Schlagwort: Lkw-Maut

NRW-Justizminister fordert Nutzung von Mautdaten zur Strafverfolgung

21. Juli 2017

Für die Erhebung der Lkw-Maut sammelt das vom Verkehrsministerium beauftragte Unternehmen Toll Collect zahlreiche Daten. Dabei handelt es sich unter anderem um Fotos der Lkw’s und der Nummernschilder, den Namen des Fahrers oder um Ort und Zeit der Autobahnnutzung. Die Rechtsgrundlage für das Erheben und Verarbeiten dieser Daten findet sich in § 4j des Gesetzes über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen (BFStrMG).

Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach hat nun gefordert, dass die erhobenen Lkw-Mautdaten auch für die Aufklärung schwerer Straftaten genutzt werden sollten. Den Anlass für diese Forderung bildete die Ermordung einer Joggerin in Baden-Württemberg. Unter anderem aufgrund von Mautdaten aus Österreich hat die Polizei dabei in diesem Fall Hinweise auf einen möglichen Tatverdächtigen erhalten.

Dieser Forderung steht jedoch entgegen, dass in § 4j Abs. 3 BFStrMG eindeutig festgelegt ist, dass die durch die Mautstellen erhobenen Daten ausschließlich zur Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben im Rahmen der Kontrolle der Einhaltung der Mautpflicht und Ahndung von Verstößen verwendet werden dürfen. Hierdurch wird eine eindeutige Zweckbindung im datenschutzrechtlichen Sinne normiert, die einer Übermittlung zu anderen Zwecken entgegensteht. Hiervon ist auch die Übermittlung zum Zwecke der Strafverfolgung umfasst. Demnach wäre auch die von Peter Biesenbach geforderte Übermittlung zur Aufklärung schwerer Straftaten erst nach einer entsprechenden Gesetzesänderung möglich und bis zu einer solchen Änderung als nicht rechtmäßig anzusehen.