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Smart Speaker von Telekom in der Kritik

23. Oktober 2019

Daten- und Verbraucherschützer bemängeln den Smart Speaker “Hallo Magenta” von der Telekom. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar moniert im Einzelnen, dass sich die Telekom entgegen ihres Werbeversprechens, die Verarbeitung der Nutzerdaten erfolge ausschließlich innerhalb der Europäischen Union, in der Datenschutzerklärung das Recht einräumt, die Daten auch von Dienstleistern außerhalb der EU auswerten zu lassen.

Überdies sei entgegen der Auffassung der Telekom eine informierte Einwilligung nach dem Opt-In Prinzip erforderlich. “Mit der Erfüllung eines Vertrags zu argumentieren ist problematisch, da die Vertragserfüllung gegenüber dem Kunden eben nicht die manuelle Auswertung von dessen Sprachnachrichten erfordert”, so der Hamburger Datenschutzbeauftragte.

Seiner Ansicht nach müssen die Nutzer dieses Sprachassistenten transparent darüber informiert werden, dass die Sprachdaten gespeichert und ausgewertet würden und dass ein „nicht unerhebliches Risiko von Fehlaktivierungen in seinem Umfeld“ bestehe.

Auch Vebraucherschützer Romberg bemängelt an dem neuen Smart Speaker: „Nach den zahlreichen Skandalen und den mangelhaften Informationen anderer Anbieter von smarten Assistenten hätte die Telekom hier mit besserem Beispiel vorangehen können und ein Opt-in für die Analyse der Sprachbefehle einschalten können.“

Um Datenschutz als Wettbewerbvorteil nutzen zu können, muss die Telekom noch etwas nachbessern.

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Urteil VG Köln: Vorratsdatenspeicherung ist unzulässig

24. April 2018

Nachdem schon das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in einem Urteil die deutsche Regelung zur Vorratsdatenspeicherung für unzulässig erklärt hatte, erklärte nun auch das Verwaltungsgericht Köln in einem neuen Urteil die Vorratsdatenspeicherung für unrechtmäßig.

Damit wurde der Klage der deutschen Telekom stattgegeben, die sich weigerte den Speicherpflichten nach §§ 113a und 113b TKG nachzukommen, da diese nach ihrer Ansicht gegen europäisches Recht verstoßen.

Diese Ansicht teilte auch das Gericht, womit es sich der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen anschloss, die im Juni 2017 schon entschied, dass die den Telekommunikationsunternehmen durch § 113a Absatz 1 in Verbindung mit § 113b TKG auferlegte Pflicht zur Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten mit Unionsrecht nicht vereinbar ist.

Vor allem sah das VG Köln einen Widerspruch der TKG Paragraphen zur Datenschutzrichtlinie der elektronischen Kommunikation. Weiterhin ordnen die §§ 113a und 113b TKG eine “allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung an”, was europarechtlich nicht zulässig sei.

Eine Berufung gegen das Urteil vor dem OVG Münster ist noch möglich, ebenso eine Sprungrevision vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

 

Warnung vor eBay und Telekom-Phishing-Mails

22. Januar 2018

Die Polizei Niedersachsen warnt davor, dass momentan vermehrt Phishing-Mails im Namen von eBay und Telekom im Umlauf sind.

Bei den gefälschten Nachrichten handelt es sich um typische Phishing-Mails. Die Betrüger versenden unter dem Deckmantel von eBay eine E-Mail mit dem Betreff „Ebay-Bestellung – Zahlungsfehler“ und behaupten, dass beim Kauf und Bezahlen eines Artikels eine Fehlermeldung seitens Paypal aufgetaucht ist. Wenn das Opfer dieses Problem klären möchte, soll es auf den Link in der versendeten E-Mail klicken. Dieser Link führt dann auf eine optisch gut wirkende Phishing-Website, welche mit einem Zertifikat und einer Transportverschlüsselung ausgestattet ist. Auch die URL lässt zunächst keine Bedenken aufkommen. Nur bei genauerem Hinsehen fällt die .bid-Domain auf und lässt die gefälschte Website auffliegen. Geben Opfer ihre Daten ein, verlieren sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Kontrolle über ihre Accounts.

Ein Tipp für Nutzer der Verkaufsplattform, um nicht auf eine Phishing-Mail hereinzufallen: Überprüfen sie den Posteingang innerhalb des eBay-Kontos. In der Regel findet die Kommunikation zwischen Verkäufer und Käufer über dieses Konto statt.

Bei den Phishing-Mails von Telekom behaupten die Betrüger, dass der Telefonanschluss aufgrund einer fehlenden Zahlung vor der Sperrung steht. Im Anhang der Mail befindet sich eine vermeintliche Rechnung in einem Zip-Archiv, in der sich in Wirklichkeit ein Windows-Trojaner befindet.

Da derzeit nur ein Bruchteil der Online-Scanner anspringen, rät die Polizei Niedersachen, die Fake-Mails unmittelbar zu löschen, ohne den Anhang zu öffnen.

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BfDI: Binding Corporate Rules der Telekom genehmigt

26. Mai 2014

Die Deutsche Telekom AG hat nach Angaben der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Voßhoff das Verfahren zur Anerkennung ihrer Konzernrichtlinie Datenschutz als unternehmensweite Datenschutzregelung (Binding Corporate Rules) erfolgreich abgeschlossen. Seitens der BfDI werde bestätigt, dass die Deutsche Telekom AG künftig nach Maßgabe ihrer Bindung Corporate Rules personenbezogene Daten ins Ausland übermitteln kann, ohne dafür im Einzelfall eine Genehmigung einholen zu müssen.

“Die Einführung von unternehmensweiten Datenschutzregelungen ist eine sinnvolle Maßnahme zur Sicherstellung und Verbesserung eines angemessenen Datenschutzniveaus bei internationalen Datentransfers. Daher begrüße ich es, wenn sich Unternehmen dazu entschließen, den Genehmigungsprozess zu durchlaufen; insbesondere wenn ihr Kerngeschäft darauf beruht, täglich in hohem Maße personenbezogene Daten zu verarbeiten. Ich hoffe, dass in Zukunft weitere Unternehmen dem Vorbild der Telekom folgen und ebenfalls die Vorzüge der Binding Corporate Rules nutzen.”, so Voßhoff.

Telekom: Warnung vor gefälschten Rechnungen

15. Mai 2014

Die Telekom warnt derzeit vor Online-Kriminellen, die seit dem 13. Mai Spam-Mails versenden, in denen dazu aufgefordert wird, über einen Download-Link ausstehende Rückstände abzurufen. Hinter dem Link verbirgt sich eine als PDF getarnte, ausführbare Datei, die einen Schadcode enthält, der aktuell von den meisten Virenscannern noch nicht erkannt wird. Das Unternehmen hat auf seiner Website die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema gefälschte Rechnungen für Betroffene zusammengestellt.

“Derartige Spam-Wellen stehen leider auf der Tagesordnung und werden uns auch in Zukunft begleiten. Wir müssen lernen, mit dieser Gefahr umzugehen und Mails sorgfältig prüfen, bevor wir unachtsam auf irgendwelche Links klicken oder Informationen preisgeben, die wir besser für uns behalten hätten, wie etwa Kontodaten“, so Thomas Tschersich, Leiter IT-Sicherheit der Deutschen Telekom.

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OLG Frankfurt: Siebentägige Speicherung von IP-Adressen durch Telekom zulässig

18. September 2013

Mit Urteil vom 28.08.2013 (13 U 105/07) entschied das OLG Frankfurt, dass eine siebentägige, anlasslose Speicherung von IP-Adressen durch die Telekom zulässig ist.

Die Telekom speichert IP-Adressen, um Störungen der Telekommunikationsanlagen erkennen und beseitigen zu können. Damit sei der Erlaubnistatbestand des § 100 Abs.1 TKG erfüllt, so die Richter, weil es technisch noch keine andere Möglichkeit gäbe, Störungen adäquat einzugrenzen und Maßnahmen hiergegen einleiten zu können.

Die meisten dieser Störungen, so ein gerichtlich bestellter Sachverständiger, stünden im Zusammenhang mit Spams und seien somit oft ausschlaggebend für unerwünschte Werbung, Informationsdiebstähle im Rahmen von Accountmissbräuchen, Hacking, Portscans und Website-Schadcodes.

Durch das Abuse-Handling der Telekom können Großteile solcher Missbräuche früh – teilweise sogar im Vorfeld – erkannt und behoben werden. Im Umkehrschluss sahen die Richter es als begründet an, dass Missbrauchsfälle ohne ein solches Handling in weit höherer Zahl auftreten würden.

Telekom überwacht Verbindungsdaten

12. August 2013

Das Magazin WirtschaftsWoche berichtete in der Online-Ausgabe, dass die Deutsche Telekom die Verbindungsdaten ihrer Kunden auswerte. Hierüber lägen dem Magazin vertrauliche Informationen einer Arbeitsgruppe der Telekom vor, die unter dem Namen GBS-MIS fungiere. Grundlage für die Arbeit dieser Arbeitsgruppe sei ein Überwachungssystem, das bei ungewöhnlichen Nutzungsmustern der Kunden Alarm auslöse. Insbesondere gehe es dabei um die Aufdeckung von Missbrauch von Ausland-Flatrates sowie das Auffinden von Hackern, die Telefonanlagen von Telekom-Firmenkunden manipulieren, umso im Ausland teure Servicenummern anrufen zu können. Ziel der Telekom sei es, solche Kunden, die mehr Kosten verursachen, als sie für ihre Flatrate zahlen, ausfindig zu machen, um neue Verträge mit ihnen zu schließen.

VzNRW: Abmahnung der Telefon wegen Drosselungsklausel in DSL-Verträgen

8. Mai 2013

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen (VzNRW) hat die Telekom Medienberichten zufolge wegen der seit Anfang Mai geltenden Drosselungsklausel in den DSL-Verträgen für Neukunden abgemahnt und aufgefordert, diese Klausel ersatzlos aus den Verträgen zu streichen. Man sehe in der Bandbreiten- beschränkung bei Überschreiten eines bestimmten Datenvolumens eine unangemessene Benachteiligung der Kunden. Es störe nicht eine mögliche Verletzung der Netzneutralität, sondern, dass im Rahmen von mit Flatrates beworbenen Verträgen Begrenzungen eingeführt werden. Die Drosselung bedeute z.B. für VDSL-Kunden, denen bis zu 50 MBit/s versprochen werden, eine Reduzierung der Surfgeschwindigkeit um bis zu 99,2 Prozent. Die Telekom könne nun bis zum 16. Mai 2013 per Unterlassungserklärung erklären, dass sie künftig auf die Verwendung der Klausel verzichtet. Ansonsten müsse eine gerichtliche Entscheidung über die Zulässigkeit der Drosselungsklausel herbeigeführt werden.

 

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