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Digitale Krankenakte – Datenschutzbehörde weist Krankenkassen zu digitaler Patientenakte an

10. September 2021

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber weist vier große gesetzliche Krankenkassen an, die neue elektronische Patientenakte (ePa) mit weiteren Datenschutzfunktionen zu erweitern. Anderenfalls verstoße die digitale Patientenakte gegen die DSGVO, so Kelber am Donnerstag. Es sollen noch weitere Anweisungen an andere Kassen erfolgen. 

Kelber verlangt, dass die Versicherten selbst bestimmen können, wer was zu sehen bekommt. „Dem Versicherten muss das Recht eingeräumt werden, welches Dokument er welchem Dritten (Arzt, Therapeut etc.) zur Kenntnis geben möchte”, heißt es in dem Schreiben an die Krankenkassen, dass der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. Ein “Alles-oder-Nichts-Prinzip” entspreche nicht dem Stand der Technik und verstoße gegen die DSGVO.

Zudem stört Kelber, dass die ePA von den Versicherten nur mit einem geeigneten Smartphone eingesehen und verwaltet werden kann. “90 Prozent der Versicherten mit mobilen Endgeräten werden ab 2022 Einblick nehmen und den Zugriff auf die Inhalte steuern können.” Den anderen zehn Prozent solle das verwehrt bleiben. “Dabei kann man das natürlich organisatorisch auch für diese zehn Prozent umsetzen.” Es gebe zwar die Möglichkeit, Dritten eine Vollmacht zur Einsichtnahme und Bearbeitung auszustellen und damit “die eingeschränkte Datensouveränität zu lindern, vollständig wiederherstellen vermag sie die eingeschränkte Souveränität jedoch nicht.”

Die Vollmacht-Lösung geht nach Einschätzung Kelbers auch nicht auf Bedenken gegen eine Verarbeitung von Gesundheitsdaten auf privaten Endgeräten ein. Hier sei vorstellbar, dass die Krankenkassen in ihren Filialen beispielsweise einen Tablet Computer in einem geschützten Netz vorhalten, auf dem sich die Versicherten einloggen und ihre persönliche Patientenakte verwalten können.

Der Streit um die Freigabe in der ePA dürfte in einen Rechtsstreit enden. Experten gehen davon aus, dass quasi alle Krankenkassen gegen Weisungen des Bundesbeauftragten klagen werden. Der Barmer-Vorstandsvorsitzende Christoph Straub hat sich bereits für rechtliches Vorgehen ausgesprochen. Gegen die Anweisung Kelbers kann beim Sozialgericht Köln Klage erhoben werden.

Laufen für die Krankenkasse

11. Februar 2016

Immer mehr Menschen nutzen Fitness-Tracker – aus den unterschiedlichsten Gründen, unterschiedlich häufig und mit unterschiedlichsten Absichten.

Was für die einen lediglich eine technische Spielerei oder ein Ansporn für regelmäßige Fitness ist, stellt für die anderen eine im wahrsten Sinne des Wortes laufende Gefahr für den Datenschutz der Freizeitsportler dar. Manche befürchten schon eine Tarifänderung der Krankenkassen, abhängig von der Bereitschaft, einen Fitnesstracker zu tragen und die Daten zu übermitteln.

Nachdem in der Vergangenheit auch auf diesem Blog schon mehrfach über Fitnesstracker und Wearables berichtet wurde, hat nun tatsächlich Anfang dieser Woche der Chef der Techniker Krankenkasse, Jens Baas, in der Süddeutschen Zeitung vorgeschlagen, dass auch Daten von Fitness-Trackern künftig in der geplanten elektronischen Patienakte gesammelt und von den Kassen verwaltet werden sollen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Anlässlich des Safer Infernet Day am 09.02.2016 sprach sich dem gegenüber der Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) deutlich dagegen aus, Daten aus Fitness-Trackern von Krankenkassen verwalten zu lassen. Wie ZEIT Online berichtet, wolle Maas prüfen, ob die Verwendung bestimmter Gesundheitsdaten auf Grundlage der neuen Datenschutzgrundverordnung nur eingeschränkt zuzulassen sei. Jeder solle frei und selbst bestimmt entscheiden können, wem er seine Fitnessdaten preisgebe. Eine Kopplung dieser Freigabe an einen bestimmten Krankenkassentarif stelle die Freiwilligkeit einer solchen Einwilligung ernsthaft infrage, so Maas.

Kategorien: Gesundheitsdatenschutz
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