Schlagwort: Identifikation

App für Corona-Soforthilfe-Anträge in Hamburg

24. April 2020

In Hamburg ist eine Antragstellung für Corona-Soforthilfen von Bund und Land nur noch mit App „Self-Ident“ des hanseatischen Anbieter Nect GmbH möglich. Die Einführung der App soll Betrug bei der Beantragung der Corona-Soforthilfen ausschiließen und die Antragstellung insgesamt vereinfachen und beschleunigen.

„Self-Ident“ bietet ein Video-Ident-Verfahren zur Legitimation der Nutzer z.B. bei Versicherungen und Finanzdienstleistern an. In der App können sich Selbständigen und kleinen Unternehmen mittels eines Selfie-Videos und einer Aufnahme des Ausweises verifizieren, und so ihre Identität für die Bewilligung der Soforthilfe zweifelsfrei nachweisen. Dabei werden unter anderem die auf dem Ausweisdokument enthaltenen Daten, die IP-Adresse des Nutzers sowie die biometrischen Daten in den aufgezeichneten Videosequenzen, die nach der DSGVO zu den sensiblen und damit zu den besonders schutzwürdigen Daten zählen, verarbeitet. Die Nect GmbH stützt in ihrer Datenschutzerklärung die Verarbeitung der sensiblen Daten explizit auf eine Einwilligung des Nutzers.

Angesichts der in der App verarbeiteten personenbezogenen teils sensiblen Daten, wird in Medienberichten zum Teil kritisiert, dass für staatliche Fördergelder Daten an ein Privatunternehmen weitergegeben wird und, dass den Antragstellern keine Alternative zur digitalen Identifikation eingeräumt wird.   

Sony/Microsoft: Planung von Identifikationstechnologie in Konsolen

29. November 2012

Die Spielkonsolenhersteller Sony (Playstation 3) und Microsoft (XBox 360) beabsichtigen Medienberichten zufolge, sich Technologien patentieren zu lassen, die eine eindeutige Identifikation des tatsächlichen Nutzers zulässt. Microsoft sieht danach vor, über die Bewegungssteuerung Kinect weitere Gebiete zu erschließen. So sollen laut dem Patentantrag über die Kamera nicht nur Bewegungen der Spieler als Steuerungssignal aufgenommen, sondern zudem auch festgestellt werden, wie viele Personen sich noch in dem Raum aufhalten. Damit könne Microsoft überprüfen, ob die Zahl der gekauften Lizenzen auch der Personenanzahl entspricht. Sony gehe noch einen Schritt weiter und plane eine biometrische Erfassung seiner Nutzer. In dem entsprechenden Patentantrag sollen Identifizierungsmethoden – z.B. Fingerabdruckscanner, Handsensoren, Gesichtserkennungssysteme, Augenscanner, Stimmerkennungsanalysen oder DNS-Erkennungsverfahren – aufgenommen sein. Dies soll nach Auskunft von Sony dem Hacken, Kopieren und Stehlen von Musik, Software, Videospielen oder anderen geschützten Inhalten Einhalt gebieten und individualisierte Werbung ermöglichen. Ob und wie weit die Patente tatsächlich umgesetzt werden steht offen. Angesichts der bestehenden rechtlichen Hürden erscheint dies jedenfalls vorläufig unwahrscheinlich.

Kategorien: Online-Datenschutz
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