Schlagwort: Patientendaten bei Facebook

LAG Berlin-Brandenburg: Veröffentlichung von Patientenfotos bei Facebook

21. Mai 2014

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat die außerordentliche und ordentliche Kündigung einer Kinderkrankenpflegerin, die Fotos eines von ihr auf der Kinderintensivstation betreuten Kindes bei dem sozialen Netzwerk Facebook veröffentlich hatte, für unwirksam erachtet. Zwar könne die unerlaubte Veröffentlichung von Patientenbildern in einem sozialen Netzwerk grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. Hier seien jedoch eine außerordentliche und ordentliche Kündigung aufgrund der konkreten Umstände unverhältnismäßig und nur eine Abmahnung zulässig gewesen (Urteil vom 11.04.2014, Az.: 17 Sa 2200/13). Es sei die emotionale Bindung, die die Pflegerin zu dem Kind aufgebaut hatte, berücksichtigt worden sowie der Umstand, dass das Kind auf den Fotos nicht zu identifizieren war, so das Gericht. Das Kind sei zudem nicht bloßgestellt worden und es sei nicht erkennbar gewesen, in welchem Krankenhaus die Behandlung des Kindes erfolgte. Eine Abwägung der Umstände führe daher dazu, dass eine Kündigung unverhältnismäßig wäre.