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LDI NRW: Smartes Fernsehen nur mit smartem Datenschutz!

27. Mai 2014

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) Lepper fordert, dass anonymes Fernsehen auch über moderne Fernsehgeräte (sog. SmartTV) möglich bleiben muss. Während ein Zuschauer beim Empfang des herkömmlich ausgestrahlten Fernsehprogramms bislang anonym blieb, könne er bei der Nutzung von Online-Angeboten über SmartTV-Geräte jetzt identifizierbar sein. Über die wechselseitige Internetkommunikation für die Endgerätehersteller, Sender und sonstige Anbieter von Online-Diensten könne das individuelle Nutzungsverhalten konkret analysiert und ausgewertet werden. Aufgrund dieser datenschutzrechtlichen Brisanz seien nun die gesetzlichen Mindestanforderungen von den Datenschutzaufsichtsbehörden und den Datenschutzbeauftragten der öffentlich-rechtlichen Sender gemeinsam festgehalten. Diese würden zudem von der Konferenz der Direktoren der Landesanstalten für Medien unterstützt.

Dies sei als klares Signal an die Gerätehersteller, Rundfunkanstalten und sonstigen Anbieter zu werten, so Lepper. „Das Recht auf freien und unbeobachteten Medienzugang ist eine Grundbedingung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung und darf durch unzulässige Erhebung von Zuschauerdaten nicht gefährdet werden.“ Er fordert daher alle Hersteller von SmartTV-Geräten, Rundfunkanstalten und sonstigen Anbieter von Online-Diensten auf, die datenschutzrechtlichen Mindestanforderungen zu beachten.

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