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Wie US-Firmen auf das Safe-Harbor-Urteil des EuGH reagieren

14. Oktober 2015

Nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) vergangene Woche die Ungültigkeit des Safe-Harbor-Abkommens zwischen der EU und den USA festgestellt hat, lohnt sich ein Blick auf US-Unternehmen. Denn es sind gerade die Großen der Internetbranche, die überdurchschnittlich viele Daten aus der EU erheben und verarbeiten. Und die Großen, allen voran Google, Amazon, Microsoft, Facebook und Apple sind US-Firmen mit großen Marktanteilen in der EU.

Während das Safe-Harbor-Abkommen, sei es nun die gekippte oder die seit 2013 in der Überarbeitung befindliche neue Version, allein von der Politik gestaltet wird und Alternativen wie EU-Standardvertragsklauseln und Binding Corporate Rules von Juristen und Behörden empfohlen werden, sind es die großen US-Unternehmen, die nach ganz eigenen Lösungen suchen. Diese sind – das liegt in der Natur der Sache – zumeist praxisnäher und nicht selten bereits praxiserprobt. Finanziell, organisatorisch und personell können die Unternehmen deutlich schneller, flexibler und nicht selten sogar innovativer reagieren als es nationale Datenschutzbehörden und eine überbürokratisierte EU-Politik können.

Nun stand das Safe-Harbor-Abkommen schon lange in der Kritik und das Urteil des EuGH kommt auch nicht all zu überraschend. Kernproblem war und bleibt der Patriot Act, der US-Behörden ermächtigt, nahezu uferlos auf Daten von US-Firmen zugreifen zu können. Dieses Vorgehen kritisieren nicht nur der EuGH und europäische Datenschützer. Auch US-Firmen bemängelten in der Vergangenheit das Vorgehen der eigenen Regierung, Firmen dazu zwingen zu können, Daten und Informationen gegen ihren Willen preisgeben zu müssen.

Die Summe der Probleme beim Austausch von Daten zwischen EU und USA ist gerade für die Großen der Branche Grund genug, nach eigenen, praxisnahen Lösungen zu suchen. So setzen jedenfalls die finanzstarken Unternehmen verstärkt auf den Ausbau ihrer Standorte innerhalb Europas, wie das Wall Street Journal berichtet. Insbesondere in Irland, aber auch in Belgien, Finnland, den Niederlanden, Dänemark und in Deutschland investieren Google & Co. beachtliche Summen in den Aufbau eigener Rechenzentren und Infrastrukturen. Der Vorteil: Eines der Fundamente des Datenschutzes, nämlich die Zulässigkeit der Datenverarbeitung gemäß § 11 BDSG, ist grundsätzlich gegeben. Denn innerhalb der EU bzw. des europäischen Wirtschaftsraumes wird ein angemessenes Datenschutzniveau unterstellt, während ein solches bei der Datenverarbeitung über die Grenzen der EU hinaus – oft umständlich – nachgewiesen werden muss.

Datenschutzabkommen zwischen EU und USA rückt näher

3. Juli 2015

Am Mittwoch dieser Woche tagten in Riga Vertreter der EU und USA aus Justiz- und Innenpolitik zu Verhandlungen über die transatlantische Zusammenarbeit in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Justiz, wie heise berichtet. Gegenstand der Verhandlungen war auch die Gewährleistung eines effektiven Datenschutzes bei der Kooperation und dem Informationsaustausch von europäischen und amerikanischen Sicherheitsbehörden.

Nach dem in Riga verhandelten Abkommen sollen EU-Bürger das Recht haben, den Rechtsweg bei möglichen Datenverstößen in den USA beschreiten zu dürfen.
Die nach US-Recht erforderliche gesetzliche Grundlage hierfür stellt der sogenannte „Judicial Redress Act“ dar. Über einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Judicial Redress Act berät der US-Kongress seit Anfang dieses Jahres. Sobald dieser erfolgreich das amerikanische Gesetzgebungsverfahren durchlaufen habe, könne das Datenschutzabkommen auf den Weg gebracht werden.

Nach wie vor als schwierig gestalten sich hingegen die Bemühungen das Safe-Habor-Abkommen zu reformieren. Das zwischen den USA und der EU geschlossene Safe-Habor-Abkommen ist eine Vereinbarung, die gewährleistet, dass personenbezogene Daten von EU-Bürgern legal in die USA übermittelt werden können. Das Safe-Habor-Abkommen wird von Datenschützern als reformbedürftig kritisiert, da es die Rechte der Betroffenen nicht ausreichend schütze.

Auch wenn die Verhandlungen am Mittwoch in Riga einen Schritt in die richtige Richtung genommen haben, kann hingegen nur von einem Teilerfolg die Rede sein. Es bleibt daher abzuwarten wann die Verhandlungsergebnisse umgesetzt werden.

Kategorien: Allgemein · Internationaler Datenschutz
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