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Facebook führt Timeline ein – ob man will oder nicht

31. Januar 2012

Die neue Funktion „Timeline“ (deutsch „Chronik“) ist eine gravierende Umstellung für alle Nutzer des Internetportals Facebook. Denn sie gräbt alles aus, was ein Nutzer jemals im social Network sichtbar gemacht hat. Zwar lassen sich alle Einträge im Nachhinein verbergen oder löschen, aber das Internet vergisst nie. Die Timeline gibt einen direkten Zugriff auf alle Statusnachrichten, Fotos, Pinnwandeinträge, und neu: eine Karte, auf der alle besuchten Orte und derzeitigen Standorte eingezeichnet sind. Zudem kann der jeweilige Nutzer seine Seite noch individueller gestalten, da die Timeline eine weitere Neuigkeit mit sich bringt: das sogenannte „Cover“ ist ein großformatiges Foto am oberen Rand des Profils, dass das Profil noch persönlicher gestalten soll. Laut Marc Zuckerberg hat es den Vorteil „alle wichtigen Geschichten deines Lebens auf einer einzigen Seite zu erzählen“.

Doch fraglich ist, ob man damit nicht zu viel von sich Preis gibt. Alles in allem ist die Timeline ein öffentlich einsehbarer Lebenslauf mit Details, die man lieber verschweigen würde, oder sogar sollte, denn viele User verwechseln ihr Profil mit einem Tagebuch.

Datenschutzrechtlich wirft das aktuelle Vorgehen diverse Bedenken auf:

  • Zunächst wird das Transparenzgebot nicht gewahrt; der Nutzer wird nicht (genügend) über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten aufgeklärt.
  • Auch hat der Nutzer beim Hochladen von Informationen keine Wahl sich zu schützen, da alles sofort publiziert wird. Es gibt keinen regelmäßigen Opt-in, der sich auf diese Frage bezieht. Der Nutzer kann also im extremsten Falle erst durch nachträgliche Löschung von Daten aus der Timeline seine Privatsphäre schützen.
  • Auch ist fraglich, was mit den preisgegebenen personenbezogenen Daten passiert. Denn was in Facebook veröffentlicht wird, wird in den USA gehostet. Dies ist datenschutzrechtlich angesichts der unterschiedlichen Datenschutz-Niveaus rechtlich bedenklich, wenngleich immer wieder eingewendet wird, dass Facebook ja Mitglied des sog. Safe Harbor Abkommens ist. Letzteres erlaubt den Datentransfer auch nicht per se sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen. Vor diesem Hintergrund beschloss der Düsseldorfer Kreis am 8.Dezember 2011 „auch außereuropäische Anbieter sozialer Netzwerke, müssen das nationale Datenschutzrecht beachten, wenn sie ihr Angebot an deutsche Nutzerinnen und Nutzer richten“. Dies wird gerade jetzt zu einem so wichtigen Thema, da die Timeline für Mitglieder verpflichtend wird, d.h. diese wird bald für sämtliche Nutzer eingeschaltet, egal ob er dies will, oder nicht.

Den Usern, denen die Timeline zuwider ist, bleibt nichts anderes übrig, als sich bei Facebook abzumelden. Und das ist bekanntlich nicht leicht, jedenfalls wenn man seine Daten nach der Kündigung des Accounts auch wirklich gelöscht wissen will. (evn)