Schlagwort: Snowden

Bundesregierung weiterhin gegen Snowden-Befragung

3. Juni 2014

Die Bundesregierung macht in einer Stellungnahme für den NSA-Untersuchungsausschuss vom 02.06.2014 deutlich, dass sie nach wie vor nichts davon hält, den NSA-Whistleblower Snowden in Berlin zu befragen. Nach dieser Stellungnahme  ist die Bundesregierung der Auffassung, dass angesichts der Tatsache, dass Snowden bereits Fragen des Europäischen Parlaments und des Europarates beantwortet habe, zumindest eine Zeugenvernehmung im Ausland möglich sei. Des Weiteren gab sie an, nach wie vor zu prüfen, ob Edward Snowden eine politische Straftat begangen habe oder nicht. Sofern eine solche tatsächlich vorläge, bestünde möglicherweise ein Auslieferungshindernis. Die Fahndung Snowdens sei von Interpol jedoch noch nicht ausgeschrieben worden.

Medienberichten zufolge poche jedoch die Opposition im NSA-Untersuchungsausschuss weiterhin auf eine Vernehmung Snowdens in Berlin. Angesichts neuer Enthüllungen über das Vorgehen der NSA habe die Grünen-Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt betont, dass die Politik den Bürgern eine sorgfältige Aufklärung im NSA-Untersuchungsausschuss schuldig sei. Dafür brauche man Edward Snowden als Zeugen in Berlin. Daher wolle die Opposition nun prüfen, ob sie vor das Bundesverfassungsgericht ziehe, um Snowden doch noch in Berlin zu hören.

ULD: Einladung Snowdens ist verfassungsrechtlich geboten!

24. April 2014

Das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz (ULD) kritisiert die auf Bundesebene bestehenden Widerstände, den US-amerikanischen Whistleblower Edward Snowden in Deutschland einreisen zu lassen, um hier den offiziellen Stellen über die Internetüberwachung durch den US-amerikanischen Geheimdienst NSA sowie weitere Geheimdienste Auskunft zu geben.

„Die Bundesrepublik Deutschland ist verfassungsrechtlich verpflichtet, Edward Snowden um Einreise nach Deutschland zu bitten, um hier umfassend über seine Erkenntnisse Auskunft geben zu können. Nur dadurch lassen sich die massiven Verletzungen der digitalen Grundrechte der Menschen in Deutschland aufklären, die offensichtlich von der NSA und weiteren Geheimdiensten ausgehen. Diese Verpflichtung ergibt sich insbesondere aus den grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates, die diesem auch auferlegen, die zum Grundrechtsschutz unerlässlichen Informationen zu beschaffen und in geeigneter Form zu nutzen bzw. bereitzustellen. Das derzeit geöffnete Zeitfenster für eine Einreise Snowdens nach Deutschland könnte schnell verschlossen sein. Deshalb müssen die verantwortlichen Stellen schnell entscheiden, eine Einladung aussprechen sowie die nötigen Maßnahmen zur Einreise und zum Schutz von Snowden ergreifen. Ein solches Vorgehen im Interesse des Grundrechtsschutzes ist alternativlos.“, so der Leiter des ULD Weichert.

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Was beim Abhören von Telefonaten wirklich gespeichert wird

1. April 2014

Im Rahmen des von Edward Snowden ausgelösten NSA-Skandals wird oft der Begriff der „Metadaten“, insbesondere in Verbindung mit dem Abhören von Telefonaten, gebraucht. Speziell aus Richtung der USA wird der Begriff benutzt, um Kritiker und Bürger in ihren Sorgen zu beschwichtigen. Telefon-Metadaten seien lediglich Informationen darüber, wer mit wem, wie lange und von welchem Ort aus telefoniert. Inhalte, also die Gespräche selber, würden nicht mitgehört, weshalb auch keine Verletzung der Privatsphäre vorliege, so gibt die FAZ Obamas Aussage wieder.

Wie viel Metadaten tatsächlich über den Menschen, von dem sie stammen verraten, hat der IT-Sicherheitsforscher Jonathan Mayer mit seinem Team des Center for Internet and Society der Stanford University (CIS) in einer Studie herausgefunden. Dabei ging Mayer sehr ähnlich vor wie die NSA selbst. Er programmierte eine App, die ähnlich funktioniert wie das System des Geheimdienstes, das bei den umstrittenen Telefonüberwachungen eingesetzt wird, wie die Süddeutsche beschreibt. Dank des selbst geschriebenen Programms in Form einer App konnten die Metadaten der Testpersonen, also wer mit wem, wann, von wo aus und wie lange telefoniert, zunächst gespeichert werden. Daraufhin hat das Forscherteam sich einfachster und öffentlich zugänglicher Quellen bedient, wie Internet-Suchmaschinen, Branchenverzeichnisse, soziale Netzwerke wie Facebook, Google Places und den kostenpflichtigen aber frei zugänglichen Personensuch-Dienst Intelius, dort jeweils recherchiert und mit den gespeicherten Metadaten und ein wenig logischem Denken und Sozialverständnis Rückschlüsse gezogen. Das Ergebnis, so schreibt die Süddeutsche weiter, lag danach bei über 90 % richtig identifizierter Anschlüsse.

Das allein ist schon sehr verblüffend. Bedenkt man, dass eine Organisation wie die NSA über weit aus größere Datensätze und Möglichkeiten verfügt, als Mayer und seinem Team zur Verfügung standen. Wirklich erschreckend aber ist, dass in der gut fünf Monate andauernden Studie mit lediglich 500 Testpersonen, Rückschlüsse auf noch weit sensiblere Informationen ans Tageslicht kamen, als die Forscher zu Beginn der Studie erwartet hatten. Wenn ein Telefonanschluss erst einmal zugeordnet war, ließ sich mittels der Metadaten herausfinden, dass beispielsweise ein Telefongespräch mit einem Fachgeschäft für Schusswaffen, ein anderes mit einem Scheidungsanwalt und wieder andere mit einer Parteizentrale, einer Arztpraxis oder einem Bordell geführt wurden. So konnten den Anschlussinhabern Waffenaffinität, Geschlechtskrankheiten, Affären, Religionszugehörigkeit oder gar Drogenhandel zugeordnet werden.

Wie die FAZ schreibt, geht es bei den Metadaten und ihren Verknüpfungen mit anderen Daten aber auch um den Unterschied zwischen Wahrheit und Lüge. Es sei entscheidend, in welche Richtung man die Informationen auswertet und insbesondere wie man sie soziologisch interpretiert. Daten und Informationen können nicht nur absichtlich falsch in Umlauf gebracht oder gar manipuliert werden. Sie können auch in ihrem Inhalt unterschiedlich gedeutet werden, was zu völlig falschen Rückschlüssen der einzelnen Personen, deren Lebensumstände oder Sozialstrukturen führen kann.

Nach noch unbestätigten Medienberichten der Washington Post setzt die NSA seit 2011 auch ein Programm zur Telefonüberwachung namens „Mystic“ ein, das in der Lage ist die gesamte Kommunikation eines Landes abzuhören. Telefonate würden für 30 Tage gespeichert und könnten in dieser Zeit vom Geheimdienst angehört werden. Bei Bedarf werden die Inhalte auch länger gespeichert.
Doch auch ohne die Speicherung des Inhalts der Gespräche, erhält die NSA über die reinen Verbindungsdaten mehr Informationen, als auf den ersten Blick ersichtlich.

Demonstrationen gegen Datenüberwachung

1. August 2013

Ein Bündnis verschiedener Organisationen – darunter auch die Piratenpartei und Bündnis90/Die Grünen – hatte zu Demonstrationen gegen Datenüberwachung aufgerufen. Medienberichten zufolge gingen vergangenen Samstag tausende Menschen weltweit und in über 30 deutschen Städten auf die Straßen, um für den Datenschutz und gegen Internetüberwachung und das Ausspähen von Telefonverbindungen zu demonstrieren.

Gerade nach den jüngst bekannt gewordenen Abhöraktionen der NSA und den Berichten über den Geheimdienstaussteiger Edward Snowden ist der Datenschutz wieder in aller Munde und die Aufregung groß. Jedoch nicht so groß, wie man meinen möchte. Medienberichten zufolge gingen weit weniger Menschen auf die Straßen, als von den Veranstaltern erwartet wurden. So versammelten sich in Magdeburg lediglich 50 Menschen und in Halle, wo ebenfalls eine Demonstration angemeldet wurde, niemand, um für mehr Sicherheit im Datenschutz zu demonstrieren. Auch in Großstädten wie Frankfurt am Main, wo 5000 Demonstranten erwartet wurden, kamen lediglich rund 850 bis 1000 Menschen zusammen.

Die Demonstranten forderten nicht nur mehr Sicherheit für ihre Daten und eine umfassende Aufklärung der US-Abhöraktionen. Sie verteidigten und skandierten auch für Edward Snowden, der den US-Abhörskandal erst ins Rollen gebracht hatte und verlangten einen staatlichen Schutz für Whistleblower. Bisher gibt es einen solchen Schutz so gut wie gar nicht. Bereits 2012 hatten SPD und Güne einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den Schutz vor Benachteiligung von Whistleblower vorsieht. Dieser scheiterte laut Golem jedoch im Bundestag.

Deutsche Politiker stehen dem Thema sehr unterschiedlich gegenüber. Der ehemalige Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) hält den Trubel rund um das Thema Ausspähen von Daten für überzogen. So wird er diesbezüglich zitiert mit den Worten: „Ich finde manches Getöse, was da im Moment zu hören ist, nicht angemessen.“ Wohingegen Außenminister Guido Westerwelle (FDP) sogar einen Beauftragten für „Cyber-Außenpolitik“ einsetzen wolle. Von Sigmar Gabriel (SPD) wird Angela Merkel laut Tagesspiegel sogar vorgeworfen, sie nehme Grundrechtsverletzungen in Kauf.

Es bleibt wohl abzuwarten, wie das Thema Datenschutz und Spionage im Wahlkampf behandelt werden wird. Bislang bemüht man sich noch um Aufklärung des Abhörskandals.