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Überblick zur umstrittenen Palantir-Software

29. Juni 2022

Seit einiger Zeit ist immer wieder die Rede von dem US-Konzern Palantir. Spätestens seitdem das Bayerische Landeskriminalamt (BLKA) im März entschieden hatte, zukünftig eine Analyse-Software des Konzerns zu nutzen, ist der Name wieder vermehrt zu hören gewesen. Dies liegt u.a. daran, dass der Konzern nicht ganz unumstritten ist. Alle wichtigen Informationen rund um den Palantir-Konzern und die fragliche Software präsentieren wir Ihnen hier im Überblick: 

Um was für eine Software handelt es sich und wozu wird sie eingesetzt? 

Das Analyse-Tool von Palantir beruht auf der Software Gotham. Damit sollen neben polizeilichen, auch andere behördliche Datenbanken abgefragt werden können, z. B. das Waffenregister, Einwohnermeldedaten oder das Ausländerzentralregister. Informationen aus verschiedenen Datenbanken sollen so schneller und effizienter miteinander verknüpft werden. 

Wie weit ist die Software verbreitet? 

In Hessen („Hessendata“) und Nordrhein-Westfalen („DAR“) ist die Palantir-Software bereits im Einsatz. In Bayern soll sie unter dem Begriff „VeRA“ (Verfahrensübergreifende Recherche und Analyse) starten. Da Bayern einen sogenannten „Rahmenvertrag“ abgeschlossen hat, können weitere Polizeien von Bund und Ländern ohne zusätzliche Vergabeverfahren in den Vertrag miteinsteigen. 

Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg haben bereits Interesse bekundet. Auch der Bund will sich einen Einsatz überlegen. Dies hätte zur Folge, dass die Bundespolizei und der Zoll mit der Software arbeiten könnten. 

Palantir selbst ist international gut aufgestellt und bewirbt sich in Großbritannien gerade für einen fünf-Jahres-Vertrag mit der NHS, dem staatlichen Gesundheitssystem. Für diese soll dann eine Datenbank angelegt werden, in der Gesundheitsdaten gespeichert werden. Teilweise arbeitet Palantir jetzt schon für die NHS. Auch hier äußern sich Kritiker besorgt. 

Was ist die Kritik an der Software? 

Kritisiert wird zum einen, dass Palantir durch die Software eine bedeutende Stellung im deutschen Markt einnehmen könnte mit der Folge, dass dadurch ein Abhängigkeitsverhältnis des Staates entstehen könnte. 

Die meiste Kritik kommt jedoch von der Seite der Datenschützer. Dort wird vor allem kritisiert, dass über die Software enorme Mengen an Datensätzen miteinander verbunden werden, was einen Grundrechtseingriff darstelle. Auch besteht die Befürchtung, dass die durch Palantir erhobenen, sensiblen Daten, in die USA gelangen und dort von den Geheimdiensten abgegriffen werden könnten. 

Das Unternehmen Palantir hat in seinem Heimatland, den USA, bereits für Geheimdienste und das Pentagon gearbeitet. Auch dort ist das Unternehmen umstritten. Mitgründer Peter Thiel ist Trump-Supporter, unterstützt rechte Politiker und hat in der Vergangenheit seinen Unmut über Demokratien geäußert. Palantir hat bereits Verträge mit der United States Immigration and Customs Enforcement (ICE), einer Polizei- und Zollbehörde des Ministeriums für Innere Sicherheit, abgeschlossen. In diesem Zusammenhang wurde Palantir vorgeworfen, die ICE habe mithilfe der Software Daten über illegale Einwanderer gesammelt und diese später festgenommen und abgeschoben. 

Die jüngste Kritik an der Palantir-Software kommt von der NRW-Datenschutzbeauftragten Bettina Gayk im neuen Jahresbericht. Darin kritisiert sie, dass es für den Einsatz der Software bisher keine gesetzliche Grundlage gebe. Der Gesetzgeber müsse entscheiden, welche Straftaten schwer genug seien, um die Zweckbindung der einzelnen Datenbanken aufzuheben. Denn durch die Software würden auch Daten nicht straffällig gewordener Personen verarbeitet, z.B. die Daten von Anrufern bei der Notrufnummer 110 und von Zeugen. 

Schulen dürfen den Impfstatus von Schülerinnen und Schülern häufig nicht erheben

9. Dezember 2021

Seit den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), die seit dem 24. November deutschlandweit gelten, dürfen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Impfstatus ihrer Beschäftigten abfragen und sind zur Kontrolle und Dokumentation des jeweiligen “G-Status” ihrer Mitarbeitenden verpflichtet. Mit der Aktualisierung des IfSG hat der Gesetzgeber die von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern lang ersehnte Rechtsgrundlage für eine solche Abfrage und Dokumentation geschaffen.

Eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage für die Abfrage und Dokumentation des Impfstatus von Schülerinnen und Schülern fehlt jedoch auch nach den Neuerungen des IfSG. Zwar dürfen Schulen den Impf-, Genesenen- oder Teststatus ihrer Lehrkräfte und Beschäftigten abfragen und dokumentieren. Den “G-Status” von Schülerinnen und Schülern dürfen Schulen hingegen nur dann erheben, wenn die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen eine entsprechende Rechtsgrundlage dafür vorsehen. Dies ist in einigen Bundesländern bereits der Fall und die Landesverordnungen sehen solche Regelungen grundsätzlich vor, so z.B. in NRW. In Hessen hingegen fehlt eine solche Rechtsgrundlage.

Die hessischen Corona-Schutzverordnung, die zwar explizit die Abfrage dieser Gesundheitsdaten vorsieht, enthält keine Rechtsgrundlage für die Dokumentation, d.h. Speicherung dieser Daten in einer Liste oder digitalen Datei. Die damit einhergehenden Probleme hat der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HBDI) in einer Stellungnahme vom 30.11.2021 verdeutlicht. Diese ergeben sich, so der Hessische Datenschutzbeauftragte insbesondere daraus, dass an den Schulen nach der Landesverordnung einerseits eine Testpflicht bestehe, um am Unterricht teilnehmen zu können, andererseits viele Schülerinnen und Schüler aber bereits über einen Impfnachweis verfügten, seitdem die STIKO im Sommer ihre Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren ausgesprochen hat. In diesen Fällen bestehe nach der derzeitigen Regelung in Hessen nicht die Möglichkeit, einen von den Schülerinnen und Schülern freiwillig vorgezeigten Impfausweis zu dokumentieren. Damit müssten die Schulen, sollte ein Impfausweis beispielsweise vergessen werden, auch trotz Impfung einen Test bei den betroffenen Schülern durchführen. Eine Möglichkeit für Schulen, die erneute Vorlage des Impfausweises zu vermeiden, besteht nach derzeitigen Regelungen in Hessen somit nicht.

Der HBDI ist bereits an das Hessische Kultusministerium herangetreten und hat empfohlen, eine entsprechende Lösung für dieses Problem zu finden. Es bleibt daher abzuwarten, wann diese umgesetzt wird und ob auch hier eine bundeseinheitliche Regelung getroffen wird.

Polizei Hessen: Landesweiter Einsatz von Body-Cams

14. Oktober 2014

Medienberichten zufolge soll die Verwendung von Schultervideokameras (Body-Cams) für Hessische Polizisten, die bislang auf Pilotprojekte in Frankfurt, Offenbach und Wiesbaden beschränkt war, bald auf das gesamte Bundesland ausgeweitet werden. Die Aufzeichnung durch Body-Cams soll Polizeieinsätze sicherer machen, etwa wenn Personen kontrolliert oder Streit geschlichtet werden muss. Das Landespolizeipräsidium arbeite die Rahmenbedingungen für die Verwendung der Body-Cams derzeit mit dem Hessischen Datenschutzbeauftragten aus. Bisher habe gegolten, dass permanente Videoaufzeichnungen vermieden werden und keine Tonaufzeichnungen angefertigt werden sollten. Letzteres solle sich perspektivisch jedoch ändern, damit  Beleidigungstatbestände und der Eskalationsverlauf beweisbar werden, so der Hessische Innenminister Beuth.

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Hessen: Rückgang von Straftaten in videoüberwachten Bereichen

2. Januar 2013

Im vergangenen Jahr ist nach Angaben des hessischen Innenministers Rhein die Zahl der Straftaten an videoüberwachten Plätzen und Straßen im Bundesland Hessen um 19,5% zurückgegangen. 2011 sollen an den mit Kameras überwachten Orten 1.871 Straftaten registriert worden sein, im Jahr 2006 habe die Zahl noch bei fast 4.000 gelegen. In Hessen werden nach Angaben des Ministeriums derzeit 18 Videoanlagen mit 102 Kameras eingesetzt. In der Regel würden die derart erhobenen Daten für sieben Tage gespeichert. 2009 seien es noch elf Anlagen mit 48 Kameras gewesen. Mittels Videoüberwachung würden erfahrungsgemäß potentielle Täter abgeschreckt. Weiterhin helfe sie, bei Gefahren und Straftaten umgehend polizeiliche Maßnahmen einzuleiten sowie begangene Straftaten mit Beweissicherungs- und Identifizierungsmaßnahmen besser aufzuklären.

“Die Videoüberwachung auf öffentlichen Plätzen ist damit ein wirkungsvolles Instrument zur Abschreckung von potenziellen Tätern und zur Aufklärung von Straftaten“, so Rhein.