgern anderer Länder laut US-Recht erlaubt.