Schlagwort: Konferenz der Datenschutzbeauftragten

Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder fordern Verbesserungen beim Einsatz externer Dienstleister durch Berufsgeheimnisträger

20. März 2017

Wie der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz am 16.03.2017 mitteilte, fordert die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder den Bundesgesetzgeber auf, den Einsatz von externen Dienstleistern durch Berufsgeheimnisträger datenschutzkonform und rechtssicher zu gestalten.

Berufsgeheimnisträger unterliegen auf Grund ihrer Berufsordnungen der Schweigepflicht. Dies dient dem Schutz der Vertrauensbasis, beispielsweise zwischen Anwalt und Mandant oder Arzt und Patient. Ein Verstoß gegen die Schweigepflicht bzw. eine unbefugte Offenbarung von Privatgeheimnissen wird nach § 203 Strafgesetzbuch (StGB) mit Geld- oder Freiheitsstrafe bestraft.

Kaum eine Anwaltskanzlei oder Arztpraxis kommt jedoch heut zu Tage ohne die Nutzung der modernen Technik aus. Gleichzeitig sind Berufsgeheimnisträger auf Hilfe hinsichtlich Support und Wartung ihrer Systeme durch externe Dienstleister angewiesen. Der Einsatz externer Dienstleister kann jedoch zu einer strafbaren unbefugten Offenbarung von Privatgeheimnissen führen.

Diesem Dilemma soll der Gesetzesentwurf der Bundesregierung „zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ entgegenwirken. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass in Fällen der Beauftragung mit der Datenverarbeitung oder Wartung durch einen Berufsgeheimnisträger auch der externe Dienstleister nach § 203 StGB verpflichtet ist.

Auch mit Blick auf die EU-Datenschutzgrundverordnung ist für die betroffenen Berufsgruppen wünschenswert, dass diese Problematik einheitlich gestaltet wird und die datenschutzrechtlichen mit den strafrechtlichen Regelungen übereinstimmen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt daher abzuwarten.