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Sicherheitslücke im Browser von Android-Handys entdeckt

18. September 2014

Jeder der den standardmäßigen Internetbrowser des Android-Handys verwendet, kann ein potentielles Opfer von Datendiebstahl werden. Betroffen sind alle Smartphones, die den standardmäßigen Internetbrowser des Android-Handys verwenden und nicht mit der aktuellen KitKat-Version ausgestattet sind. Dies veröffentlichte ein pakistanischer Sicherheitsexperte in seinem Blog.

Durch einen Softwarefehler können Passwörter, Benutzernamen, Cookies und alles was mit der Tastatur eingegeben wird, ausgelesen werden. Möglich wird das durch eine Lücke in der Same Origin Policy (SOP). Diese Technik soll eigentlich verhindern, dass über externe Codes eben solche Informationen ausgelesen werden können. Ein externer Code kann zum Beispiel eingebettete Werbung auf einer Webseite sein.

Etwa drei Viertel der Andoried-Nutzer surfen laut Google noch mit dem Browser einer nicht ganz neuen Version, die diese Sicherheitslücke aufweist, durch das Netz.  Wer nicht weiß, welche Android-Version er auf dem Handy hat, kann dies mit einer Internetseite überprüfen. Durch einen Tipp auf den Test-Knopf erfährt man, ob das eigene Smartphone von der Sicherheitslücke betroffen ist. Erscheint ein Pop-Up-Fenster, besteht die Gefahr des Datenklaus.

Auf Anfrage von FAZ teilte Google inzwischen mit, dass für ältere Android-Versionen Patches veröffentlicht wurden, also Updates, die nur die spezielle Sicherheitslücke schließen sollen. Diese wurden an die Hersteller der Geräte übermittelt.

Außerdem kann man sich schützen, indem man einen anderen Browser (wie z. B.  Mozilla Firefox und Google Chrome) herunter lädt, so dass das Handy nicht mehr auf den Standard-Android-Browser zugreifen muss.

 

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„Recht auf Vergessen“ – Die Kehrseite

5. August 2014

Im Mai dieses Jahres hatte der Europäische Gerichtshof ein weitreichendes Urteil gegen Google ausgesprochen. Das „Recht auf Vergessen“ war geboren. Unter gewissen Umständen, haben natürliche sowie juristische Personen einen Anspruch darauf, aus einem Suchergebnis bei einer Internet-Suchmaschine, wie beispielsweise Google, gelöscht zu werden. Genauer: Der Suchmaschinenbetreiber muss den entsprechenden Link zum monierten Suchergebnis auf Antrag des Betroffenen entfernen. Unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils wandten sich Tausende an den Internetgiganten mit einem Löschungsantrag. Etwa jeder zweite Antrag wird derzeit bewilligt und ausgeführt, wie die Süddeutsche kürzlich mitteilte. „Das Internet vergisst nichts“, wie es lange Zeit spöttisch hieß – jetzt muss es.

Was für den Einzelnen nach mehr Schutz der Persönlichkeitsrechte und mehr Möglichkeiten zur freien Selbstbestimmung im Internet klingt, hat auch eine Kehrseite. Rechtsexperten wie der Verfassungsrichter Johannes Masing sehen in dem weitreichenden Urteil eine Gefährdung für die Meinungsfreiheit. Grundsätzlich gehe das Urteil des EuGH in die Richtige Richtung, wird Masing bei heise online zitiert. Jedoch habe keine ausreichende Abwägung des Persönlichkeitsrechts mit dem Recht auf Kommunikations- und Meinungsfreiheit stattgefunden, sagt der Verfassungsrichter. Journalisten und Pressehäuser beklagen, dass Links zu kritischen Artikeln gelöscht werden, deren Veröffentlichungen aber nicht falsch seinen. Unklar ist indes auch, nach welchen Kriterien Der Suchmaschinenbetreiber Löschungsanträge ablehnt.

„Hidden from Google“: Web-Verzeichnis dokumentiert von Google gelöschte Links

23. Juli 2014

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sind Google und andere Suchmaschinenbetreiber unter bestimmten Umständen verpflichtet, personenbezogene Daten aus ihrer Trefferliste löschen, wenn die dort enthaltenen Informationen das Recht auf Privatsphäre und die Vorschriften zum Datenschutz verletzten. Google reagierte und stellte Nutzern, die Inhalte entfernen lassen möchten, ein Online-Formulars zur Verfügung, mit dem Nutzer die Entfernung der entsprechenden Links veranlassen können.

Der US-amerikanische Entwickler Afaq Tariq hat Medienberichten zufolge nun seinerseits reagiert und die Webseite “Hidden from Google” ins Leben gerufen. Dort werden alle Links aufführt, die von Google im Zuge der Umsetzung des Rechts auf Vergessen entfernt worden sind.  Zurzeit erscheinen 11 Links auf dessen Webseite, zwei davon verweisen auf deutsche Webseiten. Damit will der Entwickler nach eigenen Angaben die „Zensur im Internet“ dokumentieren. Ob das umstrittene Urteil des EuGH die Freiheit der Internet-Nutzer bestärkt oder einschränkt, müsse jeder für sich entscheiden, so Afaq Tariq.

Google: Technische Umsetzung des “Rechts auf Vergessen”

3. Juni 2014

Der Suchmaschinenbetreiber Google hat nun auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das Nutzern das Recht eingeräumt, von Suchmaschinen unter gewissen Voraussetzungen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, die ihren Namen enthalten, reagiert. Nutzer, die Inhalte entfernen lassen möchten, können dies nun mittels Online-Formulars beantragen. Die Antragsteller müssen die Forderung zu jedem Link begründen und die Kopie eines Ausweises hochladen, um einen Missbrauch der Funktion zu vermeiden. Google kündigte an, jede Anfrage individuell zu prüfen (insb. auch, ob die Ergebnisse veraltete Informationen über den betroffenen Nutzer enthalten) und zwischen den Datenschutzrechten des Einzelnen und dem Recht der Öffentlichkeit auf Auskunft und Informationsweitergabe abzuwägen. Zudem kündigte das Unternehmen an, in den nächsten Monaten eng mit Datenschutzbehörden und anderen Stellen zusammenzuarbeiten und die unternehmensseitigen Mechanismen zu verbessern.

 

 

Bundesregierung: Schlichtungsstelle für “Recht auf Vergessen”

30. Mai 2014

Die Bundesregierung plant Medienberichten zufolge die Einrichtung einer Schlichtungsstelle, um Betroffenen bei Löschanträgen gegenüber dem Suchmaschinenbetreiber Google zu helfen. Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) wolle die Regierung zügig Regeln aufstellen, wann Betreiber von Suchmaschinen Verweise auf Seiten im Internet verpflichtend löschen müssen.  Die Entscheidung über eine Löschung dürfe nicht allein den Konzernen überlassen werden, weshalb “ein verpflichtendes Streitschlichtungsverfahren und eine Mediationsstelle” notwendig seien, so der parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium Schröder. Erforderlich seien klare Regeln für den Umgang mit den Anträgen der Nutzer. Mit Google sollen bereits Gespräche über die Ausgestaltung des Verfahrens geführt werden. An der Schlichtungsstelle sollen auch die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer beteiligt werden. Man plane, am 5. Juni über ein gemeinsames Vorgehen zu beraten.

Google: Aktualisierte Datenschutzrichtlinien zwingen zur Anpassung der Datenschutzerklärung auf Unternehmenswebsites

15. April 2014

Das Unternehmen Google hat am 31.03. seine Datenschutzrichtlinien aktualisiert und in diesem Zuge die Links zu den datenschutzrechtlichen Informationen zu dem Analysetool Google Analytics und zu den datenschutzrechtlichen Informationen zu dem +1 Button verändert.

Jedem Unternehmen, das auf seiner Unternehmenswebsite Google Analytics einsetzt oder den +1 Button eingebunden hat, wird daher geraten, die in der Datenschutzerklärung bisher genannten Links zu prüfen und ggf. ebenfalls zu aktualisieren, damit der User hinreichende Informationen über den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten erhält. Die Links zu den allgemeinen datenschutzrechtlichen Hinweisen von Google sowie zu dem Browser-Add-on  zur Deaktivierung von Google Analytics sind nicht geändert worden, so dass diesbezüglich keine Maßnahmen erforderlich werden.

Google: Regierungsanfragen nach Nutzerdaten deutlich angestiegen

3. April 2014

Das Unternehmen Google hat seinen neu aufgelegten Transparenzbericht veröffentlicht, in dem die Anzahl der Ersuchen zur Herausgabe von  Nutzerdaten von hoheitlichen Stellen, die innerhalb von sechs Monaten aus jedem Land an Google adressiert wurden, aufgeführt und analysiert werden. Die Dienste von Google würden jährlich stärker genutzt, deswegen sei auch die Anzahl der Auskunftsersuchen angestiegen. Seit 2009 habe sich die Zahl der Regierungsanfragen nach Nutzerdaten um 120 Prozent erhöht. Der Prozentsatz der Auskunftsersuchen, bei denen Daten übermittelt wurden, ist nach dem Bericht hingegen rückläufig. Ende 2010 habe er bei 76 Prozent gelegen, im zweiten Halbjahr 2013 bei  64 Prozent. Deutschland belege im internationalen Vergleich mit insgesamt 2660 Anfragen zu 3255 Nutzerkonten einen der Spitzenplätze in der Statistik – lediglich von Frankreich und den USA übertrumpft.

Google betont, dass es dem Unternehmen bei dem Nachkommen von behördlichen Ersuchen ein besonderes Anliegen sei, den Datenschutz und die Sicherheit der Daten, die kundenseitig gespeichert werden, zu respektieren. Jedes Ersuchen werde auf die Einhaltung von den gesetzlichen Anforderungen und den Richtlinien von Google überprüft. Zudem müsse das Ersuchen im Allgemeinen schriftlich erfolgen, von einem bevollmächtigten Beamten der Behörde, die das Ersuchen stellt, unterzeichnet und gemäß einem geltendem Gesetz ausgestellt sein. Komme Google dazu, dass das Ersuchen zu weit gefasst ist, versuche man es, dies einzugrenzen. Nutzer würden gegebenenfalls über Rechtsersuchen informiert, sofern dies nicht per Gesetz oder gerichtlicher Verfügung untersagt ist.

E-Mail-Anbieter behalten sich Mitlesen von Nachrichten vor

2. April 2014

Medienberichten zufolge hat Microsoft E-Mails auf Hotmail-Servern durchleuchtet, ohne dass dafür ein Gerichtsbeschluss vorlag. Ein Konzernmitarbeiter hatte Informationen über das Betriebssystem Windows 8 an einen Blogger weitergegeben. Dadurch, dass Microsoft eigenmächtig E-Mails des Mitarbeiters bei Hotmail gescannt hat, konnte dieser überführt werden. Es entsteht aber ein fader Beigeschmack, ob der Zweck die Mittel heiligt.

Microsoft argumentiert mit seinen Nutzungsbedingungen, die vorsehen, dass E-Mails von Hotmail ohne richterlichen Beschluss durchsucht werden können. Damit sei Microsoft aber nicht alleine, wie Heise Online schreibt. Auch Apple, Google und Yahoo behalten sich einen solchen Eingriff in ihren Nutzungsbedingungen vor, zum Beispiel um technische Probleme zu bearbeiten aber auch um mögliche Sicherheitsrisiken zu erkennen, also präventiv. Auch die Weitergabe der Inhalte an Dritte behalten sich einige Anbieter in ihren Nutzungsbedingungen vor.

Ein zweiter fader Beigeschmack dieses Vorgehens entsteht, wenn man bedenkt, dass Microsoft im NSA-Skandal mehr Transparenz bei der Internetüberwachung gefordert hat und darüber hinaus den Konkurrenten Google wegen E-Mail-Scannens zu Werbezwecken kritisiert hat.

Wie Heise Online schreibt, will Microsoft in Zukunft einen Transparenzbericht zu solchen Verfahren vorlegen.

 

CNIL: Geldstrafe gegen Google wegen fortdauernder Datenschutzverstöße

13. Januar 2014

Die französische Aufsichtsbehörde Commission Nationale de l’Informatique et des Libertés  (CNIL) hat nach einem Bericht von heise.de  Google eine Strafzahlung in Höhe von 150.000 Euro auferlegt und das Unternehmen verpflichtet,  binnen acht Tagen eine Stellungnahme zu der CNIL-Entscheidung auf seiner französischen Suchmaschine Google.fr zu veröffentlichen. Grund dafür sei die nicht rechtskonforme Datenschutzerklärung des Unternehmens zum Umgang mit Nutzer-Informationen, die trotz mehrfacher Aufforderung nicht geändert worden sei.

Frankreich ist nicht das erste europäische Land, dass den bei Google praktizierten Umgang mit personenbezogenen Daten und die im März 2012 eingeführten Regeln des Unternehmens beanstandet. Vor kurzem hat deshalb auch die spanische Datenschutzbehörde AEPD gegen Google eine Geldstrafe von 900.000 Euro verhängt, so heise. In Deutschland habe Hamburgs Datenschutzbeauftrager Johannes Caspar im Juli 2013 ein Verwaltungsverfahren gegen den Konzern eingeleitet. Hauptkritikpunkt der Datenschützer sei, dass Google die aus verschiedenen Diensten wie Google+, Picasa, Drive, Docs und Maps gesammelten Daten zu einem Profil zusammenführt, auf unbestimmte Zeit speichert und und für eigene Zwecke verwende. Dabei werde es den Nutzern erschwert oder gar unmöglich gemacht, gespeicherte Daten zu korrigieren oder zu löschen.

 

Google bringt eigene Geldkarte auf den Markt

27. November 2013

Wie die Frankfurter Rundschau schreibt, wird Google eine eigene Geldkarte auf den Markt bringen, mit der in Millionen Geschäften bargeldlos bezahlt werden kann.

Über ein entsprechendes Handyprogramm kann der Nutzer bezahlen und Überweisungen tätigen. Zudem soll die elektronische Geldbörse gebührenfrei sein.

 

Wie ZDNet mitteilt, wird die Karte zunächst nur in den USA angeboten. Über die Karte kann der Nutzer bequem sein Google Wallet Guthaben verwalten und auch Bargeld am Automaten und Bankschalter abheben. Beim Abheben von Bargeld werden jedoch die von den Kreditinstituten üblichen Gebühren in Rechnung gestellt.

 

Wallet ist wichtiger Bestandteil für kostenpflichtige Dienste des Internetgiganten, wie zum Beispiel Angebote von Youtube, Gmail und dem Google App-Store. Möglich, dass durch eine verbreitete Nutzung einer Google-eigenen Zahlungsmöglichkeit, auch der Nutzen und damit der Umsatz diverser anderer Angebote des Konzerns steigen wird. Zudem können dritte Dienstleister an das Zahlungssystem angebunden werden.

 

Kritisch sieht unter anderem suedostschweiz.ch, dass der Konzern durch das Zahlsystem noch mehr Nutzerdaten erhält, sammeln und miteinander zu Verhaltensmustern verbinden kann. Informationen über das Konsumverhalten sind besonders wertvolle Daten. Zum Beispiel  könnten sie an Werbetreibende verkauft werden. Maßgeschneiderte Werbung einerseits, Freigabe umfangreicher persönlicher Daten andererseits werden die Folgen sein.

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