Schlagwort: Online-Überwachung

China: Einführung eines “Sozialkreditsystems”

23. August 2017

Der chinesische Staat möchte bis 2020 ein „Sozialkreditsystem“ einsetzen. Es soll auf einer Erhebung der personenbezogenen Daten chinesischer Bürger beruhen, und als Rating-System gestaltet werden, das ihre „Ehrenhaftigkeit“ bewertet. Mehrere Pilotprojekte sollen derzeit schon existieren. Außerdem verwenden bereits manche große chinesische Unternehmen wie Alibaba eigene ähnliche Systeme zur Berechnung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden.

Das staatliche Projekt wird u.a. von dem chinesischen Softwareunternehmen Kingdee programmiert. Kingdee entwickelt die Plattformen, die von den Lokalregierungen zu Zwecken der Durchführung des Rating-Systems genutzt werden können. Die bereits beteiligten Behörden speichern über die Plattformen die personenbezogenen Daten, die sie online oder in staatlichen Registern über die Bürger sammeln konnten. Die eingesetzte Software bewertet sie anschließend mittels eines Algorithmus. Die chinesischen Machthaber planen dabei eine Bewertung der Bürger anhand von vier Hauptkriterien: Ihr Verhalten gegenüber der Verwaltung, ihre Einhaltung der Gesetze, ihre finanzielle Aktivität und ihr soziales Verhalten.

Diese Bewertung ermöglicht anschließend eine Belohnung oder Bestrafung der Betroffenen. Die Lokalregierungen, die das Sozialkreditsystem bereits eingeführt haben, verwenden eine Bewertungsskala mit den Noten A, B, C und D. Die unter A eingestuften Bürger werden in vieler Hinsichten bevorzugt behandelt: Sie erhalten leichter Visen, bekommen mehr Sozialleistungen, und ihre Kinder werden ggf. für Schulzulassungen privilegiert. Dagegen werden die „C- und D-Bürger“ bestraft: Sie dürfen teilweise keine Flug- oder Zugtickets mehr buchen, ihre Visa-Anträge werden abgelehnt, ihre Sozialleistungen werden gekürzt oder sogar gestrichen.

Dies besorgt vor allem Regierungskritiker, die eine noch weitere Einschränkung ihrer Meinungsfreiheit im Netz durch die Androhung dieser Strafen befürchten.

Verdeckte Durchsuchungen auf dem Prüfstand

9. Juli 2015

In dieser Woche verhandelt der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts über sechs zugelassene Verfassungsbeschwerden gegen Regelungen im Bundeskriminalamtgesetze (BKA-Gesetz). Das Gesetz wurde im Jahr 2007 novelliert und enthält seit dem unter anderem Regelungen, die dem Bundeskriminalamt weitreichende Befugnisse zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus einräumen. Insbesondere Maßnahmen zur verdeckten Observation von Wohnraum, Onlinedurchsuchungen und Telekommunikationsüberwachung werden durch die Normen legitimiert. Gestützt werden die Normen auf die Kompetenz des Bundesgesetzgebers zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus (Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG).

Konkret geht es in dem Verfahren um die Frage, ob die Befugnisse des Bundeskriminalamtes – speziell diejenigen zur Wohnraum-, Online- und Telekommunikationsüberwachung – die Privatsphäre der Betroffenen verletzen bzw. im Rahmen welcher Grenzen dies rechtmäßig ist.
Geklagt hatten Gerhart Baum (ehemaliger Bundesinnenminister), Michael Neumann (ehemaliger Herausgeber der Zeit) sowie Verbandsvertreter der Journalisten und Ärzte, wie heise online berichtet.

Die zu überprüfenden Normen sind sehr weit gefasst. So darf das BKA nur dann nicht verdeckt auf dargestellte Weise observieren, wenn es dabei ausschließlich Informationen aus den Kernbereichen der privaten Lebensbereiche der Betroffenen erlangt. Da aber beispielsweise auf nahezu jedem PC Daten aus sämtlichen Lebensbereichen einer Person – sei es dienstliche Infos wie auch privat-intime – vorhanden sind, geht die Überwachung zu weit, so das Kernargument der Beschwerdeführer. Darüber hinaus wird die erlaubte Weiterleitung von Überwachungsdaten an ausländische Dienste und Behörden kritisiert.