Schlagwort: Selbstregulierung

Friedrich fordert eine Meldepflicht bei Datenweitergaben

22. Juli 2013

Bei der Zusammenkunft der europäischen Innen- und Justizminister in Vilnius hat Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich sich dafür ausgesprochen, dass eine Meldepflicht eingeführt werden müsse, wenn Unternehmen Daten von EU-Bürgern an Drittstaaten weitergegeben. Eine Meldepflicht müsse bestehen, da anderenfalls die “Datensouveränität der Bürger” gefährdet sei.

Anlass der Zusammenkunft war die Beratung der anstehenden europäischen Grundverordnung zum Datenschutz. Zudem wurde über die Lage der syrischen Flüchtlinge gesprochen.

Im Zuge der Zusammenkunft teilte Friedrich seinen europäischen Kollegen mit, dass die USA zugesichert habe, keine Industriespionage betrieben zu haben. Zudem sprach er  sich zur Verbesserung des europäischen Datenschutzniveaus für eine regulierte Selbstregulierung der Wirtschaft aus.

Regulierungsfreier Verbraucherdatenschutz in den USA diskutiert

25. August 2011

US-amerikanischen Regierungskreisen zufolge streben die Vereinigten Staaten bezüglich des Verbraucherdatenschutzes im Internet einen regulierungsfreien Ansatz an. Danny Weitzner, der für die National Telecommunications and Information Administration (NTIA) tätig ist, führte aus, dass Unternehmen, die sich durch einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Datenschutz auszeichneten, nicht noch zusätzliche Steine in den Weg gelegt werden sollten. Weiterhin vertritt Weitzner die Auffassung, dass man bessere Datenschutzgesetze, klarere Regeln, sowie rechtlich verankerte Prinzipien auch ohne die Kosten und Nachteile traditioneller Regulierungsstrukturen erreichen könnte.

Erwartungsgemäß begrüßten Branchenvertreter, wie Victor Nichols von Experian North America, den Vorschlag, auf eine strikte Regulierung zu verzichten. Nichols betonte, dass nur eine Selbstregulierung flexibel genug sei, um ausreichend schnell auf den Markt zu reagieren und den Verbrauchern gleichzeitig Transparenz und Wahlmöglichkeiten zu bieten.

Im März 2011 hatte Weitzners Vorgesetzter Lawrence Strickling dem Kongress vorgeschlagen, dass durch Verbraucherdatenschutzgrundrechte ( “consumer privacy bill of rights”) eine breitere Basis für Datenschutz geschaffen werden könnte. Die Ausführungen Stricklings blieben jedoch recht unspezifisch. Unter anderem forderte er, dass der Zweck der Datenerhebung durch die Unternehmen offengelegt wird. Ob dies auch eine Zweckbindung im Sinne des § 12 Abs. 2 TMG impliziert, lässt sich den Aussagen Stricklings nicht entnehmen. Auch seine weitreichende Formulierung, dass die Unternehmen die einmal gesammelten Daten sicher verwahren müssten, lässt noch keine Rückschlüsse auf einen möglichen Regelungsgehalt der zukünftigen Vorschriften zu.

Bereits im Dezember 2010 hatte das US-Handelsministerium, welchem auch die NTIA unterfällt, einige Anregungen gemacht, wie man die Bundesgesetze bezüglich der Datenerhebung durch Unternehmen, aktualisieren könnte. Konkrete Umsetzungsvorschläge folgten bisher jedoch nicht. Ein sogenanntes white paper, welches klarstellt, wie die Regierung die Frage handhaben möchte, wird für den Herbst 2011 erwartet.

Die USA haben bisher kein dem europäischen Datenschutzrecht vergleichbares Regelwerk. Jedoch haben US-Bundesbehörden wie die Federal Communications Commission und die Federal Trade Commission bereits jetzt einige Möglichkeiten bei Datenschutzverstöße einzuschreiten. Auch auf Grundlage einzelstaatlicher Regelungen ist die Ahndung von Datenschutzverstößen bereits möglich. (se)