Schlagwort: Koalition

Gesetzentwurf gegen Abmahnmissbrauch

15. Juli 2020

Die Koalitionsfraktionen haben sich auf sich auf den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des fairen Wettbewerbs geeinigt, um Abmahnmissbrauch wegen Verstößen gegen die DSGVO zu verhindern.

Nach dem Gesetzentwurf sind Abmahnungen zwar weiterhin als lauterkeitsrechtliche Regulierungen möglich. Er soll aber sicherstellen, dass sie im Interesse eines rechtstreuen Wettbewerbs erfolgen und nicht zur Generierung von Gebühren und Vertragsstrafen missbraucht werden. Es werden zum einen höhere Anforderungen an die Befugnis zur Geltendmachung von Ansprüchen gestellt, zum anderen soll der finanzielle Anreize für Abmahnungen verringert werden. So sieht der Gesetzesentwurf vor, dass es keinen Anspruch mehr auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen bei Abmahnung wegen Verstößen gegen die DSGVO gibt (§ 13 Abs. 4 Nr. 2 des Gesetzentwurfs). Darüber hinaus soll durch das neue Gesetz mehr Transparenz sowie vereinfachte Möglichkeiten zur Geltendmachung von Gegenansprüchen geschaffen werden.  

Der Gesetzentwurf, der nach der Sommerpause verabschiedet werden soll, ist insbesondere zum Schutz von kleineren Unternehmen vor Abmahnmissbrauch gedacht. Bereits 2019 war das Thema in einer öffentlichen Anhörung im Bundestag diskutiert worden. Die Vertreter der Verbraucher- und Einzelhandelsverbände begrüßten die im Entwurf vorgesehenen Maßnahmen als Schritt zu mehr Rechtssicherheit. Einige eingeladene Rechtsanwälte kritisierten unter anderem, dass das Gesetz keine sinnvolle praktische Funktion habe und es vor allem nicht dazu geeignet sei die postulierten Ziele zu erreichen. Vielmehr würde es nur für mehr Rechtsunsicherheit sorgen.

Datenschutz für Kleinbetriebe soll gelockert werden

28. Juni 2019

Die Fraktionen der großen Koalition planen im Innenausschuss des Bundestages die alten deutschen Datenschutzregeln, die schon vor der DSGVO galten, Stück für Stück anzupassen. Vergangene Woche sprach sich die Koalition für eine Entschärfung des Datenschutzes für Kleinbetriebe aus. Das geht aus gemeinsamen Änderungsanträgen von CDU/CSU und SPD hervor.

Jetzt verabschiedete der Bundestag in der Nacht auf den 28.06.2019 ein Gesetz, mit dem die Schwelle, ab der Betriebe einen Datenschutzbeauftragten ernennen müssen, von 10 auf 20 Mitarbeiter, steigt.

Gerade kleinere Betriebe beschweren sich über die Pflichten, die Ihnen durch die DSGVO auferlegt werden. Befürworter sehen in dieser Maßnahme die Möglichkeit zum Bürokratieabbau, von der 90 % der Handwerksbetriebe profitieren. Datenschützer hingegen reagieren empört.

Damit die umstrittene Neuregelung allerdings in Kraft treten kann, muss noch der Bundesrat zustimmen.

Kommt die Vorratsdatenspeicherung doch?

13. November 2013

2010 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung gegen das Grundgesetz verstoße. Nun will der Vizechef der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, die umstrittene Vorratsdatenspeicherung erneut einführen, wie heise.de schreibt. Im Rahmen der geplanten großen Koalition soll die Speicherung von Verbindungs- und Standortdaten, also die überfällige Umsetzung der EU-Richtlinie, erneut in Angriff genommen werden. Wichtigstes Argument hierfür ist für Krings die Kriminalitätsbekämpfung. Krings betont, dass die Sicherheit der Bürger im Internet unbedingt gewahrt werden müsse. Eine weitere Empfehlung Krings ist eine europäische Cloud, die ein gleichmäßig hohes Schutzniveau bieten soll. Am heutigen Mittwoch wird das Thema Vorratsdatenspeicherung innerhalb der großen Koalitionsverhandlungsrunde Programmpunkt sein.