Schlagwort: schlechte Bewertung

Löschung negativer Ebay-Bewertung möglich

29. Oktober 2014

Das Oberlandesgericht München hat entschieden, dass ein Käufer eine negative Bewertung zum Verkäufer zurücknehmen muss. Der Kunde hatte über Ebay Bootszubehör eines Händlers bestellt, wie der Stern berichtet. Die bestellte Ware war mangelhaft und dies gab der Kunde in seiner Bewertung kund. Jedoch tat er dies, bevor er den Händler auf die Mangelhaftigkeit hinwies. Die Regelungen des Verbraucherschutzes dienen gerade dazu, dass Käufer im Falle einer mangelhaften Lieferung nicht benachteiligt werden. Demnach stehen dem Käufer ein Widerrufs- und Rückgaberecht zu, von dem er Gebrauch machen kann, um so dem Verkäufer die Möglichkeit zu geben, den Mangel zu beseitigen oder die Ware gegen eine mangelfreie zu ersetzen. Dies unterließ der Käufer im vorliegenden Fall. Stattdessen gab er eine negative Bewertung auf der Plattform ab.

Nicht nur der Käufer muss geschützt werden – hierfür gibt es gesetzliche Regelungen. Auch Händler dürfen solchen Bewertungen nicht schutzlos ausgeliefert sein, wie der Anwalt des Verkäufers argumentierte. Das Oberlandesgericht gab dem Händler Recht. Der Käufer muss seine negative Bewertung von der Plattform entfernen.