Schlagwort: Like-Button

Like-Button – Webseitenbetreiber könnten mithaften

20. Dezember 2018

Der zuständige Generalanwalt am Europäischen Gerichtshof (EuGH), Michael Bobek, hat sich nun für die Verantwortlichkeit von Webseitenbetreibern bei der Einbindung von „Gefällt-Mir“-Knöpfe ausgesprochen. Diese sind für die damit verknüpfte Datenübertragung mitverantwortlich.

In der Auseinandersetzung zwischen der Verbraucherzentrale NRW und einem Online-Händler handelte es sich unter anderem um die Frage, ob der Webseitenbetreiber, der ein Plug-In eines Dritten wie den „Gefällt-mir“-Knopf integriert auch für die dadurch ausgelöste Datenübertragung mitverantwortlich ist. Diese Frage hat Michael Bobek nun wie folgt beantwortet:
„Eine Person, die ein von einem Dritten bereitgestelltes Plug-In in ihre Webseite eingebunden hat, welches die Erhebung und Übermittlung der personenbezogenen Daten des Nutzers veranlasst, ist als ein für die Verarbeitung Verantwortlicher im Sinne von Art. 2 Buchst. d der Richtlinie 95/46 anzusehen. Die (gemeinsame) Verantwortlichkeit des betreffenden für die Verarbeitung Verantwortlichen ist jedoch auf die Verarbeitungsvorgänge beschränkt, für die er tatsächlich einen Beitrag zur Entscheidung über die Mittel und Zwecke der Verarbeitung der personenbezogenen Daten leistet.“

Demnach soll der Seitenbetreiber nicht für die „Gesamtkette“ der Prozesse mitverantwortlich sein, sondern nur für diejenigen Prozesse bei denen der Webseitentreiber und in diesem Fall Facebook gemeinsame Zwecke verfolgen.

Landgericht erklärt Facebook-Like-Button für unzulässig

9. März 2016

Über das Verfahren vor dem Landgericht Düsseldorf, das über die Zulässigkeit eines Facebook-Like-Buttons entscheiden muss(te), hatten wir bereits berichtet. Es ging um die Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen den Bekleidungshändler Peek&Cloppenburg wegen der Einbindung des Facebook-Like-Buttons auf der Website des Unternehmens.

Der Like-Button, ein social Plug-In, leitet bei seiner Einbindung in eine Website Daten über das Surfverhalten des Besuchers  schon beim schlichten Aufrufen der Website unmittelbar an Facebook weiter, ohne dass der Besucher dies beeinflussen oder gar verhindern kann.

Wie ZEIT Online , die Süddeutsche Zeitung und die Verbraucherzentrale berichten, hat das Landgericht Düsseldorf nun der Verbraucherzentrale weitgehend Recht gegeben. Es erklärte am heutigen Mittwoch, dass Unternehmen die Besucher ihrer Websites über die Weitergabe der Daten aufklären müssen. Die Integration des Like-Buttons verletze Datenschutzvorschriften, weil dadurch unter anderem die IP-Adresse des Nutzers ohne ausdrückliche Zustimmung an Facebook weitergeleitet werde, so das Gericht.

Auf der Webseite “Fashion ID” von Peek&Cloppenburg, die Anlass der Klage war, findet sich inzwischen die sog. Zwei-Klick-Lösung, bei der der Besucher das social Plug-In explizit aktivieren muss und dabei in die Datenübertragung an Facebook einwilligt. Zur datenschutzrechtlichen Zulässigkeit dieser Zwei-Klick-Lösung hat das Landgericht nach bisherigem Erkenntnisstand keine Stellung bezogen. Das Urteil ist (noch) nicht rechtskräftig.

Unternehmen sollten das Urteil des Landgerichts zum Anlass nehmen und ihre Websites auf social Plug-Ins und deren Einbindung überprüfen.

 

2-Klick-Lösung für besseren Datenschutz bei Social-Plugins

11. Oktober 2011

Der Heise-Verlag stellt seit einiger Zeit allen interessierten Webmastern ein Skript zur Verfügung, welches dafür sorgt, dass die Social-Plugins von Facebook, Twitter und Google+ keine Daten übermitteln, bevor die Nutzer die Funktionalität der Schaltflächen nicht freischalten.

Ein solches Vorgehen ist notwendig, da insbesondere Facebooks Like-Button völlig ohne Zutun der Nutzer Daten an Facebook sendet. Dafür reicht bereits der Aufruf der Seite, auf der der Like-Button eingebunden ist; einer aktiven Nutzung des Buttons bedarf es nicht.

Bei der 2-Klick-Lösung laufen, im Gegensatz zu den normal eingebunden Social-Plugins, die Skripte der Social-Media-Anbieter nicht schon beim Laden der Seite im Hintergrund. Der Nutzer muss die Schaltflachen erst über einen Klick “scharf schalten”. Dies aktiviert die Skripte und die Funktionalität der Schaltflächen. Bereits wenn man den Mauszeiger über den deaktivierten Button bewegt (Mouseover), erhält der Nutzer ein Infofenster, das darauf hinweist, dass schon das reine Aktivieren der Schaltflächen zu einer Datenübermittlung an Dritte führt. Weiterhin wird in der kurzen Mitteilung auf eine “i” Schaltfläche verwiesen, die ihrerseits beim Mouseover erläutert, dass beim Aktivieren der Buttons Daten in die USA übertragen und dort auch möglicherweise gespeichert werden. Ein Klick auf “i” leitet auf die Projektseite weiter. Dort finden sich weitere Angaben zu den technischen Hintergründen und der Notwendigkeit des gewählten Verfahrens.

Heise verweist selber darauf, dass ein solches Verfahren bereits zuvor bei SWR3 und RP-Online eingesetzt wurde. Nichtsdestotrotz hat die Freigabe des Quellcodes durch Heise, sowie der große mediale Aufwand seitens des Verlags, eine gewisse Katalysatorwirkung für deutsche Onlinemedien gehabt. Heise selbst spricht von über 500 Anfragen allein in der ersten Woche. Auch große deutsche Portale wie zeit.de und computerbase.de sind mittlerweile dazu übergegangen, Social-Plugins standardmäßig zu deaktivieren.

Facebook selbst zeigte sich von dieser Lösung wenig begeistert und beschwerte sich sowohl bei Heise als auch bei SWR3 über einen Verstoß gegen die Platform Policies, da die Betreiber eine Facebook Funktion nachahmten. Dies wurde damit begründet, dass eine Schaltfläche, die wie ein Like-Button aussehe, auch die Funktionalität des Like-Buttons haben müsse. Um einer Sperrung der betroffenen Domains bei Facebook zu verhindern, haben die Verwantwortlichen das Design der deaktivierten Facebook-Buttons mittlerweile so angepasst, dass diese nicht mehr dem Like-Button von Facebook ähneln.

Während die 2-Klick-Lösung für den durchschnittlichen Internetnutzer ausschließlich positiv ist, da eine Datenübermittlung zu den Social-Media-Anbietern ohne sein Zutun nicht mehr stattfindet, reicht einigen Datenschützern diese Initiative nicht aus. Thilo Weichert vom ULD (Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein) sieht darin zwar einen Schritt in die richtige Richtung, die aber nicht ausreiche. Nach seiner Einschätzung ist die Information beim Aktivieren des Button nicht ausreichend, da eine wirksame Einwilligung voraussetze, dass die Nutzer wüssten, worein sie einwilligten. Facebook lege aber bisher nicht dar, was mit den Nutzerdaten geschehe. Folgt man dieser Argumentation, ist eine datenschutzkonforme Nutzung von Facebook, und den entsprechenden Plugins, überhaupt nicht möglich, weil es immer an der erforderlichen informierten Einwilligung fehlt.

Unbeachtet dieser Kritik steht es völlig außer Frage, dass eine Einbindung der Social-Plugins im Wege der 2-Klick-Lösung deutlich datenschutzfreundlicher ist, als die Plugins ohne jegliche Restriktionen einzubauen. Wer also (überhaupt) plant Social-Media-Plugins zu verwenden, sollte im Interesse der Besucher seiner Website eine solche Lösung implementieren. (se)