Schlagwort: Phishing

Bundesnetzagentur schaltet missbräuchlich genutzte Rufnummern ab

20. Dezember 2022

Als Reaktion auf Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern hat die Bundesnetzagentur zahlreiche Mobilfunkrufnummern abgeschaltet. Kontaktierten Personen waren von diesen Nummern vermeintliche Steuerrückerstattungen in Aussicht gestellt worden.

Kurznachrichten mit Links zu gefälschten Websites

In Kurznachrichten gaben sich die Betrüger beispielsweise als Finanzämter, Steuerbehörden oder auch als Finanzministerium aus. Empfänger der Nachrichten sollten angeblich mehrere Hundert Euro an Steuern zurückerstattet bekommen. Dazu enthielten die Nachrichten Links zu nachgebauten Webseiten, die aufgrund der Verwendung bekannter Logos denen von Banken und Kreditinstituten zum Verwechseln ähnlich sahen. Hier sollten sich Betroffene dann mit ihren Bankzugangsdaten anmelden.

Phishing und andere Versuche, Daten abzugreifen

Die Verwendung von Mobilfunknummern ist beliebt, um auf betrügerische Weise Daten und Geld zu erhalten. Zuletzt gab es im Sommer eine Welle von betrügerischen Anrufen, bei denen sich die Anrufer als Vertreter von internationalen Polizeibehörden ausgaben.

Bei dem Vorgehen, Bankzugangsdaten über gefälschte Webseiten abzugreifen, handelt es sich um klassisches Phishing. Die abgegriffenen Daten können zu kriminellen Zwecken verwendet und auch weitergegeben werden. Zudem können sich auch Viren und andere Malware hinter solchen Links verbergen. Die Bundesnetzagentur rät daher allen, die ihre Daten bereits angegeben haben, sich mit ihrem kontoführenden Kreditinstitut in Verbindung zu setzen und bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

 

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Vorsicht, Phishing! Unternehmen muss über 5 Mio. Euro zahlen

3. November 2022

Bei der britischen Interverse Group Limited sorgte das Zusammenspiel aus einer trügerischen E-Mail und einem unvorsichtigen Mitarbeiter für einen größeren Datenschutzvorfall.

Was sind “Phishing-Mails”?

Unter dem Begriff Phishing versteht man Versuche von Kriminellen, sich über gefälschte Webseiten, E-Mails oder Kurznachrichten als vertrauenswürdiger Kommunikationspartner in einer elektronischen Kommunikation auszugeben: So auch im vorliegenden Fall.

Der Mitarbeiter des Unternehmens öffnete eine E-Mail, welche eine mit Malware versehene Zip-Datei enthielt. Dadurch erhielten die Angreifer Zugriff auf den Computer des Mitarbeiters, wodurch weitere Systeme und Server infiziert und Anti-Viren-Programme deinstalliert werden konnten.

Durch die so ermöglichte Abschaltung der Schutzmaßnahmen war es den Betrügern möglich, Zugang zu personenbezogenen Daten von über 100.000 Beschäftigten des Unternehmens zu erhalten. Enthalten waren dabei unter anderem Namen, Telefonnummern, Bankverbindungen, Sozialversicherungsnummern sowie Gehaltsinformationen. Dies stellt für Betrüger eine überaus gute Ausbeute dar.

Meldung: Art. 33 DSGVO

Das Unternehmen meldete daraufhin den Vorfall gem. Art. 33 DSGVO bei der britischen Datenschutzbehörde ICO, woraufhin diese den Vorfall prüfte. Das Ergebnis dieser Untersuchung fiel jedoch schlecht für das betroffene Unternehmen aus: Die ICO stellte fest, dass nur unzureichende technische und organisatorische Maßnahmen vorhanden waren. So war etwa das Betriebssystem, das auf den Servern eingesetzt wurde, veraltet, der betroffene Mitarbeiter, der die schadhafte Mail öffnete, war nicht datenschutzrechtlich geschult worden, Schwachstellentests sind nicht durchgeführt worden und einer Meldung des Virenscanners wurde keine Beachtung geschenkt. Dies stellt ein absolutes Fehlerhaften dar. Lediglich die umfassende Kooperation des Unternehmens mit der ICO, sowie eine nachträgliche Verbesserung der Sicherheitsmaßnahmen konnten das Bußgeld in Höhe von 5.057.878 Euro etwas abmildern.

Fazit

Der Fall macht deutlich, wie wichtig und unumgänglich es für Unternehmen ist, angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren und die Cybersicherheit auf dem aktuellen Stand zu halten. Die DSGVO sieht in Art. 32 Abs. 1 vor, dass technische und organisatorische Maßnahmen dem Stand der Technik entsprechen müssen.

Zielgerichtete Beratung durch Experten und entsprechende Schulungen von Mitarbeitern, unter anderem etwa zur Sensibilisierung und Erkennung von Angriffsversuchen von Dritten, können das Risiko eines Datenschutzvorfalls verringern. Investitionen in diesem Bereich können so Bußgelder in Millionenhöhe verhindern.

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor Phishing mit Energiepauschale

9. September 2022

Das BSI warnt momentan auf seinem Twitter-Account vor Phishing-Mails, die dem Empfänger die Auszahlung der Energiepauschale versprechen. Diese Mails sollen Betreffe wie: “Jetzt Energiepauschale sichern!/ Wir überweisen die Energiepauschale /Bereit für Ihren Energiebonus?” enthalten. In dem vom BSI veröffentlichten Beispiel sieht die Phishing-Mail aus, als wäre ihr Absender die Sparkasse. In dem Schreiben wird über die Auszahlung der Energiepauschale informiert. Dort steht u.a. folgendes geschrieben: “Um ihre Identät sowie den Anspruch auf eine Auszahlung feststellen zu können, benötigen wir eine Bestätigung Ihrer bereits angegebenen Daten […]. Gebe Sie noch heute Ihre aktuellen Daten auf unser Homepage an und erhalten Sie innerhalb der nächsten vier Wochen ihre Auszahlung der Energiepauschale[…]”.

Das BSI weist ausdrücklich darauf hin, dass unter keinen Umständen hier Daten angegeben werden sollen. Phishing-Mails sind E-Mails die vorgeben, von einem vertrauenswürdigen Absender zu stammen. Tatsächlich stecken hinter Phishing-E-Mails Kriminelle, die die Empfänger solcher E-Mails zur Weitergabe ihrer Daten, meist ihrer Zahlungsdaten verleiten wollen.

Um die immer professioneller werdenden Phishing-Mails von echten unterscheiden zu können, verweist das BSI auf seine Website. Dort wird erklärt, woran man Phishing-Mails gut erkennen kann. Es lohnt sich häufig auch, die E-Mails besonders sorgfältig zu lesen. So können u.a. Rechtschreibfehler wie in dieser Mail (“Identät”) eine Phishing-Mail entlarven.

LKA gibt Warnung wegen Apple-ID-Phishing raus

8. Februar 2018

Das niedersächsische Landeskriminalamt (LKA) hat am 07.02.2018 mit einer Mitteilung vor gefälschten Apple-Rechnungen gewarnt. Die Rechnungen sehen aus wie Zahlungsbestätigungen, die Apple-Nutzer von Käufen von Apps kennen.

Mithilfe dieser täuschend echt aussehenden Rechnungen versuchen die Unbekannten an die Zugangsdaten – Apple-ID und Passwort – der Nutzer zu kommen. Die Betroffenen erhalten via E-Mail eine Rechnung und werden aufgefordert die angehangene PDF-Datei zu öffnen. Sofern die Nutzer auf den Link in der E-Mail oder der PDF-Datei klicken kommen sie auf eine Homepage, die der originalen Apple Homepage täuschend gleich aussieht.

Auf der Homepage werden die Nutzer aufgefordert, ihre Zugangsdaten einzugeben, welche dann abgephisht werden. Gelingt den Unbekannten das Phishen der Apple-ID, haben sie Zugriff auf die in der Cloud gespeicherten Daten, können Geräte zum Beispiel löschen oder auch Lösegeld erpressen.

Es ist also erhöhte Vorsicht geboten, wenn E-Mails, die angeblich von Apple stammen, im E-Mailpostfach eingehen.

Für Nutzer die bereits Opfer der Masche geworden sind empfiehlt das LKA unverzüglich mit dem Applesupport Kontakt aufzunehmen, die Zugangsdaten zu ändern und die Zweifaktor-Authentifizierung einzurichten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit bei der örtlichen Polizei Anzeige zu erstatten.