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Datensammlung im Inkognito-Modus: Klage gegen Google zugelassen

23. März 2021

Google sammelt auch im Inkognito-Modus des Chrome-Browsers Daten zu Internetaktivitäten, obwohl im Inkognito-Modus weitreichende Privatsphäre versprochen werde. Einige Google-User wollten im Wege einer Sammelklage dagegen vorgehen. Google stellte einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens. Dieser wurde nun von der zuständigen Bundesrichterin Lucy Koh abgelehnt, wie Bloomberg berichtete.

Damit können sich die Prozessparteien auf das Haupterfahren vorbereiten. Im Einzelnen geht es darum, dass Google über eigene Webseiten und unzählige Webseiten Dritter Daten für Nutzerprofile auch dann sammelt, wenn die User den Inkognito-Modus aktiviert haben. Google vertritt dabei den Standpunkt, dass das aus dem Inkognito-Startbildschirm sowie den Datenschutzbedingungen klar hervorgehe. Demzufolge hätten die Nutzer also eingewilligt. 

Richterin Koh ist nicht überzeugt: Google habe entgegen der eigenen Behauptung nicht dargelegt, dass die User der Datensammlung zugestimmt haben. Die Hinweise im Eröffnungsbildschirm des Chrome-Browsers seien irreführend. 

Googles Vorbringen, die Vorwürfe seien verjährt, lässt die Richterin ebenfalls nicht gelten. Jedes Erheben von Daten sei ein eigenes Vergehen und lasse eine neue Verjährungsfrist beginnen. Ob das Verfahren wie von den Klägern gewünscht als Sammelklage für alle einschlägig Betroffenen geführt werden kann, ist noch offen. Eine Anhörung dazu ist auf den 22. Januar 2022 datiert. Das Verfahren lautet Brown et al v. Google et al und ist am US-Bundesbezirksgericht für das nördliche Kaliforniern unter dem Az. 5:20-cv-03664 anhängig. 

Bose Connect – Hört die App mit?

21. April 2017

Nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters sieht sich der Hersteller von Audioartikeln Bose wegen seiner kostenlosen App “Bose Connect” in den USA mit einer Klage konfrontiert. Im Mittelpunkt der Klage steht der Vorwurf, dass Bose über diese App unerlaubt zahlreiche Informationen über seine Nutzer sammlt. Mit Hilfe der App soll Bose Informationen darüber gesammelt haben, welche Musik, Podcasts oder sonstigen Medieninformationen sich der Nutzer anhört. In der Klage wird weiterhin angeführt, dass Bose die so erstellten Kundenprofile auch mit dritten Unternehmen geteilt habt.

Zwar ist die Nutzung der Produkte von Bose nicht zwingend an die Nutzung der App Bose Connect gekoppelt. Viele Zusatzfunktionen und Optimierungsmöglichkeiten lassen sich aber nur nach dem Download dieser App nutzen. Über die bei der Verwendung der App gesammelten Nutzungsinformationen lassen sich dann auch weitere Rückschlüsse über den Kunden ziehen. Zur Veranschaulichung können hierfür beispielsweise Podcasts oder Radiosender mit politischen oder religiösen Hintergründen angeführt werden. Informationen über die Nutzung solcher Medien sind dazu geeignet, einen intimen Blick auf die politischen oder religiösen Ansichten und somit auf die Persönlichkeit der jeweiligen Person zu offenbaren.

Inwiefern die in der Klage erhobenen Vorwürfe gegen Bose durch die Nutzung der App zutreffen, ist bis jetzt noch nicht geklärt. Bose selbst hat sich hierzu noch nicht geäußert.