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EU-Studie zum Datenschutz in der Praxis zeigt Umsetzungsprobleme

7. Juli 2014

Eine Studie des EU-Forschungsprojekts IRISS (Increasing Resilience in Surveillance Societies) untersuchte in zehn europäischen Staaten, wie das Recht auf Auskunft über die eigenen Daten gehandhabt wird und kommt zu dem Ergebnis, dass auch in Deutschland Nachbesserungsbedarf besteht.

Wie heise.de berichtet, untersuchten die Forscher 327 Datenverarbeiter wie Betreiber von Videoüberwachungsanlagen und Kundenkartensystemen, behördlichen Datenverarbeitungen und Internet-Shops. Ein Fünftel der Versuche, Auskunft zu gespeicherten Daten zu erlangen, scheiterte. In Deutschland liegt die Erfolgsrate von 81 Prozent knapp über dem europäischen Durchschnitt von 80 Prozent.

Als besonders schwierig erwies sich die Durchsetzung des Auskunftsanspruchs, der Grundlage für weitere Rechte der Betroffenen auf Korrektur oder Löschung der Daten ist, bei der Videoüberwachung. EU-weit sind ein Fünftel der Videoüberwachungsanlagen nicht beschildert und nur ein Drittel der Beschilderungen gibt einen Hinweis auf die datenverarbeitende Stelle.

Der Studie zufolge wurde die Frage, ob Daten an Dritte weitergegeben werden, im Schnitt zur Hälfte unvollständig, nur mit allgemeinen Verweisen oder überhaupt nicht beantwortet. Bei Auskünften zu Art und Zweck der Verarbeitung blieben sogar zwei Drittel aller Datenverarbeiter die Antwort schuldig. Gründe für die mangelhafte Durchsetzung des Auskunftsrechts sind zum einen das Unwissen der Betreiber über die Gesetzeslage und zum anderen die fehlende Ahndung von Verstößen durch die Aufsichtsbehörden.

Kategorien: Allgemein · Internationaler Datenschutz
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